4548/J XXIII. GP
Eingelangt am 06.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Alois Gradauer
und Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Rückzahlung von Lohnsteuerguthaben
ORF Online berichtete am 8. 5. 2008: Finanzamt überwies einen Cent
Eine Gutschrift von einem Cent sorgt in Brunnenthal bei Schärding für Heiterkeit. Das
Finanzamt erkannte bei der Berechnung des Jahresausgleichs bei einer Frau ein
Guthaben von dieser Höhe und überwies den Betrag auf ihr Konto.
Die Kronenzeitung berichtet darüber hinaus, dass der schriftliche Bescheid zur
dazugehörenden Arbeitnehmerveranlagung drei Seiten lang war.
Man kann
davon ausgehen, dass das kein Einzelfall war. Es ist auch davon
auszugehen,
dass sich die betroffenen Personen nicht nur wundern, sondern auch
„gefrotzelt"
vorkommen. Der Verwaltungsaufwand für die Berechnung ist zwar nicht
zu
vermeiden, aber die Überweisung von einem Cent könnte sich
das Finanzamt
sparen.
Die unterfertigten Abgeordneten
stellen daher an die Bundesministerin für Finanzen
folgende
Anfrage
1. Wie oft kommt im Jahr vor, dass so ein Bagatellbetrag zur Auszahlung kommt?
2.
Wäre es nicht sinnvoll, eine Mindestgrenze einzuführen, ab
welcher es erst zur
Überweisung
einer Rückzahlung kommt?