4548/J XXIII. GP

Eingelangt am 06.06.2008
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Anfrage

der Abgeordneten Alois Gradauer

und Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Rückzahlung von Lohnsteuerguthaben

ORF Online berichtete am 8. 5. 2008: Finanzamt überwies einen Cent

Eine Gutschrift von einem Cent sorgt in Brunnenthal bei Schärding für Heiterkeit. Das

Finanzamt erkannte bei der Berechnung des Jahresausgleichs bei einer Frau ein

Guthaben von dieser Höhe und überwies den Betrag auf ihr Konto.

Die Kronenzeitung berichtet darüber hinaus, dass der schriftliche Bescheid zur

dazugehörenden Arbeitnehmerveranlagung drei Seiten lang war.

Man kann davon ausgehen, dass das kein Einzelfall war. Es ist auch davon
auszugehen, dass sich die betroffenen Personen nicht nur wundern, sondern auch
gefrotzelt" vorkommen. Der Verwaltungsaufwand für die Berechnung ist zwar nicht
zu vermeiden, aber die Überweisung von einem Cent könnte sich das Finanzamt
sparen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Finanzen
folgende

Anfrage

1.      Wie oft kommt im Jahr vor, dass so ein Bagatellbetrag zur Auszahlung kommt?

2.      Wäre es nicht sinnvoll, eine Mindestgrenze einzuführen, ab welcher es erst zur
Überweisung einer Rückzahlung kommt?