4554/J XXIII. GP
Eingelangt am 06.06.2008
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Anfrage
der
Abgeordneten Wolfgang Großruck
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Lärmschutz an
der A8 im Bereich der Gemeinden Kematen/Innbach,
Meggenhofen,
Aistersheim, Weibern, Haag am Hausruck, Pram
Viele Gemeinden entlang der A8,
der sogenannten Innkreisautobahn, in OÖ klagen
über unzumutbare Lärmbelästigungen. Insbesondere betroffen davon
ist die
Gemeinde Weibern, wo nach Messungen bei 140 Haushalten der zulässige
Lärmpegel von
db 50 in der Nacht überschritten wird. Seitens der ASFINAG und
des
Infrastrukturministeriums
wurden lärmdämmende Maßnahmen zugesagt, und es
wurde auch eine sogenannte multifunktionale Lärmschutzanlage (MLA) um ca. 2,5
Mio Euro installiert, aber nicht in Betrieb genommen (Beginn der Bauarbeiten im
Oktober 2007). Diese Anlage wurde allerdings wieder abgebaut, was bei der
Bevölkerung verständlicherweise
auf großes Unverständnis und großen Unmut stößt.
Aus diesem Grund
fordert die Bevölkerung andere wirksame
Lärmschutzmaßnahmen in
diesem Bereich.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie nachstehende
Anfrage:
1. Ist Ihnen die Problematik auf der A8, insbesondere im Bereich der betroffenen Gemeinden, wie Weibern, bekannt? Wenn ja, was wird von Ihnen zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Anrainer veranlasst?
2. Wie sehen Sie die Entscheidung, zuerst eine MLA, mit Steuermitteln finanziert, zu installieren, diese aber nicht in Betrieb zu nehmen und dann wieder abzumontieren?
3. Wie hoch sind die tatsächlichen Kosten dieser Maßnahmen?
4. Was war der Grund dafür, diese Anlage vorerst zu montieren und dann wieder zu entfernen?
5. Sind Sofortmaßnahmen bzgl. Lärmschutz für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Bereich in Planung? Wenn ja, welche, und wann können diese Maßnahmen frühestens umgesetzt werden?
6. Wie wird Ihrer Meinung nach der bestmögliche Lärmschutz für die Anrainer erreicht?
7. Ist beabsichtigt, in die zu beschließenden Maßnahmen auch die Betroffenen einzubinden?
8. Hauptursache der Situation ist der LKW-Verkehr, der in der Nacht oft nicht mit vorgeschriebenen 60 km/h, sondern fast 90 km/h unterwegs ist. Ist Ihrer Meinung nach eine strengere Geschwindigkeitsüberwachung vorstellbar? Wäre hier nicht auch die Installierung einer sogenannten Section Control sinnvoll?