4556/J XXIII. GP
Eingelangt am 06.06.2008
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ANFRAGE
der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
betreffend Frauendiskriminierung bei Personalentscheidungen an Universitäten
Im Zusammenhang mit dem Thema Frauendiskriminierungen bei den RektorInnenwahlen sind die Universitäten in den letzten Jahren immer wieder in die Schlagzeilen geraten. Nun wurde im Fall der Akademie der bildenden Künste eine Diskriminierung offiziell durch die Bundesgleichbehandlungskommission bestätigt. Eine Aufsichtsbeschwerde, die im Zusammenhang mit der RektorInnenwahl eingebracht worden war, wurde jedoch eingestellt. Dadurch konnte die Position des Rektors trotz der Einwände, dass hier eine Diskriminierung vorliege, an einen Mann gehen. Es entsteht der Eindruck, dass Aufsichtsbeschwerden im Zusammenhang mit Frauendiskriminierung seitens des Wissenschaftsministers nicht im erforderlichen Ausmaß nachgegangen wird und die Diskriminierung von Frauen bei der Stellenbesetzung gedeckt wird.
Auch an der Donau Universität Krems kam es zu einer Beschwerde des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen aufgrund der Nichtberücksichtigung einer hochqualifizierten Frau bei der RektorInnenwahl. Letztlich wurde doch ein Mann zum Rektor gewählt, er verpflichtete sich jedoch durch eine vertragliche Vereinbarung zum Rücktritt nach einer bestimmten Frist, um den Platz dann allenfalls für eine Frau freizumachen. Die von der Diskriminierung betroffene Frau zog darauf hin ihre Beschwerde bei der Gleichbehandlungskommission zurück, der Rektor hält sich jedoch nicht an die Vereinbarung und will weiter Rektor bleiben. Ein Eingreifen seitens des Wissenschaftsministers aufgrund der Diskriminierung einer Frau hat es auch in diesem Fall nicht gegeben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie viele Aufsichtsbeschwerden, die im Zusammenhang mit einer RektorInnenwahl stehen, sind derzeit im Wissenschaftsministerium anhängig?
2. Wie viele Aufsichtsbeschwerden, die im Zusammenhang mit einer Benachteiligung von Frauen bei Personalentscheidungen an österreichischen Universitäten stehen, sind derzeit im Wissenschaftsministerium anhängig?
3. Wie viele Aufsichtsbeschwerden, die im Zusammenhang mit einer RektorInnenwahl standen, hat es seit dem Jahr 2002 im Wissenschaftsministerium gegeben?
4. Wie viele Aufsichtsbeschwerden, die im Zusammenhang mit einer Benachteiligung von Frauen bei Personalentscheidungen an österreichischen Universitäten standen, hat es seit dem Jahr 2002 im Wissenschaftsministerium insgesamt gegeben?
5. Wie viele der Aufsichtsbeschwerden, die im Zusammenhang mit einer RektorInnenwahl standen, wurden seit dem Jahr 2002 eingestellt und aus welchen Gründen wurden diese eingestellt?
6. Wie viele der Aufsichtsbeschwerden, die im Zusammenhang mit einer Benachteiligung von Frauen bei Personalentscheidungen an österreichischen Universitäten standen, wurden seit dem Jahr 2002 eingestellt und aus welchen Gründen wurden diese eingestellt?
7. Wie vielen Aufsichtsbeschwerden (seit dem Jahr 2002), die im Zusammenhang mit einer RektorInnenwahl standen, wurde stattgegeben und mit welcher Begründung?
8. Wie vielen Aufsichtsbeschwerden (seit dem Jahr 2002), die im Zusammenhang mit einer Benachteiligung von Frauen bei Personalentscheidungen an österreichischen Universitäten standen, wurde stattgegeben und mit welcher Begründung?
9. Wie viele Beschwerden, die im Zusammenhang mit einer RektorInnenwahl stehen, sind derzeit bei der Bundesgleichbehandlungskommission anhängig?
10. Wie viele Beschwerden bei der Bundesgleichbehandlungskommission, die im Zusammenhang mit einer RektorInnenwahl stehen, wurden wieder zurückgezogen?
11. Wie viele Beschwerden, die im Zusammenhang mit einer Benachteiligung von Frauen bei Personalentscheidungen an österreichischen Universitäten stehen, sind derzeit bei der Bundesgleichbehandlungskommission anhängig?
12. Wie viele Beschwerden bei der Bundesgleichbehandlungskommission, die im Zusammenhang mit einer Benachteiligung von Frauen bei Personalentscheidungen an österreichischen Universitäten stehen, wurden wieder zurückgezogen?
13. Welche konkreten Änderungen sind im UG-Gesetz geplant, um die Frauendiskriminierung bei den RektorInnenwahlen zu verhindern?
14. Wird es neue Kriterien bei der Vergabe von Fördergeldern geben, die stärkere Anreize für die strategische Förderung von Frauen in der Personalpolitik setzen?
15. Wird es eine Koppelung der Finanzierung der Universitäten an das Erreichen einer bestimmten Frauenquote geben? Wenn nein, warum nicht?
16. Wird es eine gesetzliche Stärkung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen an den Universitäten geben? Wenn nein, warum nicht?