456/J XXIII. GP

Eingelangt am 06.03.2007
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend

 

betreffend Antibiotika-Einsatz zur Bekämpfung des Feuerbrandes

 

 

 

In den letzten beiden Jahren wurde in bestimmten Gebieten in Österreich (Vorarlberg) das Pflanzenschutzmittel „Strepto“ mit dem Wirkstoff Streptomycin zur Bekämpfung von Feuerbrand (eine bakterielle Erkrankung von Obst und Ziergehölzen, die in Europa epidemisch auftritt und vom Bakterium Erwinia amylovora verursacht wird) im Erwerbsobstbau zugelassen. Streptomycin ist ein Antibiotikum aus der Humanmedizin. Der wissenschaftliche Lenkungsausschuss der EU-Kommission und die WHO empfehlen dringend den Verzicht auf Antibiotika in der Landwirtschaft, da die rasche Zunahme von Antibiotikaresistenzen die Humanmedizin vor große Probleme stellt.

 

Das Bundesland Vorarlberg (Herr Landesrat Schwärzler) hat bereits angekündigt, dass davon ausgegangen werden kann, dass die Vorarlberger Erwerbsobstbauern wie in den letzten beiden Jahren auch für die Vegetationsperiode 2007 beim BMLFUW Bedarf für Streptomycin anmelden werden. Formal erfolgt die Zulassung durch das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES).

 

Dies, obwohl Streptomycin nach wie vor EU-weit verboten ist, keinerlei kurative Wirkung bei Feuerbrand hat, sondern lediglich Krankheitssymptome kurzfristig unterdrücken kann, für ImkerInnen und ObstbäuerInnen ein schwerer Image-Schaden droht und durch Rückstände von Antiobiotika in Lebensmitteln (Obst, Obstprodukten, Honig und Honigprodukten) die KonsumentInnen gesundheitlichen Schaden nehmen könnten.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Wird seitens des Bundesamtes für Ernährungssicherheit als zuständige Behörde in Erwägung gezogen, für 2007 eine Zulassung für Streptomycin zu erteilen? Wenn ja, warum und für welche Gebiete in Österreich?

 

2.      Welche Begleitmaßnahmen wird es im Falle der Anwendung von Streptomycin geben zum Schutz der Lebensmittelsicherheit, der Imkerei und der Resistenzbildung von vorerst nicht humanpathogenen Bakterien?

 

3.      Wurde seitens des Bundesamts für Ernährungssicherheit eine Risikoabschätzung für die Bekämpfung des Feuerbrandes im Obstbau mit Streptomycin durchgeführt? Wenn ja, was ist das Ergebnis dieser Abschätzung? Nach welchen wissenschaftlichen Erkenntnissen über die gesundheitlichen Gefahren bei Rückständen von Antibiotika in Lebensmitteln (Obst, Obstprodukten, Honig, Honigprodukten) orientiert sich die Risikoabschätzung?

 

4.      Wurde in den letzten drei Jahren die Einhaltung der geltenden Höchstwerte für Streptomycin auf oder in den Lebensmitteln Obst und Honig untersucht? Wie viele Proben bei Obst und Honig wurden insgesamt durchgeführt und wie viele in den Risikogebieten? In wie vielen Proben wurde Streptomycin nachgewiesen? Bei wie vielen Proben wurde der Höchstwert von 20 µg/kg überschritten?

 

5.      Welche gesundheitlichen Gefahren sind bei Ausbringung von Antibiotika als Pflanzenschutzmittel zu erwarten oder potentiell möglich? (in Lebensmitteln, Boden, Grundwasser, Oberflächengewässer). Wurden Studien über Folge- und Spätreaktionen bei Mensch und Natur gemacht? Wenn ja, wann, von wem und wo veröffentlicht.