4586/J XXIII. GP
Eingelangt am 06.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Post Kyoto: Einrechnung der Bewirtschaftung von Waldflächen.
Für die Erreichung unseres Kyoto-Ziels macht Österreich derzeit auch noch von der Möglichkeit Gebrauch, die Bewirtschaftung unserer Waldflächen in die Emissions-Bewertung von Treibhausgasen einzurechnen bzw. sozusagen als positive Aktiva gegenzurechnen.
Angeblich will Österreich im noch auszuverhandelnden Post-Kyoto-Vertrag davon keinen Gebrauch mehr machen, weil die Kosten für das dafür notwendige Monitoring-System zu hoch wären.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende
Anfrage:
1. Entspricht es den Tatsachen, dass Österreich die erwähnte Einrechnung der Bewirtschaftung der Waldflächen künftig nicht mehr wünscht?
2. Wenn ja, sind die vermuteten Gründe richtig bzw. welche gibt es für diese Entscheidung noch?
3. Wie hoch sind die dafür bislang bereits geleisteten Kosten (mit Bezugszeitraum)?
4. Wie viel THG-Emissionen könnten nach 2012 pro Jahr durch erwähnte Einrechnung „eingespart" werden?
5. Muss sich Österreich bereits bevor einer Einigung über ein Post-Kyoto-Regime darauf festlegen, ob künftig die Waldbewirtschaftung miteinbezogen wird oder nicht?
6. Wenn ja, warum und bis wann?