4586/J XXIII. GP

Eingelangt am 06.06.2008
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Anfrage

der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Post Kyoto: Einrechnung der Bewirtschaftung von Waldflächen.

Für die Erreichung unseres Kyoto-Ziels macht Österreich derzeit auch noch von der Möglichkeit Gebrauch, die Bewirtschaftung unserer Waldflächen in die Emissions-Bewertung von Treibhausgasen einzurechnen bzw. sozusagen als positive Aktiva gegenzurechnen.

Angeblich will Österreich im noch auszuverhandelnden Post-Kyoto-Vertrag davon keinen Gebrauch mehr machen, weil die Kosten für das dafür notwendige Monitoring-System zu hoch wären.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

Anfrage:

1.  Entspricht es den Tatsachen, dass Österreich die erwähnte Einrechnung der Bewirtschaftung der Waldflächen künftig nicht mehr wünscht?

2.            Wenn ja, sind die vermuteten Gründe richtig bzw. welche gibt es für diese Entscheidung noch?

3.            Wie hoch sind die dafür bislang bereits geleisteten Kosten (mit Bezugszeitraum)?

4.            Wie   viel   THG-Emissionen   könnten   nach   2012   pro   Jahr  durch   erwähnte Einrechnung eingespart" werden?

5.            Muss sich Österreich bereits bevor einer Einigung über ein Post-Kyoto-Regime darauf festlegen, ob künftig die Waldbewirtschaftung miteinbezogen wird oder nicht?

6.            Wenn ja, warum und bis wann?