4597/J XXIII. GP

Eingelangt am 06.06.2008
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Anfrage

des Abgeordneten Dr. Fichtenbauer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin f
ür Justiz
betreffend Nichteinsatz von Tasern

Aus der Anfragebeantwortung 4022/AB der Bundesministerin für Justiz zur Anfrage
4035/J des Abgeordneten zum Nationalrat KO Heinz-Christian Strache geht hervor:

Im Tagdienst führen Justizwachebedienstete Gummiknüppel und Pfefferspray MK-3;
die Mitglieder der Einsatzgruppen an Stelle des Gummikn
üppels den Rettungsmehr-
zweckstock. Im Nachtdienst und - soweit erforderlich - bei Ausführungen sind alle
Justizwachebediensteten zusätzlich mit der Pistole Glock 17 ausgerüstet.

Ich habe am 20. Februar 2008 angeordnet, dass der Taser bis auf weiteres nicht
einzusetzen ist. Derzeit läuft ein Evaluierungsverfahren im Bundesministerium für
Justiz. Ursache hierf
ür waren Foltervorwürfe beim Einsatz dieser Waffe in anderen
Staaten sowie mehrere Todesf
älle nach Tasereinsätzen im nordamerikanischen
Raum. Ich halte den Einsatz von Tasern nur dann f
ür vertretbar, wenn die men-
schenrechtlichen und medizinischen Bedenken nach diesen Todesf
ällen ausgeräumt
werden können."

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bun-
desministerin Justiz nachstehende

Anfrage:

1.            Wurde im Vorfeld der Beschaffung des Tasers oder im Probebetrieb die Aus-
wirkung des Tasers in Hinblick auf eine allfällige Verletzungsgefahr hin ge-
pr
üft?

2.            Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

3.            Wurde eine eigene österreichische Studie zu den Auswirkungen des Tasers in
Auftrag gegeben?

4.            Wenn nein, warum nicht?

5.            Ist Ihnen bekannt warum die Personen im nordamerikanischen Raum gestor-
ben sind?

6.            Woher beziehen Sie diese Informationen?

7.            Ist Ihnen bekannt, welche Modelle von Tasern oder Elektroschockern, die im
nordamerikanischen Raum angeblich zu Todesf
ällen geführt haben, verwen-
det wurden?

8.            Woher beziehen Sie diese Informationen?