4597/J XXIII. GP
Eingelangt am 06.06.2008
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Anfrage
des
Abgeordneten Dr. Fichtenbauer
und weiterer
Abgeordneter
an die Bundesministerin für
Justiz
betreffend Nichteinsatz von Tasern
Aus der
Anfragebeantwortung 4022/AB der Bundesministerin für Justiz zur
Anfrage
4035/J des Abgeordneten zum Nationalrat KO Heinz-Christian Strache geht hervor:
„Im Tagdienst
führen Justizwachebedienstete Gummiknüppel und
Pfefferspray MK-3;
die Mitglieder der Einsatzgruppen an Stelle des Gummiknüppels den
Rettungsmehr-
zweckstock. Im Nachtdienst und - soweit
erforderlich - bei Ausführungen sind alle
Justizwachebediensteten
zusätzlich mit der Pistole Glock 17
ausgerüstet.
Ich habe am
20. Februar 2008 angeordnet, dass der Taser bis auf weiteres nicht
einzusetzen
ist. Derzeit läuft ein Evaluierungsverfahren im
Bundesministerium für
Justiz. Ursache hierfür waren Foltervorwürfe beim Einsatz dieser Waffe in anderen
Staaten sowie mehrere Todesfälle nach Tasereinsätzen im nordamerikanischen
Raum. Ich halte den Einsatz von Tasern nur dann für vertretbar, wenn die men-
schenrechtlichen und medizinischen Bedenken
nach diesen Todesfällen ausgeräumt
werden können."
In diesem
Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bun-
desministerin Justiz
nachstehende
Anfrage:
1.
Wurde im Vorfeld der Beschaffung des Tasers oder im Probebetrieb die
Aus-
wirkung des Tasers in
Hinblick auf eine allfällige Verletzungsgefahr hin ge-
prüft?
2. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
3.
Wurde eine eigene österreichische Studie zu den
Auswirkungen des Tasers in
Auftrag gegeben?
4. Wenn nein, warum nicht?
5.
Ist Ihnen bekannt warum die Personen im nordamerikanischen Raum gestor-
ben sind?
6. Woher beziehen Sie diese Informationen?
7.
Ist Ihnen
bekannt, welche Modelle von Tasern oder Elektroschockern, die im
nordamerikanischen Raum angeblich zu Todesfällen geführt haben,
verwen-
det wurden?
8. Woher beziehen Sie diese Informationen?