4599/J XXIII. GP

Eingelangt am 09.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Neubauer, Dr. Aspöck und Kollegen

an den Finanzminister

betreffend Auszahlung genehmigter Überstunden

Laut einem Sprecher von Vizekanzler Molterer (Die Presse vom 13.07.2007) hat die Regierung vor, bis 2010 nicht mehr benötigte Beamte, bis zu 3000, von einer Personalagentur verwalten zu lassen. Weiters erwartet man sich dadurch Einsparungen von rund 60 Mio. Euro.

In dem Vortrag der GÖD (Zl. 13.536/2007 - VA/Dr.G/Hof) vom 17. September 2007 an den Ministerrat nahm die GÖD zum Thema „Zeitliche Mehrleistung" wie folgt Stellung: „ Unter den Maßnahmen, das Ausmaß der zeitlichen Mehrleistungen zu reduzieren, fehlt die sogenannte „Aufgabenreform“. Die fortgesetzte Verminderung des Ausmaßes zeitlicher Mehrleistungen schränkt die Arbeitskapazitäten des Bundes auf eine extrem kritische Größe ein. Wo bleibt der im Regierungsprogramm enthaltene Bezug auf den jeweiligen Sachzusammenhang und die Reformerfolge? Diese „Rasenmähermethode“ verstärkt die Arbeitsbelastungen und den Arbeitsdruck für die Kolleginnen und Kollegen aufs Äußerste. "

Bezüglich Vergütung von Mehrleistungen gab es ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) vom 31. März 2006, Zl. 2005/12/0161, in welchem der VwGH erkennt, dass Mehrleistungen der Lehrern gemäß §§ 16 ff Gehaltsgesetzt vergütet werden müssen.

Anhand des Vortrages der GÖD und des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes (und auch der ständigen Rechts sprechung des VwGH) sind, wie es scheint, Schwierigkeiten im Bereich der Vergütung von Mehrleistungen (Überstunden usw.) und auch beim Ausmaß der zeitlichen Mehrleistungen selbst im öffentlichen Dienst ersichtlich. Diese und auch andere bekannte Ungereimtheiten dürften die Regierungsparteien zu einem Sparkurs getrieben haben, der € 60 Mio. dem Staat an Einsparungen bringen soll, aber nicht zu den gewünschten Lösungen im Sinne der öffentlichen Bediensteten führt und schließlich auch nicht den Österreichischen Staatsbürgern nutzt.

In   diesem   Zusammenhang   richten   die   unterfertigten   Abgeordneten   an   den Finanzminister folgende

Anfrage:

l.Wie viele Bedienstete haben in Ihrem Ressort seit Beginn der XXIII GP Überstunden geleistet? (Aufgegliedert nach Vertragsbedienstete und Beamte)

2.                     Wie viele Überstunden wurden davon in den einzelnen Sektionen  geleistet (Aufgegliedert    nach     Gruppe,     Abteilung     und     Referat    sowie    nach Vertragsbedienstete und Beamte und auch nach Verwendungsgruppe, Dienstklasse und Entlohnungsgruppe)?

3.                     Wie viele Überstunden wurden seit Beginn der XXIII GP bis 31. Oktober d.J. in Form von Zeitausgleich abgegolten (Aufgegliedert nach Gruppe, Abteilung und Referat   sowie  nach   Vertragsbedienstete   und   Beamte    und   auch   nach Verwendungsgruppe, Dienstklasse und Entlohnungsgruppe)?

4.    Wie viele genehmigte Überstunden wurden seit Beginn der XXIII GP    bis 31. Oktober d.J. ausbezahlt?

5.     Wie hoch waren die Geldleistungen für die genehmigten Überstunden für das gesamte Ressort?

6.    Wie   hoch   waren   die   Geldleistungen   für   die   genehmigten    Überstunden (Aufgegliedert nach Gruppe, Abteilung, Referat sowie nach Vertragsbedienstete und   Beamte   und    auch   nach        Verwendungsgruppe,     Dienstklasse    und Entlohnungsgruppe)?

7.               Wie viele genehmigte Überstunden wurden innerhalb   eines halben Monats ausbezahlt   (Aufgegliedert  nach   Gruppe,   Abteilung,    Referat   sowie   nach Vertragsbedienstete und Beamte und auch nach Verwendungsgruppe, Dienstklasse und Entlohnungsgruppe)?

8.  Wie viele genehmigte Überstunden wurden innerhalb von einem Monat ausbezahlt (Aufgegliedert nach Gruppe, Abteilung, Referat sowie nach Vertragsbedienstete und   Beamte   und   auch   nach   Verwendungsgruppe,    Dienstklassen   und Entlohnungsgruppen)?

9.    Wie viele genehmigte Überstunden wurden innerhalb von eineinhalb Monaten ausbezahlt   (Aufgegliedert   nach   Gruppe,   Abteilung,   Referat   sowie   nach Vertragsbedienstete   und   Beamte   und   auch   nach    Verwendungsgruppe, Dienstklassen und Entlohnungsgruppe)?

10. Wie  viele   genehmigte  Überstunden  wurden  innerhalb  von zwei Monaten ausbezahlt   (Aufgegliedert   nach   Gruppe,   Abteilung,   Referat   sowie   nach Vertragsbedienstete    und   Beamte    und    auch    nach    Verwendungsgruppe, Dienstklassen und Entlohnungsgruppe)?


11. Wie viele genehmigte Überstunden wurden innerhalb von zweieinhalb Monaten ausbezahlt   (Aufgegliedert   nach   Gruppe,   Abteilung,   Referat   sowie   nach Vertragsbediensteten   und   Beamte   und    auch   nach   Verwendungsgruppe, Dienstklasse und Entlohnungsgruppe)?

12. Wie viele genehmigte Überstunden wurden innerhalb von drei Monaten ausbezahlt (Aufgegliedert nach Gruppe, Abteilung, Referat sowie nach Vertragsbediensteten und   Beamte    und    auch    nach    Verwendungsgruppe,    Dienstklasse    und Entlohnungsgruppe)?

13. Wie viele genehmigte Überstunden wurden innerhalb von dreieinhalb Monaten ausbezahlt  (Aufgegliedert  nach   Gruppe,   Abteilung,   Referat   sowie   nach Vertragsbedienstete und Beamte und auch nach Verwendungsgruppe, Dienstklasse und Entlohnungsgruppe)?

14. Wie viele genehmigte Überstunden wurden innerhalb von vier Monaten ausbezahlt (Aufgegliedert nach Gruppe, Abteilung, Referat sowie nach Vertragsbedienstete und   Beamte    und    auch   nach   Verwendungsgruppe,    Dienstklasse   und Entlohnungsgruppe)?

15. Wie viele genehmigte Überstunden wurden innerhalb von viereinhalb Monaten ausbezahlt   (Aufgegliedert  nach   Gruppe,   Abteilung,   Referat   sowie   nach Vertragsbedienstete und Beamte und auch nach Verwendungsgruppe, Dienstklasse und Entlohnungsgruppe)?

16. Wie  viele   genehmigte  Überstunden  wurden   innerhalb von   fünf Monaten ausbezahlt   (Aufgegliedert  nach   Gruppe,   Abteilung,   Referat   sowie   nach Vertragsbedienstet und Beamte und auch nach Verwendungsgruppe, Dienstklasse und Entlohnungsgruppe)?

17. Wie viele genehmigte Überstunden wurden innerhalb von fünfeinhalb Monaten ausbezahlt (Aufgegliedert nach Gruppe, Abteilungen, Referaten sowie nach Vertragsbediensteten   und   Beamte   und   auch    nach   Verwendungsgruppen, Dienstklasse und Entlohnungsgruppen)?

18. Wie viele   genehmigte Überstunden wurden   innerhalb von sechs Monaten ausbezahlt (Aufgegliedert nach Gruppe, Abteilungen, Referaten sowie nach Vertragsbediensteten   und  Beamte   und   auch   nach   Verwendungsgruppen, Dienstklasse und Entlohnungsgruppen)?

19. Wie viele Beschwerden hat es bezüglich zwar genehmigter aber nicht ausbezahlter Überstunden gegeben?