4605/J XXIII. GP

Eingelangt am 09.06.2008
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Zinggl, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend enormer Kostenanstieg bei der Unterbringung von zurechnungsunfähigen geistig abnormen Rechtsbrechern

 

Im Zusammenhang mit der beabsichtigten Errichtung einer Justizbetreuungsagentur wird im Vorblatt zur entsprechenden Regierungsvorlage (555 d.B.) das stetige Ansteigen der Anzahl von im Maßnahmenvollzug Untergebrachten nach
§ 21 Abs.1 und 2 StGB  mit Zahlen belegt.


Demzufolge waren gemäß § 21 Abs.1 StGB Ende 1999  229 Personen und Anfang 2006 323 Personen untergebracht.

Weiter wird erläutert, dass die finanziellen Aufwendungen im Bereich
§ 21 Abs.1  StGB für Patienten in öffentlichen Krankenanstalten im Jahr 2000
10 Mio. € und im Jahr  2005 29,4 Mio. € betrugen, was einem Anstieg von
19,4 Mio. €  im Zeitraum zwischen Ende 1999 und Anfang 2006 entspricht.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1.      Wie kommt es zum gewaltigen Anstieg der finanziellen Aufwendungen bei der Unterbringung von zurechnungsunfähigen geistig abnormen Rechtsbrechern gemäß §21 Abs. 1 StGB im Zeitraum von Anfang 2000 bis Ende 2005?