4605/J XXIII. GP
Eingelangt am 09.06.2008
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ANFRAGE
des Abgeordneten Zinggl, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend enormer Kostenanstieg bei der Unterbringung von zurechnungsunfähigen geistig abnormen Rechtsbrechern
Im Zusammenhang mit der beabsichtigten Errichtung einer
Justizbetreuungsagentur wird im Vorblatt zur entsprechenden Regierungsvorlage
(555 d.B.) das stetige Ansteigen der Anzahl von im Maßnahmenvollzug
Untergebrachten nach
§ 21 Abs.1 und 2 StGB mit Zahlen belegt.
Demzufolge waren gemäß § 21 Abs.1 StGB Ende 1999 229
Personen und Anfang 2006 323 Personen untergebracht.
Weiter wird erläutert, dass die finanziellen Aufwendungen im Bereich
§ 21 Abs.1 StGB für Patienten in öffentlichen
Krankenanstalten im Jahr 2000
10 Mio. € und im Jahr 2005 29,4 Mio. € betrugen, was einem
Anstieg von
19,4 Mio. € im Zeitraum zwischen Ende 1999 und Anfang 2006
entspricht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie kommt es zum gewaltigen Anstieg der finanziellen Aufwendungen bei der Unterbringung von zurechnungsunfähigen geistig abnormen Rechtsbrechern gemäß §21 Abs. 1 StGB im Zeitraum von Anfang 2000 bis Ende 2005?