4606/J XXIII. GP

Eingelangt am 10.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag.a Gertraud Knoll

und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Maßnahmen gegen Frauenhandel

Nach Schätzungen der UN werden jedes Jahr weltweit fast 700.000 Frauen und Mädchen verschleppt und zur Prostitution gezwungen. Diese Form moderner Sklaverei hat sich inzwischen neben Waffen- und Drogenhandel zum lukrativsten Markt des internationalen Verbrechens entwickelt. Österreich fungiert hierbei nicht nur als Transit- sondern auch als Zielland.

In Österreich wurde mit Ministerratsbeschluss vom November 2004 die Task Force Menschenhandel unter Leitung des Außenministeriums eingerichtet.

Diese Task Force soll den gemeinsamen Kampf gegen den Menschenhandel in Österreich strukturieren und intensivieren.

In diesem Sinne wurde beschlossen, das Instrument eines nationalen Aktionsplanes
als Leitstruktur zu verwenden. Dieses Vorhaben erfuhr durch die parlamentarische

Entschließung Nr. E 203 vom 12. Juli 2006 politische Billigung.

Eine gewichtige Rolle in den Agenden der Task Force und des nationalen Aktionsplanes spielt dabei auch der Frauenhandel mit dem Hintergrund der sexuellen Ausbeutung.

Fast zwei Jahre nach der Einsetzung des Arbeitsplanes konnte man in der Öffentlichkeit nur wenig über Ergebnisse ihres Ressorts im Kampf gegen den Menschenhandel und den Frauenhandel im Speziellen erfahren.


Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Inneres daher nachstehende

Anfrage:

1.              Was ist im Bereich der Sensibilisierung von Exekutivorganen bezüglich des Frauenhandels bereits geschehen und was wird noch geschehen?

2.              Gab/Gibt es besondere Maßnahmen für Grenzkontrollorgane?

3.              Welche Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen für Exekutivorgane wurden bereits durchgeführt und welche sind in Planung?

4.      Wurde schutzbedürftigen Betroffenen des Menschenhandels der Aufenthalt aus humanitären Gründen gewährt?

5.              Wenn ja, wie vielen?

6.              Und, wie viele von ihnen waren Opfer von Frauenhandel mit dem Ziel der sexuellen Ausbeutung?

7.              Wenn nein, warum nicht?

8.              Wie sieht die transnationale Zusammenarbeit Ihres Ressorts betreffend Frauenhandel 1. innerhalb der EU und 2. mit den Herkunftsländern aus?