4609/J XXIII. GP
Eingelangt am
11.06.2008
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Parnigoni, Pendl
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend „PolizeischülerInnen: Ausbildungs- und dienstfremde Tätigkeiten“
Den
Fragestellern sind Informationen zugetragen worden, dass von
PolizeischülerInnen während
der Ausbildung
dienstfremde Tätigkeiten verlangt und dafür Zeitausgleichsstunden
gewährt
werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele
Ausbildungslehrgänge für PolizeischülerInnen gibt es mit
Stichtag 30.06.2008?
Wie viele
PolizeischülerInnen gibt es mit Stichtag 30.06.2008?
2.
In welche Polizeischulen (Polizeikasernen) werden zurzeit
PolizeischülerInnen ausgebildet?
Wo und wie sind die
PolizeischülerInnen untergebracht?
3. Wann enden diese Ausbildungslehrgänge?
Welchen
Landespolizeikommanden werden die ausgebildeten PolizeischülerInnen
zugeteilt
(ersuche um
Aufschlüsselung auf Landespolizeikommanden)?
4. Wann und wo beginnen die neuen Ausbildungslehrgänge?
Wie viele
Polizeischülerinnen werden dafür aufgenommen (Aufschlüsselung
auf
Polizeischulen)?
5. Welcher Erlass des BMI
regelt die Ausübung von Tätigkeiten von PolizeischülerInnen in
Polizeischulen?
6. Ist es zulässig,
dass PolizeischülerInnen während der Ausbildung zu so genannten
„Hausmeisterarbeiten“ herangezogen werden?
Wenn ja, auch während der Ausbildungszeit?
7. Ist es
zulässig, dass PolizeischülerInnen bei bestimmten Veranstaltungen in
der Polizeischule
zu so genannten „Hilfsarbeitertätigkeiten“ herangezogen
werden?
Wenn ja, auch während der Ausbildungszeit?
8. Ist es
zulässig, dass PolizeischülerInnen bei bestimmten Veranstaltungen in
der Polizeischule
als Servierpersonal herangezogen werden?
Wenn ja, auch während der Ausbildungszeit?
9.
Sind Ihnen
diesbezügliche Beschwerden von PolizeischülerInnen in den letzten 5
Jahren
bereits bekannt geworden? Wenn ja, wie
viele (Aufschlüsselung auf Ausbildungslehrgänge)?
Wie wurden diese erledigt?
10.
Ist es richtig, dass für diese ausbildungs- und dienstfremden
Tätigkeiten von
PolizeischülerInnen
Zeitausgleichstunden gewährt wurden?
Wenn ja, wie ist dies dienstrechtlich zu rechtfertigen?
11. Ist die Vermutung richtig, dass PolizeischülerInnen deshalb
zu ausbildungs- und
dienstfremden Tätigkeiten in den
Polizeischulen herangezogen werden, weil sie billiger als
Firmen sind?
Wenn nein, wie ist dies sonst zu erklären?
12. Gehören Hausmeisterarbeiten, Hilfsarbeitertätigkeiten, Serviertätigkeiten zur Ausbildung von PolizeischülerInnen?
Wenn ja, in welchen Ausbildungsrichtlinien etc. ist dies geregelt?
13. Bedeutet dies, dass nach abgeschlossener Ausbildung von den ausgebildeten PolizistInnen in den Polizeiinspektionen ebenfalls Hausmeisterarbeiten, Hilfsarbeitertätigkeiten und – wenn entsprechender Bedarf vorliegt - auch Serviertätigkeiten (z.B. für Bezirkspolizeikommandant, Landespolizeikommandant, Bundesminister) vorgenommen werden müssen?