4609/J XXIII. GP

Eingelangt am 11.06.2008
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Parnigoni, Pendl

und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend „PolizeischülerInnen: Ausbildungs- und dienstfremde Tätigkeiten“

Den Fragestellern sind Informationen zugetragen worden, dass von PolizeischülerInnen während
der Ausbildung dienstfremde Tätigkeiten verlangt und dafür Zeitausgleichsstunden gewährt
werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres nachstehende

Anfrage:

1.  Wie viele Ausbildungslehrgänge für PolizeischülerInnen gibt es mit Stichtag 30.06.2008?
Wie viele PolizeischülerInnen gibt es mit Stichtag 30.06.2008?

2.         In welche Polizeischulen (Polizeikasernen) werden zurzeit PolizeischülerInnen ausgebildet?
Wo und wie sind die PolizeischülerInnen untergebracht?

3.          Wann enden diese Ausbildungslehrgänge?

Welchen Landespolizeikommanden werden die ausgebildeten PolizeischülerInnen zugeteilt
(ersuche um Aufschlüsselung auf Landespolizeikommanden)?


4.   Wann und wo beginnen die neuen Ausbildungslehrgänge?

Wie viele Polizeischülerinnen werden dafür aufgenommen (Aufschlüsselung auf
Polizeischulen)?

5.  Welcher Erlass des BMI regelt die Ausübung von Tätigkeiten von PolizeischülerInnen in
Polizeischulen?

6.  Ist es zulässig, dass PolizeischülerInnen während der Ausbildung zu so genannten
„Hausmeisterarbeiten“ herangezogen werden?

Wenn ja, auch während der Ausbildungszeit?

7.   Ist es zulässig, dass PolizeischülerInnen bei bestimmten Veranstaltungen in der Polizeischule
zu so genannten „Hilfsarbeitertätigkeiten“ herangezogen werden?

Wenn ja, auch während der Ausbildungszeit?

8.   Ist es zulässig, dass PolizeischülerInnen bei bestimmten Veranstaltungen in der Polizeischule
als Servierpersonal herangezogen werden?

Wenn ja, auch während der Ausbildungszeit?

9.          Sind Ihnen diesbezügliche Beschwerden von PolizeischülerInnen in den letzten 5 Jahren
bereits bekannt geworden? Wenn ja, wie viele (Aufschlüsselung auf Ausbildungslehrgänge)?
Wie wurden diese erledigt?

10.   Ist es richtig, dass für diese ausbildungs- und dienstfremden Tätigkeiten von
PolizeischülerInnen Zeitausgleichstunden gewährt wurden?

Wenn ja, wie ist dies dienstrechtlich zu rechtfertigen?

11. Ist die Vermutung richtig, dass PolizeischülerInnen deshalb zu ausbildungs- und
dienstfremden Tätigkeiten in den Polizeischulen herangezogen werden, weil sie billiger als
Firmen sind?

Wenn nein, wie ist dies sonst zu erklären?


12. Gehören Hausmeisterarbeiten, Hilfsarbeitertätigkeiten, Serviertätigkeiten zur Ausbildung von PolizeischülerInnen?

Wenn ja, in welchen Ausbildungsrichtlinien etc. ist dies geregelt?

13. Bedeutet dies, dass nach abgeschlossener Ausbildung von den ausgebildeten PolizistInnen in den Polizeiinspektionen ebenfalls Hausmeisterarbeiten, Hilfsarbeitertätigkeiten und – wenn entsprechender Bedarf vorliegt - auch Serviertätigkeiten (z.B. für Bezirkspolizeikommandant, Landespolizeikommandant, Bundesminister) vorgenommen werden müssen?