4610/J XXIII. GP

Eingelangt am 11.06.2008
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Änderung der EU-Pauschalreise-Richtlinie"

Eine Studie im Auftrag des Europaparlaments machte eklatante Lücken im EU-Recht für
Pauschalreisende aus. Kein Wunder: die Pauschalreise-Richtlinie stammt aus dem Jahr 1990
(90/314/EWG). Eine Reform sei deshalb unumgänglich, heißt es denn auch aus Kreisen der EU-
Kommission.

Bei Unfällen vor Ort. Hotelmängeln oder kurzfristigen Reiserücktritten sollen Pauschaltouristen
mehr Rechte bekommen, auch eine Teilrückerstattung des Reisepreises im Falle
,,höherer
Gewalt" ist im Gespräch.

Die Studie der Berliner Beratungsfirma Civic Consulting durchleuchtete für den
Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments die Rechtslage in Haftungs- und Versicherungsfragen
bei Pauschalreisen. Das Ergebnis: Reisende kommen meistens durch Verkehrsunfälle - vor allem
mit Reisebussen - zu Schaden. Weitere Gründe sind mangelnde Sicherheitsstandards in Hotels,
Ausrüstungsfehler und schlampige Hygiene. Die Autoren empfehlen u.a. die Pauschalreise-
Richtlinie hinsichtlich der Pflichten der Reiseveranstalter „klarer und unmissverständlicher" zu
fassen, vor allem für Schadenersatzansprüche.

Unberücksichtigt blieben bisher alle Belange des e-Commerce in der Richtlinie.

Dieser Schritt ist auch nicht mit der Fernabsatzrichtlinie 97/7/EG vollzogen worden, da dieser
Bereich zur Gänze ausgenommen wurde. Nun eignen sich aber gerade touristische
Dienstleistungen besonders für die Darstellung und Aufbereitung der einzelnen Angebote im
Internet sowie für die Buchung und somit den Vertragsabschluss über dieses Medium.
Entsprechend explodiert ist auch die Zahl der Anbieter und Angebote im Internet. Zudem
begegnet man zusehends nicht mehr nur der herkömmlichen Rollenverteilungen, nämlich auf der
einen Seite dem Reisevermittler und auf der anderen dem Reiseveranstalter und andere
touristische Unternehmern, sondern verstärkt auch neuen Formen des Verkaufs, wie z.B.
verschiedenen Internetportalen und dem „dynamic packaging".


Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

1.                                      Wie ist der Stand der Diskussion zur Änderung der Pauschalreise-Richtlinie auf EU-
Ebene?

2.                                      Wie sieht der weitere Zeitplan auf EU-Ebene aus?

3.                                      Wie beurteilt das Ressort die Ergebnisse der Studie der Beratungsfirma „Civic
Consulting"?

Werden die Schlussfolgerungen geteilt?
Wenn nein, warum nicht?

4.                                      Welche Position vertritt das Justizressort zur Änderung der Pauschalreise-Richtlinie?
Welche Änderungen sollen aus Sicht des Ressorts vorgenommen werden?

5.                                      Welche Forderungen wurden seitens des Ressorts in die Verhandlungen eingebracht?

6.                                      Welche konkrete Stellungnahme hat das Ressort im Konsultationsverfahren zur
Pauschalreise-Richtlinie (Consultation on the Package Travel Directive 90/34/EEC)?