4612/J XXIII. GP

Eingelangt am 12.06.2008
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Anfrage

 

Der Rat der Innenminister der Europäischen Union hat sich nach Presseberichten auf eine Unterstützung für ein Abkommen zur Übertragung von Flugpassagierdaten (Passenger Name Record, PNR) an die australischen Zollbehörden geeinigt. Demnach sollen Daten von Flugpassagieren übermittelt werden, die nach Australien fliegen oder dort ausreisen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende

Anfrage:

 

1.    Ist es richtig, dass sich die EU -Innenminister auf dieses Abkommen geeinigt
haben?

Wenn ja, warum hab Sie diesem Abkommen zugestimmt?

2.              Ist es richtig, dass dieses Abkommen mit Australien dem Fluggastdaten-Abkommen mit den USA ähnelt, dass gegen den Willen des Europäischen Parlaments (EP) abgeschlossen wurde?

3.              War Ihnen bei Ihrer Entscheidung bewusst, dass der österreichische Nationalrat am
3. Mai 2008 den Entschließungsantrag betreffend „SWIFT und Flugpassagierdaten
- Unterstützung des Datenschutzrates und des Europäischen Parlaments durch die
österreichische Bundesregierung“ einstimmig beschlossen hat, in dem die Position
des Europäischen Parlaments vertreten wurde?


4.    Wie sieht dieses Abkommen mit Australien im Detail aus?
Welche Daten sollen übermittelt werden?

Welche Datenschutzbestimmungen sind vorgesehen?

5.              Wodurch unterscheidet sich konkret das Fluggastdaten-Abkommen mit den USA
von dem Abkommen mit Australien?

6.              Wann soll dieses Abkommen mit Australien in Kraft treten?

7.              Wird für dieses Abkommen die Zustimmung des Europäischen Parlaments
benötigt?

Wenn ja, in welchem Zeitraum soll diese erfolgen?
Welche Haltung nimmt das EP zu diesem Abkommen ein?

8.    Wird für dieses Abkommen die Zustimmung des österreichischen Nationalrates
 
benötigt?