4613/J XXIII. GP

Eingelangt am 12.06.2008
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend Menschen mit Behinderungen aufgrund des Schlafmittels Contergan

 

 

auch in Österreich wurde zu Beginn der 60iger Jahre Kinder geboren, die aufgrund des Schlafmittels Contergan behindert sind.

Da es bis heute in Österreich keine zentrale Registrierungsstelle für „Contergangeschädigte“ gibt, wurden nur wenige der Betroffenen an die „Conterganstiftung“ in Deutschland verwiesen, wo sie bis 31.12.1983 ihre Ansprüche auf Entschädigung geltend machen konnten. Das ist auch ein Grund dafür, warum nur wenige dieser Menschen, die durch Thalidomid behindert sind, eine Rente aus den Leistungen der „Conterganstiftung für behinderte Menschen“ in Bonn, erhalten.

Wie viele Menschen zu dieser Gruppe der Betroffenen gehören und wie viele von ihnen eine oder keine Rente erhalten, ist in Österreich unbekannt.

 

Ein weiterer Grund, warum viele Betroffene keine Rente erhalten ist, dass damals in Österreich die Information über das Thema „Contergan“ sehr gering war. Zusätzlich haben die Bundesregierungen es verabsäumt oder darauf verzichtet, die Betroffenen vor allem über die Tatsache, dass Anträge auf eine Entschädigung bis 31.12.1983 gestellt werden können, zu informieren. Die Ausschlussfrist wurde nur für Menschen aus der DDR bis 1993 verlängert.

Nicht nur in Österreich, sondern auch in Italien und Spanien lebt eine unbekannte Zahl an Betroffenen, die nie anerkannt und entschädigt wurde.

Ein Schreiben der Conterganstiftung an das zuständige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Deutschland bezüglich einer  Gesetzesänderung, also die Aufhebung der Ausschlussfrist, erfolgte bereits.

Diese Gesetzesänderung müsste der Deutsche Bundestag beschließen.

Die generelle Aufhebung der Ausschlussfrist würde den Betroffenen ihr Recht auf selbstbestimmtes Leben enorm erleichtern, da sich dadurch ihre finanzielle Situation wesentlich verbessern würde, und auch die österreichischen Betroffenen Anspruch auf diese Rente hätten.

Im Jänner 2008 wurde in Deutschland die Internationale Contergan Thalidomid Allianz (ICTA) gegründet, die mit ca. 1850 Personen, die Mehrzahl aller Contergangeschädigten vertritt.

Zur ICTA zählen Betroffene aus Deutschland, Österreich, Italien, Großbritannien, Kanada, Spanien, den Niederlanden und Schweden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.      Ist Ihnen die Anzahl der in Österreich lebenden  „contergangeschädigten“ Menschen bekannt?

 

·        Wenn ja:

Wie viele Betroffene gibt es und wie viele von ihnen sind bereits anerkannt und erhalten somit eine Rente?

 

·        Wenn nein:

Sind Sie bereit dafür zu sorgen, dass in Österreich eine zentrale Registrierungsstelle für „Contergangeschädigte“ aufgebaut wird und ab wann soll es diese geben?

 

2.      Werden Sie sich bei Ihrem deutschen Bundeskollegen bezüglich der Gesetzesänderung im Deutschen Bundestag, für die Aufhebung der Ausschlussfrist, einsetzen?

 

·        Wenn ja:

Wann werden Sie die Gespräche darüber führen?

Werden Sie über die Gesprächsergebnisse die Antragstellerin schriftlich informieren?

 

·        Wenn nein:

Warum nicht?


 

 

3.      Werden Sie diese Thematik auch bei einem der nächsten Treffen der europäischen SozialministerInnen auf die Tagesordnung setzen lassen?

 

·        Wenn ja:

Wann werden Sie diese Thematik auf die Tagesordnung fordern? (Datum der Sitzung)

Werden Sie über die Gesprächsergebnisse die Antragstellerin schriftlich informieren?

 

Wenn nein: Warum nicht?