4620/J XXIII. GP

Eingelangt am 16.06.2008
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Landesverteidigung

 

betreffend Luftraumüberwachung EURO 2008

 

 

In einer Presseaussendung vom 14.4.2008 erklärte der Bundesminister für Landesverteidigung das Sicherheitskonzept des österreichischen Bundesheeres für die Dauer der Fußball Europameisterschaft 2008. Darin wird unter anderem als einer der Eckpunkte des Sicherheitskonzeptes genannt:

 

-          Sicherung des Luftraumes vor, während und nach den Spielen

 

Ergänzend wird in der Presseaussendung ausgeführt:

„Zur Sicherung des Luftraumes komme das gesamte Spektrum an Elementen zum Einsatz, über die das Bundesheer verfüge, so Darabos. „Und deren Zusammenwirken garantiert, dass die Spiele bestmöglich geschützt sind.“ Während der Europameisterschaft würden – entgegen einigen Medienberichten – auch die neuen Eurofighter in der Luft patrouillieren. Rund um die Austragungsorte in Wien, Salzburg, Kärnten und Tirol wird das Bundesheer zusätzlich Flugverbotszonen vor, während und nach den Spielen einrichten. Darabos: „Im Luftraum bleibt nichts unbeobachtet.“

 

Angesichts des Umstandes, dass nach § 26 Militärbefugnisgesetz zwar das österreichische Bundesheer zur militärischen Luftraumüberwachung berufen ist, dagegen jedoch der Begriff der „Sicherung des Luftraumes“ der Rechtsordnung soweit ersichtlich fremd ist, stellt sich die Frage nach Anlass und Rechtsgrundlage der geplanten „Luftraumsicherungsoperationen“.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1.      Welche Bedrohungslage muss vorliegen, damit das BMLV eine Luftraumsicherungsoperation anordnet?

2.      Warum wurde während des Präsidententreffens in Graz (29.04.08-30.04.08) keine Luftraumsicherungsoperation durchgeführt?

3.      Wie wurde die Bedrohung beim Präsidententreffen in Graz beurteilt?

4.      Wie wird die Bedrohung bei der Fußball Europameisterschaft 2008 beurteilt? 

5.      Welche Bedrohungsstufe war während des Weltwirtschaftsgipfels in Davos (Schweiz) gegeben?

6.      Wurde hier eine Luftraumsicherungsoperation durchgeführt? Wenn ja, warum?

7.      Ist anlässlich des Weltwirtschaftsgipfels 2009 in Davos eine Luftraumsicherungsoperation vorgesehen?

8.      Wird 2009 eine Luftraumsicherungsoperation durchgeführt, selbst wenn die Bedrohungsstufe gering ist?

9.      Welche sind die rechtlichen Voraussetzungen und Grundlagen für die Luftraumsicherungsoperation?