4623/J XXIII. GP
Eingelangt am 16.06.2008
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ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Verfahren aufgrund des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes
Seit 1.1.2006 ist das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz in Kraft. Aufgrund dieses Gesetzes besteht für Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit eine Klage einbringen, wenn alle vorangegangenen Maßnahmen die das Gesetzt vorsieht, nicht dazu geführt haben, den Diskriminierungstatbestand zu beseitigen oder zu unterlassen und die betroffene Person weiterhin diskriminiert wird oder sich diskriminiert fühlt.
Da das obigen Gesetz weder eine Beweislastumkehr noch eine Streitwertbegrenzung beinhaltet, ist es für Menschen mit Behinderungen aufgrund ihrer finanziellen Situation defacto unmöglich eine Klage einzubringen, weil sie sich dies einfach nicht leisten können.
Von Seiten der Behindertenanwaltschaft gibt es keine Informationen darüber, wie viele Personen deshalb eine Klage eingebracht haben und wie der Ausgang dieser Klagen war bzw. wie viele dieser Klagen noch im Laufen sind.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
Wenn ja:
1.a) Wie viele Verfahren sind es?
1.b) Wie viele davon sind im Interesse der Einbringer entschieden
worden?
1.c.) Wie viele sind noch im Laufen?
1.d) Werden Sie dieses Ergebnis sowohl dem Bundesbehindertenanwalt wie auch dem Parlament zuleiten?
1.e) Bis wann wird dieser Bericht vorliegen?
Wenn nein: Warum nicht?
Wenn ja: Bis wann werden Sie die Bericht des vorangegangenen Jahres dem Bundesbehindertenanwalt und dem Parlament zuleiten?
Wenn nein: Warum nicht?
Wenn ja:
3.a) Welche Bestimmungen fehlen nach Ihrer Ansicht im geltenden Bundesbehindertengleichstellungsgesetz, die sicherstellen würden, dass Menschen mit Behinderungen auch eine realistische Möglichkeit hätten, bei Diskriminierung zu klagen?
Wenn nein:
Warum sind Ihrer Meinung nach das Fehlen z.B.:
3.c) der Beweislastumkehr
3.d) der Streitwertbegrenzung und
3.e) die viel zu langen Übergangsfristen
für Menschen mit Behinderungen kein Hindernis, bei Diskriminierung klagen zu können?
Wenn ja:
4.a) Welche Bereiche fehlen nach Ihrer Ansicht im geltenden Bundesbehindertengleichstellungsgesetz, die sicherstellen würden, dass Menschen mit Behinderungen auch eine realistische Möglichkeit hätten, bei Diskriminierung zu klagen?
Wenn nein:
Warum sind Ihrer Meinung nach das Fehlen z.B.:
4. a) des gesamten Bildungsbereiches
für Menschen mit Behinderungen kein Hindernis, bei Diskriminierung klagen zu können?