4623/J XXIII. GP

Eingelangt am 16.06.2008
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Verfahren aufgrund des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes

 

Seit 1.1.2006 ist das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz in Kraft. Aufgrund dieses Gesetzes besteht für Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit eine Klage einbringen, wenn alle vorangegangenen Maßnahmen die das Gesetzt vorsieht, nicht dazu geführt haben, den Diskriminierungstatbestand zu beseitigen oder zu unterlassen und die betroffene Person weiterhin diskriminiert wird oder sich diskriminiert fühlt.

Da das obigen Gesetz weder eine Beweislastumkehr noch eine Streitwertbegrenzung beinhaltet, ist es für Menschen mit Behinderungen aufgrund ihrer finanziellen Situation defacto unmöglich eine Klage einzubringen, weil sie sich dies einfach nicht leisten können.

Von Seiten der Behindertenanwaltschaft gibt es keine Informationen darüber, wie viele Personen deshalb eine Klage eingebracht haben und wie der Ausgang dieser Klagen war bzw. wie viele dieser Klagen noch im Laufen sind.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

  1. Ist Ihnen bekannt, wie viele Klagsverfahren aufgrund des Behindertengleichstellungsgesetzes bereits eingebracht wurden?

                  

                   Wenn ja:

                   1.a)   Wie viele Verfahren sind es?

                   1.b)   Wie viele davon sind im Interesse der Einbringer entschieden        

                             worden?

                   1.c.)  Wie viele sind noch im Laufen?

                   1.d)   Werden Sie dieses Ergebnis sowohl dem Bundesbehindertenanwalt               wie auch dem Parlament zuleiten?

                   1.e)   Bis wann wird dieser Bericht vorliegen?

 

                   Wenn nein: Warum nicht?

 

  1. Sind Sie bereit, ab 1.1.2008 einen jährlichen Bericht über die Anzahl der Verfahren und deren Ausgang zu erstellen und das Ergebnis sowohl dem Bundesbehindertenanwalt wie auch dem Parlament zuzuleiten?

 

                   Wenn ja: Bis wann werden Sie die Bericht des vorangegangenen Jahres                                     dem Bundesbehindertenanwalt und dem Parlament zuleiten?

 

                   Wenn nein: Warum nicht?

 

  1. Sind Sie auch der Meinung, dass im Behindertengleichstellungsgesetz wesentliche Bestimmungen fehlen?

                  

                   Wenn ja:

                   3.a) Welche Bestimmungen fehlen nach Ihrer Ansicht im geltenden                                       Bundesbehindertengleichstellungsgesetz, die sicherstellen würden,                            dass Menschen mit Behinderungen auch eine realistische                                        Möglichkeit hätten, bei Diskriminierung zu klagen?

 

                   Wenn nein:

                   Warum sind Ihrer Meinung nach das Fehlen  z.B.:

                   3.c) der Beweislastumkehr

                   3.d) der Streitwertbegrenzung und

                   3.e) die viel zu langen Übergangsfristen

 

                   für Menschen mit Behinderungen kein Hindernis, bei Diskriminierung                         klagen zu können?                      

 

  1. Sind Sie auch der Meinung, dass im Behindertengleichstellungsgesetz wesentliche Bereiche überhaupt fehlen?

 

                   Wenn ja:

                   4.a) Welche Bereiche fehlen nach Ihrer Ansicht im geltenden                                                 Bundesbehindertengleichstellungsgesetz, die sicherstellen würden,                            dass Menschen mit Behinderungen auch eine realistische                                        Möglichkeit hätten, bei Diskriminierung zu klagen?

 

                   Wenn nein:

                   Warum sind Ihrer Meinung nach das Fehlen  z.B.:

                   4. a) des gesamten Bildungsbereiches

                            

                   für Menschen mit Behinderungen kein Hindernis, bei Diskriminierung                         klagen zu können?