463/J XXIII. GP
Eingelangt am 07.03.2007
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Anfrage
der
Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, DI Karlheinz Klement
und weiterer
Abgeordneter
an den Bundeskanzler
betreffend die Förderung der europäischen Atomenergie seitens der Republik Österreich durch den EURATOM-Vertrag.
Vor 50 Jahren, im Jahr 1956, wurde die Österreichische Studiengesellschaft für Kernenergie gegründet. Die Aktivitäten dieser Gesellschaft führten zum Beschluss der Bundesregierung über einen Energieplan, der drei Kernkraftwerke in Österreich vorsah. Das erste davon sollte in Zwentendorf gebaut werden.
Am 25. März 1957 wurde der EURATOM-Vertrag in Rom unterzeichnet. Der EURATOM-Vertrag ist die Grundlage für die Finanzierung von Forschungen auf dem Gebiet der Atomenergie und er ist ebenso die Grundlage für die Bewilligung von Euro-Krediten in Milliardenhöhe für die Errichtung von Atomkraftwerken.
Der EURATOM-Vertrag ist seit 1957 im Wesentlichen unreformiert und bringt im Sinne einer atomeuphorischen Stimmung der späten 50er-Jahre des vergangen Jahrhunderts in seiner Präambel klar zum Ausdruck, dass man entschlossen sei, die Voraussetzungen für die Entwicklung einer mächtigen Kernindustrie zu schaffen.
Am 5. November 1978 haben sich die Österreicher im Rahmen einer Volksabstimmung klar gegen die Nutzung von Kernkraft ausgesprochen. Zwentendorf wurde nicht in Betrieb genommen. Unabhängig davon fließen beträchtliche finanzielle Mittel aus dem österreichischen Staatshaushalt an Euratom. Damit finanziert Österreich, finanziert der österreichische Steuerzahler, die europäische Atomenergie.
Laut der letzten EUROBAROMETER-Umfrage, die im Jänner 2007 veröffentlicht wurde, sprechen sich die Europäer mehrheitlich gegen die Nutzung von Atomenergie aus. Besonders hoch liegt die Ablehnung bei den Österreichern mit 80 Prozent.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende
Anfrage:
1. Welche Beträge hat Österreich jeweils in den Jahren 2002 bis 2006 für das Sechste Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration der Europäischen Union aufgewendet und wie hoch war der Anteil davon für das EURATOM-Programm?
2. Welche Beträge hat Österreich jeweils in den Jahren 2002 bis 2006 für die Projekte PHARE und TACIS aufgewendet?
3. Welche Beträge wird Österreich jährlich für das Siebente Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration der Europäischen Union aufwenden und wie hoch wird der Anteil davon für das EURATOM-Programm sein?
4. Wie beurteilen Sie die Aufteilung der Mittel im Siebenten Rahmenprogramm und insbesondere die Mittel für die Atomindustrie im Vergleich zum Anteil für die erneuerbaren Energien?
5. Das aktuelle EURATOM-Programm hat eine Laufzeit von 2007 bis 2011. Für den Zeitraum 2011 bis 2013 muss die Mittelzuteilung fortgeschrieben werden. Planen Sie Initiativen, um die österreichischen Zahlungen für die Atomforschung für den Zeitraum 2011 bis 2013 reduzieren zu können?
6. Wenn nein, warum nicht?
7. Seit November 2002 steht eine Erhöhung des EURATOM-Kreditrahmens von 4 Milliarden auf dann 6 Milliarden Euro im Raum. Der damalige Finanzminister hat aufgrund der Wettbewerbsverzerrung der EURATOM-Kredite massive Kritik an einer Erhöhung des EURATOM-Kreditrahmens deponiert. Ist diese Kritik nach wie vor aufrecht und wird Österreich seine Zustimmung zur Erhöhung des EURATOM-Kreditrahmens verweigern?
8. Wenn nein, warum nicht?
9. Die Europäische Kommission vertritt trotz der ablehnenden Haltung der Europäer zur Nutzung von Atomenergie massiv die Interessen der Atomindustrie (siehe jüngste Veröffentlichungen: Eine Energiepolitik für Europa, Hinweisendes Nuklearprogramm Jänner 2007). Sie setzt damit auf eine - vor allem auch aus österreichischer Sicht - nicht nachhaltige Form der Energieerzeugung. Was kann Österreich der Europäischen Kommission entgegenhalten?
10. Im neuen Regierungsprogramm ist zu lesen, dass die Bundesregierung ihre Bemühungen im Hinblick auf eine Reform des EURATOM-Vertrages fortsetzen wird. Welche Initiativen plant die Bundesregierung dazu im laufenden Jahr 2007 und darüber hinaus?
11. Mit den Bemühungen um eine EURATOM-Reformkonferenz ist bereits die vorherige Bundesregierung gescheitert. Auch der Ratsvorsitz Österreichs im ersten Halbjahr 2006 konnte nicht genutzt werden, um eine Reformkonferenz zu initiieren. Woran scheiterten die Bemühungen bisher?
12.Sind Sie der Meinung, dass sich die Voraussetzungen für eine EURATOM- Reformkonferenz geändert haben und es nun möglich sein wird, eine solche Reformkonferenz abzuhalten?
13. Wenn ja, wann wird eine solche Reformkonferenz eingeleitet werden können?
14.Welches Ergebnis sollte aus Ihrer Sicht eine solche Reformkonferenz bringen?
15. Nach einschlägiger Rechtsmeinung ist es möglich, einseitig aus dem EURATOM-Vertrag auszusteigen, und zwar gemäß Art. 56 Wiener Vertragskonvention, da es sich beim EURATOM-Vertrag um einen unbefristeten Vertrag handelt. Ein Ausstieg würde die Mitgliedschaft Österreich in der Europäischen Union in keinem Fall berühren. Ist der Ausstieg Österreichs aus EURATOM, der explizit in seiner Präambel vorsieht, die Voraussetzungen für eine mächtige Kernindustrie zu schaffen, für Sie nicht der logische Schritt, den ein deklariertes Anti-Atom-Land wie Österreich setzen kann, um international an Glaubwürdigkeit zu gewinnen und die Ablehnung der Österreicher gegenüber der Atomindustrie ernsthaft zu unterstreichen?
16. Planen Sie einen Ausstieg aus dem EURATOM-Vertrag, wenn es während des Jahres 2007 keinen Fortschritt hinsichtlich einer EURATOM- Reformkonferenz kommt?
17. Wenn nein, warum nicht?