4631/J XXIII. GP

Eingelangt am 17.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz

betreffend „Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz (VBKG): Zentrale

Verbindungsstelle"

Mit der AB 327/XXIII.GP vom 12.04.2007 wurden die Fragen des Fragestellers beantwortet.
Aus systematischen Gründen werden dieselben Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen
für das Jahr 2007 zu erhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Soziales und
Konsumentenschutz nachstehende

Anfrage:

1.                 Wer sind in den EU-Mitgliedsstaaten die jeweils zuständigen zentralen Verbindungsstellen
(Art. 3 lit. d nach der Verordnung (EG) über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz)
Ersuche um Auflistung dieser Behörden?

2.                 Wurde bereits ein Informations- und Durchsetzungsersuchen einer ersuchenden Behörde eines
anderen Mitgliedsstaates an die zentrale Verbindungsstelle herangetragen?

3.                 Wenn ja, in wie vielen Fällen?

Welche Richtlinien oder Verordnungen betrafen diese Ansuchen?

Aus welchen EU-Mitgliedsländern kamen diese Ansuchen bzw. Beschwerden?

4.    Wurde die zentrale Verbindungsstelle bisher tätig?

In wie vielen Fällen fand ein Informationsaustausch auf Ersuchen statt?

5.                 Wie viele MitarbeiterInnen des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz als
zentrale Verbindungsstelle sind in der Vollziehung des Verbraucherbehörden-
Kooperationsgesetzes tätig?

6.                 Wer sind nach § Art. 4 Abs. 8 der zit. VO die zuständigen Beamten in der zentralen
Verbindungsstelle (Ersuche um namentliche Bekanntgabe)?


7.                 Welche sonstigen Mittel stehen für die Vollziehung des Verbraucherbehörden-
Kooperationsgesetzes dem Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz zur
Verfügung?

8.                 Wie ist ministeriumsintern die Vollziehung des Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetzes
geregelt?

Gibt es dafür eine Geschäftsordnung?
Wenn ja, wie lautet diese?

9.                 Wer ist österreichisches Mitglied im „Ständigen Ausschuss für Verbraucherkooperation"?

10.          In welcher Form wird seitens Österreichs eine Verwaltungszusammenarbeit zwischen den
Mitgliedsstaaten angestrebt, die zur Verwirklichung der Ziele dieser VO erforderlich ist
(Art. 7)?

11.          Wie viele Verbraucherbeschwerden sind in der zentralen Verbindungsstelle bereits
eingegangen und wurden der EU-Kommission übermittelt?

12.          In welcher Form wird nach der Zusammenlegung sichergestellt, dass entsprechend

Art. 4 Abs. 7 der zit. VO die zuständige Behörde mit ausreichenden Mitteln ausgestattet wird?

13.   Welche Auswirkung hat aus Sicht des Ressorts die EU-Dienstleistungsrichtlinie auf die
Verbraucherbehördenkooperation im Sinne der Verordnung über die Zusammenarbeit im
Verbraucherschutz bzw. des VBKG?