4632/J XXIII. GP

Eingelangt am 17.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend „Verbraucher-Kooperationsgesetz (VBKG): Zuständige Behörde -

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie"

Mit der AB 335/XXIII.GP vom 16.04.2007 wurden die Fragen des Fragestellers beantwortet.
Aus systematischen Gründen werden dieselben Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen
für das Jahr 2007 zu erhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verkehr, Innovation
und Technologie nachstehende

Anfrage:

1.              Wer sind in den EU-Mitgliedsstaaten die jeweils zuständigen Behörden (Art. 3 lit. c nach der
Verordnung (EG) über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz) für die unter Z 2 des
Anhanges zum VBKG angeführten Verordnung (Ersuche um Auflistung dieser Behörden)?

2.              Wurde bereits ein Informations- und Durchsetzungsersuchen einer ersuchenden Behörde eines
anderen Mitgliedsstaates an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
(als ersuchte Behörde) herangetragen?

3.        Wenn ja, in wie vielen Fällen?

      Welche Probleme betrafen diese Ansuchen?

Aus welchen EU- Mitgliedsländern kamen diese Ansuchen bzw. Beschwerden?


4.    Wie wurde die ersuchte Behörde bisher tätig?

In wie vielen Fällen fand ein Informationsaustausch auf Ersuchen statt?
Welche Maßnahmen im Sinne des 2. Abschnittes des Verbraucherbehörden-
Kooperationsgesetzes mussten jeweils ergriffen werden?

5.    In wie vielen Fällen wurde durch die zuständige Behörde festgestellt, dass ein
innergemeinschaftlicher Verstoß vorliegt?

In wie Fällen hatte die zuständige Behörde den begründeten Verdacht, dass ein derartiger
Verstoß erfolgen könnte (jeweils Art. 7 der zit. VO)?

6.              In wie vielen Fällen fand bereits ein Informationsaustausch ohne Ersuchen statt?

7.              Wie viele MitarbeiterInnen des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie als
zuständige Behörde sind in der Vollziehung des Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetzes
tätig?

Zu welcher Organisationseinheit sind sie zugeteilt?

8.              Wer sind nach § Art. 4 Abs. 8 der zit. VO die zuständigen Beamten (Ersuche um namentliche
Bekanntgabe)?

9.              Ist geplant (siehe Art. 16 Abs. 2 der zit. VO) einen Beamtenaustausch zur Verbesserung der
Zusammenarbeit zu organisieren?

Wenn nein, warum nicht?

10.       Welche sonstigen Mittel stehen für die Vollziehung des Verbraucherbehörden-
Kooperationsgesetzes der zuständigen Behörde zur Verfügung?

11.       Wie ist ministeriumsintern die Vollziehung des Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetzes
geregelt?

Gibt es dafür eine Geschäftsordnung?
Wenn ja, wie lautet diese?


12.      Ist durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie beabsichtigt, im Sinne
des § 12 VBKG Befugnisse zu übertragen?

13.      Wie viele Verbraucherbeschwerden sind bereits eingegangen und wurden der
EU- Kommission übermittelt?

14.      Welche Auswirkung hat aus Sicht des Ressorts die EU-Dienstleistungsrichtlinie auf die
Verbraucherbehördenkooperation im Sinne der Verordnung über die Zusammenarbeit im
Verbraucherschutz bzw. des VBKG?