4632/J XXIII. GP
Eingelangt am 17.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend „Verbraucher-Kooperationsgesetz (VBKG): Zuständige Behörde -
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie"
Mit der AB 335/XXIII.GP vom
16.04.2007 wurden die Fragen des Fragestellers beantwortet.
Aus systematischen Gründen werden
dieselben Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen
für das Jahr 2007 zu erhalten.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Verkehr, Innovation
und Technologie
nachstehende
Anfrage:
1.
Wer sind in den EU-Mitgliedsstaaten die jeweils zuständigen
Behörden (Art. 3 lit. c nach der
Verordnung (EG)
über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz) für die unter Z 2 des
Anhanges zum VBKG angeführten
Verordnung (Ersuche um Auflistung dieser Behörden)?
2.
Wurde bereits ein Informations- und Durchsetzungsersuchen einer
ersuchenden Behörde eines
anderen
Mitgliedsstaates an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und
Technologie
(als ersuchte Behörde) herangetragen?
3. Wenn ja, in wie vielen Fällen?
Welche Probleme betrafen diese Ansuchen?
Aus welchen EU- Mitgliedsländern kamen diese Ansuchen bzw. Beschwerden?
4. Wie wurde die ersuchte Behörde bisher tätig?
In wie
vielen Fällen fand ein Informationsaustausch auf Ersuchen statt?
Welche
Maßnahmen im Sinne des 2. Abschnittes des Verbraucherbehörden-
Kooperationsgesetzes
mussten jeweils ergriffen werden?
5. In wie
vielen Fällen wurde durch die zuständige Behörde festgestellt,
dass ein
innergemeinschaftlicher Verstoß vorliegt?
In
wie Fällen hatte die zuständige Behörde den begründeten
Verdacht, dass ein derartiger
Verstoß
erfolgen könnte (jeweils Art. 7 der zit. VO)?
6. In wie vielen Fällen fand bereits ein Informationsaustausch ohne Ersuchen statt?
7.
Wie viele MitarbeiterInnen des Bundesministers für Verkehr, Innovation
und Technologie als
zuständige Behörde sind in der Vollziehung des
Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetzes
tätig?
Zu welcher Organisationseinheit sind sie zugeteilt?
8.
Wer sind nach § Art. 4 Abs. 8 der zit. VO die zuständigen
Beamten (Ersuche um namentliche
Bekanntgabe)?
9.
Ist geplant (siehe Art. 16 Abs. 2 der zit. VO) einen Beamtenaustausch
zur Verbesserung der
Zusammenarbeit zu
organisieren?
Wenn nein, warum nicht?
10.
Welche sonstigen Mittel stehen für die Vollziehung des
Verbraucherbehörden-
Kooperationsgesetzes
der zuständigen Behörde zur Verfügung?
11.
Wie ist ministeriumsintern die Vollziehung des
Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetzes
geregelt?
Gibt
es dafür eine Geschäftsordnung?
Wenn ja, wie lautet
diese?
12.
Ist durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und
Technologie beabsichtigt, im Sinne
des
§ 12 VBKG Befugnisse zu übertragen?
13.
Wie viele Verbraucherbeschwerden sind bereits eingegangen und wurden der
EU-
Kommission übermittelt?
14.
Welche Auswirkung hat aus Sicht des Ressorts die
EU-Dienstleistungsrichtlinie auf die
Verbraucherbehördenkooperation
im Sinne der Verordnung über die Zusammenarbeit im
Verbraucherschutz
bzw. des VBKG?