4645/J XXIII. GP

Eingelangt am 24.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Morak

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend der Gehaltsverhandlungen bei den Bundestheatern III"

Im Rahmen der Ausgliederung der Bundestheater wurde jene Bestimmung, die ein
Mitpartizipieren" des Geschäftsführers an den Abschlüssen der Lohnverhandlungen
vorsah, zugunsten einer umfassenden und großzügigen Gehaltserhöhung
gestrichen. Das hei
ßt: Vereinbart wurden: kollektivvertragliche Gehaltsanpassungen
nicht nur f
ür Einkommen unter oder bis zu einer bestimmten Obergrenze in Höhe von
EUR 3.000,--, sondern auch für die höchsten Gehaltsstufen. Seit 2007, mit Ihrem
Amtsantritt, wurde das urspr
üngliche System der Partizipation" wieder eingeführt.
Der Gesch
äftsführer der Holding erhält somit neben einem erhöhten Gehalt auch
wieder die aus den Lohnverhandlungen resultierenden Gehaltserh
öhungen.

Nach dem BThOG ist die Bundestheater-Holding GmbH kollektivvertragsfähig. Als
Organ der Bundestheater-Holding f
ührt der Geschäftsführer die Verhandlungen.
Spinnt man diesen Gedanken weiter, so k
önnte daraus folgende Absurdität
resultieren: Je
schlechter" der Geschäftsführer der Holding als Arbeitgebervertreter
verhandelt, desto höher ist sein persönlicher Profit. Sie bringen den
Gesch
äftsführer der Holding dadurch in eine äußerst missliche Lage, denn: Mit
dieser Haltung nimmt der Gesch
äftsführer der Holding in den
Kollektivvertragsverhandlungen auf Seiten der Arbeitgeber die Position des
Chefverhandlers ein und hat somit auf seine eigene Gehaltsanpassung erheblichen
Einfluss. Sie setzen den Gesch
äftsführer dieser moralisch unzumutbaren
Verpflichtung aus, anstatt ihm in diesem unaufl
öslichen Konflikt zu entlasten.

Selbst wenn die Behauptung richtig wäre, dass eine Anpassung durch den
Kollektivvertrag angemessener ist als eine Gehaltserh
öhung, erzielt durch eine
individuelle Vereinbarung zwischen Ministerin und Chef der Holding muss umso
mehr darauf hingewiesen werden, dass die nachhaltige und gro
ßzügige Erhöhung
um EUR 17.000,- Jahr bereits stattgefunden hat.

Unabhängig davon, ob man die Ansicht vertritt, die Holding unterliege einer
staatlichen oder privaten F
ührung, stehen die dargelegten Handlungsweisen in
eklatantem Widerspruch zu dem in
§ 2 Abs 2 Z 6 BThOG verankerten Sparsamkeits-
und Wirtschaftlichkeitsgebot.

In einer Gesamtbetrachtung der obigen Ausführungen sowie der Anfragen AB/2614
und AB/3998 zu diesem Thema entsteht der Anschein, dass Sie als zust
ändige
Bundesministerin die positiven Aspekte der Bundesverwaltung (Sicherheit eines
Beamten) und der Privatwirtschaft (individuell verhandelbare Geh
älter) in der Person
des Geschäftsführers der Bundestheater-Holding kumulieren wollen.


 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Unterricht,
Kunst und Kultur folgende

Anfrage

1.  Wie beurteilen Sie den Umstand, dass Sie laut der parlamentarischen
Anfragebeantwortung 2614/AB aus Gr
ünden der Nachvollziehbarkeit eine
Partizipation" der Führungskräfte an den kollektivvertraglichen
Gehaltsabschl
üssen im Jahr 2007 wieder einführten, gleichzeitig aber die
zugunsten der Eliminierung der j
ährlichen Partizipation" gewährten
gro
ßzügigen Gehaltserhöhungen unberührt lassen?

2.            Können Sie es als zuständige Bundesministerin verantworten, dass Sie mit
der Rückkehr zum Prinzip der Partizipation" auch auf der Ebene der
Holdingf
ührung dahingehend der Tatsache Vorschub leisten, dass sich der
Geschäftsführer der Holding nunmehr in einem für ihn unauflöslichen
Interessenkonflikt wiederfindet?

3.            Wieso setzen Sie den Holding-Geschäftsführer dieser doppelten
Verantwortung, die laut einem
österreichischen Massenmedium von breiten
Teilen der Bevölkerung als unanständig empfunden wird, aus?

4.            Wie stehen Sie in Hinblick auf die zweifache Gehaltserhöhung des
Geschäftsführers der Holding binnen weniger Monate zum Grundsatz der
Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit bez
üglich der Gebarung der
Theaterleitung?

5.            Werden Sie dem Holding-Geschäftsführer die Möglichkeit einräumen, seine
2,9% Gehaltserhöhung zurückzuzahlen?

6.            Glauben Sie, dass durch diese Partizipation" die Basis der Verhandlungen mit
dem Finanzminister um eine höhere Subventionierung der Bundestheater
verbessert wird?

7.            Sollten Sie weiters die Ansicht vertreten, dass die derzeit geübte Partizipation
neben der gewährten Gehaltserhöhung sparsamer, zweckmäßiger und
transparenter ist, w
ürden Sie dann einer Prüfung durch den Rechnungshof
zustimmen?