4645/J XXIII. GP
Eingelangt am 24.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Morak
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend der „Gehaltsverhandlungen bei den Bundestheatern III"
Im Rahmen der Ausgliederung der
Bundestheater wurde jene Bestimmung, die ein
„Mitpartizipieren"
des Geschäftsführers an den Abschlüssen der
Lohnverhandlungen
vorsah, zugunsten
einer umfassenden und großzügigen Gehaltserhöhung
gestrichen. Das heißt: Vereinbart wurden:
kollektivvertragliche Gehaltsanpassungen
nicht nur für Einkommen
unter oder bis zu einer bestimmten Obergrenze in Höhe von
EUR 3.000,--, sondern
auch für die höchsten Gehaltsstufen. Seit 2007, mit Ihrem
Amtsantritt, wurde das ursprüngliche
System der „Partizipation" wieder eingeführt.
Der Geschäftsführer der Holding erhält somit neben einem erhöhten Gehalt auch
wieder die aus den Lohnverhandlungen resultierenden Gehaltserhöhungen.
Nach dem BThOG ist
die Bundestheater-Holding GmbH kollektivvertragsfähig. Als
Organ der Bundestheater-Holding führt
der Geschäftsführer die Verhandlungen.
Spinnt man diesen Gedanken weiter, so könnte daraus folgende Absurdität
resultieren: Je „schlechter"
der Geschäftsführer der Holding als
Arbeitgebervertreter
verhandelt, desto höher ist sein persönlicher Profit. Sie bringen den
Geschäftsführer der Holding dadurch in eine äußerst missliche Lage, denn: Mit
dieser Haltung nimmt der Geschäftsführer der Holding in den
Kollektivvertragsverhandlungen auf Seiten der Arbeitgeber die Position des
Chefverhandlers ein und hat somit auf seine
eigene Gehaltsanpassung erheblichen
Einfluss. Sie setzen den Geschäftsführer dieser moralisch unzumutbaren
Verpflichtung aus, anstatt ihm in diesem unauflöslichen Konflikt zu entlasten.
Selbst wenn die Behauptung richtig
wäre, dass eine Anpassung durch den
Kollektivvertrag angemessener ist als eine Gehaltserhöhung, erzielt durch eine
individuelle Vereinbarung zwischen Ministerin und Chef der Holding muss umso
mehr darauf hingewiesen werden, dass die
nachhaltige und großzügige Erhöhung
um EUR 17.000,- Jahr bereits stattgefunden hat.
Unabhängig davon, ob man die Ansicht vertritt,
die Holding unterliege einer
staatlichen oder privaten Führung,
stehen die dargelegten Handlungsweisen in
eklatantem Widerspruch zu dem in § 2 Abs 2 Z 6
BThOG verankerten Sparsamkeits-
und Wirtschaftlichkeitsgebot.
In einer Gesamtbetrachtung der
obigen Ausführungen sowie der Anfragen AB/2614
und AB/3998 zu diesem Thema entsteht der Anschein, dass Sie als zuständige
Bundesministerin die positiven Aspekte der Bundesverwaltung (Sicherheit eines
Beamten) und der Privatwirtschaft
(individuell verhandelbare Gehälter) in der Person
des Geschäftsführers der Bundestheater-Holding kumulieren wollen.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für
Unterricht,
Kunst und Kultur
folgende
Anfrage
1. Wie beurteilen Sie den Umstand,
dass Sie laut der parlamentarischen
Anfragebeantwortung 2614/AB aus Gründen
der Nachvollziehbarkeit eine
„Partizipation" der Führungskräfte an den kollektivvertraglichen
Gehaltsabschlüssen im Jahr 2007 wieder einführten, gleichzeitig aber die
zugunsten der Eliminierung der jährlichen
„Partizipation" gewährten
großzügigen Gehaltserhöhungen unberührt lassen?
2.
Können Sie es als zuständige
Bundesministerin verantworten, dass Sie mit
der Rückkehr zum Prinzip der „Partizipation" auch auf der Ebene der
Holdingführung
dahingehend der Tatsache Vorschub leisten, dass sich der
Geschäftsführer der Holding nunmehr in einem für ihn unauflöslichen
Interessenkonflikt wiederfindet?
3.
Wieso setzen
Sie den Holding-Geschäftsführer dieser doppelten
Verantwortung, die laut einem österreichischen
Massenmedium von breiten
Teilen der Bevölkerung als unanständig empfunden wird, aus?
4.
Wie stehen Sie in Hinblick auf die zweifache Gehaltserhöhung des
Geschäftsführers der Holding binnen weniger Monate zum Grundsatz der
Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit bezüglich der
Gebarung der
Theaterleitung?
5.
Werden Sie dem Holding-Geschäftsführer die Möglichkeit
einräumen, seine
2,9% Gehaltserhöhung zurückzuzahlen?
6.
Glauben Sie, dass durch diese „Partizipation"
die Basis der Verhandlungen mit
dem
Finanzminister um eine höhere Subventionierung der
Bundestheater
verbessert wird?
7.
Sollten Sie weiters die Ansicht vertreten, dass die derzeit geübte
Partizipation
neben der gewährten Gehaltserhöhung sparsamer, zweckmäßiger und
transparenter ist, würden Sie dann
einer Prüfung durch den Rechnungshof
zustimmen?