4646/J XXIII. GP
Eingelangt am 25.06.2008
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ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Umsetzung des e-government Gesetzes
Barrierefreies Internet ist eine Voraussetzung, dass e-Partizipation funktioniert. Behinderte Menschen sind auf die Benutzung des Internets teilweise in einem höheren Ausmaß als nicht behinderte Menschen angewiesen. Umso wichtiger ist eine barrierefreie Zugänglichkeit der Angebote.
Seit vielen Jahren ist Österreich deswegen bemüht, Vorgaben der EU umzusetzen und forciert seit vielen Jahren die Barrierefreiheit im Internet. Daher gibt es eine Reihe von rechtlichen Vorgaben.
Seit dem Jahr 1997 hält das Bundesverfassungsgesetz fest: „Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.“
Seit dem Jahr 1999 gibt es eine international anerkannte Richtlinie für barrierefreie Webangebote (WCAG 1.0)
Im Jahr 2002 hielt das EU-Parlament in einer Resolution zu WCAG eindeutig fest, dass Priority 2 als Ziel für öffentliche Webseiten festgelegt sei (also Stufe AA der WCAG) und die Mitgliedsstaaten sich bemühen sollen, diese bis zum Jahr 2003 umzusetzen. http://ec.europa.eu/information_society/activities/einclusion/policy/accessibility/tech_services/com_wa2001/a_documents/ep_res_web_wai_2002.html
Im Jahr 2004 wurde das e-Government-Gesetz beschlossen, das eine
äußerst großzügige Übergangsphase enthält:
„Bei der Umsetzung der Ziele dieses Bundesgesetzes ist Vorsorge dafür zu
treffen, dass behördliche Internetauftritte, die Informationen anbieten
oder Verfahren elektronisch unterstützen, spätestens bis 1.
Jänner 2008 so gestaltet sind, dass internationale Standards über die
Web-Zugänglichkeit auch hinsichtlich des barrierefreien Zugangs für
behinderte Menschen eingehalten werden.“
Der vom Bundeskanzleramt erstellte Umsetzungsbericht, "Bericht über die Umsetzung der WAI-Leitlinien in Österreich", aus dem Jahr 2004 hält fest: "Alle, ab 2002 neu entwickelten Inhalte auf Bundesebene sollten daher A-Niveau aufweisen. Langfristig sollten die Konformitätsstufen AA bis AAA für den gesamten Web-Bestand angestrebt werden."
Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz tritt im Jahr 2006 in Kraft.
Der Internetauftritt des Innenministerium ist noch immer mit sehr vielen Barrieren behaftet und diskriminiert somit behinderte Menschen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Welche Web-Angebote betreibt Ihr Ministerium?
(Auflistung nach Domains)
2. Schon im Jahre 2002 musste festgestellt werden, dass der Internetauftritt des Innenministeriums äußerst mangelhaft und bei weitem nicht barrierefrei gestaltet ist. In einer Anfragebeantwortung aus dem Jahr 2002 heißt es: „Es darf jedoch darauf hingewiesen werden, dass im Zuge der Redesign-Phase bereits ein sog. "state-of-the-art"-Layout entworfen wurde, die diesbezügliche Umsetzung bereits in Arbeit ist und nach Maßgabe der beim internen ITDienstleister vorhandenen Ressourcen voraussichtlich bis Jahresende 2002 abgeschlossen wird.” Sechs Jahre später (!) muss noch bemängelt werden, dass www.bmi.gv.at über weite Strecken nicht einmal den grundsätzlichsten Anforderungen der Barrierefreiheit entspricht, wie sie gemäß e-Gov-Gesetz gefordert sind. Wie lange müssen behinderte Menschen noch warten, bis der Internetauftritt gesetzeskonform barrierefrei sein wird?
2.1 Welche Maßnahmen wurden seit der Anfrage 3347/AB XXI.GP aus dem Jahre 2002 in Ihrem Ministerium getätigt?
(Auflistung der Verbesserungen)
3. Wie ist der aktuelle Stand der Barrierefreiheit?
4. Entsprechen diese Angebote WCAG Level AA?
Wenn nein:
Welche konkreten Maßnahmen müssen noch erfolgen, damit das Web- Angebot gemäß WCAG Level AA entspricht? Welche konkreten Punkte von Level AA wurden bereits erfüllt?
(Auflistung nach Domains und geschätzten Erfüllungszeitraum bzw. Maßnahmen)
Wenn ja:
Wann wurde dieser Qualitätsstandard erreicht?
(Auflistung nach Domains und Zeitpunkt)
5. Selbst neue Angebote wie http://www.euro2008.polizei.at sind mangelhaft. Wie wird innerhalb des Ministeriums sichergestellt, dass neue Web- Angebote gemäß WCAG Level AA erstellt werden?
5.1. Wie sehen diese Qualitätssicherungsmaßnahmen konkret aus?
6. Wie wird innerhalb des Ministeriums sichergestellt, dass bestehende Web- Angebote gemäß WCAG Level AA betrieben werden?
6.1. Wie sehen diese Qualitätssicherungsmaßnahmen konkret aus?
7. Sind
Sie der Meinung, dass es vorteilhaft wäre, wenn im Rahmen der Hoheitsverwaltung
eine Anlaufstelle für barrierefreies Internet existieren würde?
8. Wer
ist für die Barrierefreiheit in Ihrem Ministerium verantwortlich und wie lange
wird diese Tätigkeit von dieser Person schon wahrgenommen bzw. wie
viel zeitliche Ressourcen stehen dem/der Verantwortlichen zur Verfügung?
9. Wie
viele Webauftritte fallen in Ihren Verantwortungsbereich und wie viele davon
sind bereits auf Barrierefreiheit umgestellt bzw. welchen Level der WAI-Richtlinien
erfüllen diese?