4647/J XXIII. GP

Eingelangt am 25.06.2008
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Strafrechtliche Relevanz von politischem Machtmissbrauch in Spittal/Drau

 

Das Landesgericht Klagenfurt hat Herrn Rudolf Brandstätter und Frau Renate Wischer in der Strafsache wegen Verdachts der Untreue unter der Aktenzahl 14 HV 175/07z freigesprochen.

 

Im Urteil heißt es unter anderem:

 

„(...) Bürgermeister von Spittal/Drau, Köfer, (...) deutete an, dass >>Brandstätter jetzt Geld bekommen habe, und er dieses an die, die er vertreten hat, nicht weiterleiten, weil ihm Vertrag drinnen stehe, dass das Geld für ihn sei<<; Bürgermeister Köfer war somit in Kenntnis nicht nur des Vertragstextes, sondern auch des Vertragswillens hinsichtlich der getroffenen Vereinbarungen.

In weiterer Folge erfolgte im Bereiche der Stadtgemeinde Spittal/Drau ein Besprechungstermin zwischen dem Bürgermeister der Stadt Spittal/Drau, dem Rechtsanwalt Dr. Puswald, sowie Pressechef des Bürgermeisters, zu welcher auch Dr. Franz Modritz als Verhandlungsleiter und Leiter des Bauressorts beigezogen worden war.

Anlässlich dieser Besprechung äußerte sich der Bürgermeister gegenüber Dr. Puswald dahingehend, ob man nicht etwas gegen Brandstätter unternehmen könne, was seine Motivation durchaus auch darin hatte, dass Brandstätter als Vertreter der Opposition im Gemeinderat viele städtische Fragen kritisch und lästig hinterfragte.

Prompt erschien alsbald in der Wochenzeitschrift „Kärntner Woche“ in der Rubrik „Kärnten intern“ ein Artikel, in welchem der gegenständliche Geldfluss dargestellt und insbesondere angesichts dessen, dass es sich bei dem Begünstigten um einen Gemeinderat handle, als pikant bezeichnet wurde.

(...)

Den Umstand dieser öffentlichen Austragung der Entschädigungszahlung nahm der Erstangeklagte jedoch politisch zum Anlasse, im Rahmen seiner akribisch in seiner Funktion als Obmann des Kontrollausschusses von Spittal ausgeübten Kontrolltätigkeit die Vorschreibung von Parkgebühren im Zusammenhang mit dem EKZ und allenfalls damit verbundene Ordnungswidrigkeiten einzumahnen und zur Anzeige zu bringen, wobei sich diese Anzeigen – wie in weiterer Folge eingestellt – auch neben anderen Personen unmittelbar gegen Bürgermeister Köfer richteten.

Dieser Umstand wiederum wurde zum Anlasse genommen, dass nunmehr der in St. Veit/Glan etablierte, dazumal auch als Nationalratsabgeordneter noch tätige Rechtsanwalt Dr. Christian Puswald sich ohne Zutun der deutschen Wohnungseigentümer und für diese völlig überraschend mit einem davon, nämlich Dieter Mathes in Verbindung setzte und diesen zu einer Anzeigeerstattung zu animieren versuchte, wobei er dies schmackhaft machend mit der Zusicherung verband, dass Mathes daraus keinerlei Kosten entstehen würden und er auch nichts zu bezahlen habe. (Landesgericht Kärnten: Urteil zur Sache Brandstätter, S. 10ff)

(…)

Dr. Franz Modritz bestätigt, dass im gegenständlichen Falle durchaus auch stadtinterne, politische Erwägungen einer Anzeigenerstattung und Indizierung eines Strafverfahrens Vorschub geleistet hatten, diese gestützt auf den Umstand, dass seitens des öffentlichen Anklägers dem Legalitätsprinzip verpflichtet, eine Strafverfolgung prinzipiell einzuleiten war. (Landesgericht Kärnten: Urteil zur Sache Brandstätter, S. 18)

 

Offensichtlich war es Ziel des Bürgermeisters von Spittal/Drau, Gerhard Köfer einem Oppositionspolitiker wider besseren Wissens ein Gerichtsverfahren anzuhängen. Neben dem bedenklichen politischen Aspekt dieser Vorgangsweise stellt sich aber auch die Frage einer allfälligen strafrechtlicher Relevanz dieser Vorgangsweise des Bürgermeisters von Spittal und seines Pressechefs.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Wurde aufgrund der Tatsachenfeststellungen des rechtskräftigen Urteils vom 27.2.2007 des LG Klagenfurt zu 14 Hv 175/07z ein Strafverfahren gegen den Bürgermeister von Spittal/Drau, Gerhard Köfer, wegen Verleumdung (allenfalls Anstiftung) eingeleitet?

 

2.      Gab es betreffend den Bürgermeister von Spittal/Drau, Gerhard Köfer, aufgrund der Tatsachenfeststellungen des rechtskräftigen Urteils vom 27.2.2007 des LG Klagenfurt zu 14 Hv 175/07z Vorerhebungen der Staatsanwaltschaft Klagenfurt?

 

3.      Wenn nein, warum nicht? Verleumdung ist ein Offizialdelikt und von Amts wegen zu verfolgen, dem zuständigen Staatsanwalt des LG Klagenfurt sollte dieser Umstand nach Lesen des Urteils bekannt sein.

 

4.      Wenn ja, in welchem Verfahrensstand befindet sich das Verfahren gegen Bürgermeister Gerhard Köfer?

 

5.      Im Falle der Einstellung, warum wurde das Verfahren gegen Bürgermeister Gerhard Köfer eingestellt?

 

6.      Wurde aufgrund der Tatsachenfeststellungen des rechtskräftigen Urteils vom 27.2.2007 des LG Klagenfurt zu 14 Hv 175/07z ein Strafverfahren gegen den Rechtsanwalt Dr. Christian Puswald, wegen Verleumdung (allenfalls Anstiftung) eingeleitet?

 

7.      Gab es betreffend den Rechtsanwalt Dr. Christian Puswald, aufgrund der Tatsachenfeststellungen des rechtskräftigen Urteils vom 27.2.2007 des LG Klagenfurt zu 14 Hv 175/07z Vorerhebungen der Staatsanwaltschaft Klagenfurt?

 

8.      Wenn nein, warum nicht?

 

9.      Wenn ja, in welchem Verfahrensstand befindet sich das Verfahren gegen
Dr. Puswald?

 

10.    Im Falle der Einstellung, warum wurde das Verfahren gegen Dr. Puswald eingestellt?

 

11.    Wurde seitens des Bürgermeisters von Spittal/Drau, Gerhard Köfer oder von Dr. Christian Puswald bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt interveniert, ein Verfahren gegen den Oppositionspolitiker Rudolf Brandstätter einzuleiten?

 

12.    Wenn ja, wie wurde darauf seitens der StA Klagenfurt reagiert?

 

13.    Für den Fall das bisher die StA Klagenfurt hier noch keinerlei Schritte gesetzt hat, werden Sie nach Befassung mit dieser Rechtsangelegenheit die StA Klagenfurt anweisen Ermittlungsschritte zu setzen bzw. solche anregen?