4648/J XXIII. GP

Eingelangt am 25.06.2008
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Justizirrtümer

 

In den Medien wird gelegentlich über spektakuläre Fälle von Justizirrtümern berichtet. So auch im Fall des Salzburger Taximords.

 

Auch werden von Verurteilten immer wieder Vorwürfe laut „Opfer eines Justizirrtums zu sein“. Die tatsächlichen Fakten über den Einzelfall hinausgehend sind weitgehend unbekannt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.      Wie viele rechtskräftige strafrechtliche Verurteilungen von Verbrechen wurden seit 1990 gegliedert nach Jahren und Deliktsgruppen aufgehoben und haben in Folge mit Freispruch für den Betroffenen oder durch Verurteilung eines anderen Täters geendet?

 

2.      Wie lauten die Geschäftszahlen jener Verfahren, wo bei einer ausgesprochenen Haftstrafe von über 10 Jahren es zu einer Aufhebung der Verurteilung iS von Frage 1. gekommen ist?

 

3.      Wie viele Anträge auf Wiederaufnahme gemäß § 353 StPO zum Vorteil des Verurteilten hat es seit 1990, gegliedert nach Jahren und Deliktsgruppen, gegeben?

 

4.      In wie vielen Fällen wurde seit 1990, gegliedert nach Jahren und Deliktsgruppen, einem Antrag auf Wiederaufnahme gemäß § 353 StPO zum Vorteil des Verurteilten entsprochen?

 

5.      Wie viele Personen haben sich aufgrund eines Urteils in Haft befunden, gegen dieses eine Wiederaufnahme gemäß § 353 StPO zum Vorteil des Verurteilten erfolgreich war?

 

6.      Wie hoch war jeweils die ausgesprochene Strafhöhe?

 

7.      Wie viele Urteile wurden aufgrund der außerordentlichen Wiederaufnahme durch den OGH gemäß § 362 StPO seit 1990 gegliedert nach Jahren und Deliktsgruppen aufgehoben und haben in Folge mit Freispruch für den Betroffenen oder durch Verurteilung eines anderen Täters geendet?

 

8.       In wie vielen Fällen der außerordentlichen Wiederaufnahme kam der OGH aufgrund der Aktenlage sofort zu einem neuen Urteil, welches einen Freispruch des Betroffenen beinhaltet, gegliedert nach Jahren und Deliktsgruppen?

 

9.      In wie vielen der außerordentlichen Wiederaufnahme verfügte der OGH die Wiederaufnahme vor dem Gericht I. Instanz gegliedert nach Jahren und Deliktsgruppen?

 

10.    Wie viele Personen haben sich aufgrund eines Urteils in Haft befunden, welches gemäß § 362 StPO aufgehoben wurde?

 

11.    Wie hoch war jeweils die ausgesprochene Strafhöhe?

 

12.    Wie viele Urteile wurden aufgrund der Erneuerung des Strafverfahrens gemäß § 363a StPO seit 1990 gegliedert nach Jahren und Deliktsgruppen aufgehoben und haben in Folge mit Freispruch für den Betroffenen oder durch Verurteilung eines anderen Täters geendet?

 

13.    Wie viele Personen haben sich aufgrund eines Urteils in Haft befunden, welches aufgrund der Erneuerung des Strafverfahrens gemäß § 363a StPO aufgehoben wurde?

 

14.    Wie hoch war jeweils die ausgesprochene Strafhöhe?

 

15.    Wie viele Fälle von Haftentschädigung gab es seit 1990 aufgeteilt nach rechtskräftig Verurteilungen aufgrund eines Verbrechens oder Vergehens?

 

16.    Wie hoch war die jährlich bezahlte Haftentschädigung für derartige Justizirrtümer gegliedert nach Jahren seit 1990?

 

17.    Wie beurteilen sie die sich aus Frage 1 ergebende Anzahl an Justizirrtümern im europäischen Vergleich?

 

18.    Gibt es begleitende Studien bzw. Evaluierungen zum Thema „Justizirrtümer“?