4650/J XXIII. GP

Eingelangt am 25.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Antipiraterieabkommen (ACTA) - Verhandlungen durch die Europäische

Kommission (EK)

Nach Medieninformationen haben die Verhandlungen für ein globales Abkommen zur
Pirateriebekämpfung (Internationales Handelsabkommen gegen die Verletzung geistiger
Eigentumsrechte) bereits begonnen. Damit soll international ein möglichst wirksamer Schritt
gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen ergriffen werden. Ein Mandat wurde der
EK von den EU-Mitgliedsstaaten erteilt (14. April 08). Die EU-Mitgliedsstaaten werden bei
diesen Verhandlungen von der EU-Generaldirektion Außenhandel vertreten.

Das von Bürgerrechtsorganisationen kritisierte „Anti-Counterfeiting Trade Agreement" (ACTA)
soll auf Initiative der USA und Japans einen neuen Standard für die zivil- und strafrechtliche
Durchsetzung von Rechten an „geistigem Eigentum" schaffen. Nichtregierungsorganisationen
warnen und kritisieren, insbesondere dass Entwicklungsländer von diesen Verhandlungen
ausgeschlossenen wurden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende

Anfrage:

1.                                       Wer hat von österreichischer Seite für das Mandat der EK für die Verhandlungen eines
„Anti-Counterfeiting Trade Agreement" mit den USA, Japan und anderen Staaten gestimmt?
Warum hat Österreich dafür gestimmt?

2.                                       Wann soll dieses globale Abkommen abgeschlossen werden?
Wie sieht der Zeitplan aus?

3.                                       Wer kann auf europäischer Ebene dieses Abkommen abschließen?
Ist es der Art. 133 Ausschuss des Rates?

Wenn nein, wer dann?

4.          In welcher Form sind die EU-Mitgliedsstaaten bei diesen Verhandlungen dabei?


5.         Durch welche konkreten Maßnahmen sollen nach diesem Abkommen Produktpiraterie und
Urheberrechtsverletzungen eingedämmt werden?

Welche Entwürfe liegen dazu vor?

6.         Welche Entwürfe für dieses Abkommen liegen vor?

Welche Positionen nimmt zu diesen Entwürfen die österreichische Bundesregierung ein
(Ersuche um konkrete Darstellung)?

7.         In welcher Form soll nach diesem Abkommen die strafrechtliche Verfolgung von
Schutzrechtsverletzungen erleichtert werden?

Welche Entwürfe liegen dazu vor?

8.         Ist es richtig, dass nach einem Entwurf dieses Abkommens künftig Zollbeamte die Inhalte der
von Reisenden mitgeführten Medienträger kontrollieren und auf mögliche
Rechtsverletzungen überprüfen können?

Welche Entwürfe liegen dazu vor?

9.         Welche Maßnahmen werden im Abkommen vorgeschlagen, um effektiv gegen gefälschte
Waren vorgehen zu können (z.B. Arzneimittel), die unsicher bzw. gefährlich im Sinne der
Produktsicherheitsrichtlinie etc. sind?

Welche Entwürfe liegen dazu vor?

10.                              Warum werden diese Verhandlungen geheim hinter verschlossenen Türen geführt und warum
wurden die Entwicklungsstaaten von diesen Verhandlungen ausgeschlossen?

11.                              Soll dieser Entwurf beim Treffen der G 8-Staaten im Juli 2008 in Tokio besprochen werden?

12.                              Wenn ja, welche Position wird die EU Kommission dabei einnehmen?