4650/J XXIII. GP
Eingelangt am 25.06.2008
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Antipiraterieabkommen (ACTA) - Verhandlungen durch die Europäische
Kommission (EK)
Nach
Medieninformationen haben die Verhandlungen für ein globales Abkommen zur
Pirateriebekämpfung (Internationales Handelsabkommen gegen die Verletzung
geistiger
Eigentumsrechte) bereits begonnen. Damit soll international ein möglichst
wirksamer Schritt
gegen Produktpiraterie und
Urheberrechtsverletzungen ergriffen werden. Ein Mandat wurde der
EK von den EU-Mitgliedsstaaten erteilt (14. April 08). Die
EU-Mitgliedsstaaten werden bei
diesen Verhandlungen von der EU-Generaldirektion Außenhandel vertreten.
Das
von Bürgerrechtsorganisationen kritisierte „Anti-Counterfeiting
Trade Agreement" (ACTA)
soll auf Initiative
der USA und Japans einen neuen Standard für die zivil- und strafrechtliche
Durchsetzung von Rechten an „geistigem Eigentum" schaffen.
Nichtregierungsorganisationen
warnen und kritisieren, insbesondere dass Entwicklungsländer von diesen
Verhandlungen
ausgeschlossenen wurden.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Finanzen
nachstehende
Anfrage:
1.
Wer hat von
österreichischer Seite für das Mandat der EK für die
Verhandlungen eines
„Anti-Counterfeiting Trade
Agreement" mit den USA, Japan und anderen Staaten gestimmt?
Warum hat Österreich dafür gestimmt?
2.
Wann soll dieses globale Abkommen abgeschlossen werden?
Wie
sieht der Zeitplan aus?
3.
Wer kann auf europäischer Ebene dieses Abkommen abschließen?
Ist es der Art. 133
Ausschuss des Rates?
Wenn nein, wer dann?
4. In welcher Form sind die EU-Mitgliedsstaaten bei diesen Verhandlungen dabei?
5. Durch welche konkreten Maßnahmen sollen
nach diesem Abkommen Produktpiraterie und
Urheberrechtsverletzungen eingedämmt werden?
Welche Entwürfe liegen dazu vor?
6. Welche Entwürfe für dieses Abkommen liegen vor?
Welche
Positionen nimmt zu diesen Entwürfen die österreichische
Bundesregierung ein
(Ersuche um konkrete
Darstellung)?
7. In welcher Form soll nach diesem Abkommen die
strafrechtliche Verfolgung von
Schutzrechtsverletzungen erleichtert werden?
Welche Entwürfe liegen dazu vor?
8. Ist es richtig,
dass nach einem Entwurf dieses Abkommens künftig Zollbeamte die Inhalte
der
von Reisenden mitgeführten Medienträger kontrollieren und auf mögliche
Rechtsverletzungen überprüfen
können?
Welche Entwürfe liegen dazu vor?
9. Welche Maßnahmen werden im Abkommen
vorgeschlagen, um effektiv gegen gefälschte
Waren vorgehen zu können (z.B. Arzneimittel), die unsicher bzw.
gefährlich im Sinne der
Produktsicherheitsrichtlinie etc. sind?
Welche Entwürfe liegen dazu vor?
10.
Warum werden diese Verhandlungen geheim hinter verschlossenen
Türen geführt und warum
wurden die
Entwicklungsstaaten von diesen Verhandlungen ausgeschlossen?
11. Soll dieser Entwurf beim Treffen der G 8-Staaten im Juli 2008 in Tokio besprochen werden?
12. Wenn ja, welche Position wird die EU Kommission dabei einnehmen?