4651/J XXIII. GP
Eingelangt am 25.06.2008
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Antipiraterieabkommen (ACTA) - Verhandlungen durch die Europäische
Kommission (EK)
Nach
Medieninformationen haben die Verhandlungen für ein globales Abkommen zur
Pirateriebekämpfung (Internationales Handelsabkommen gegen die Verletzung
geistiger
Eigentumsrechte) bereits begonnen. Damit
soll international ein möglichst wirksamer Schritt
gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen ergriffen werden. Ein
Mandat wurde
der EK von den EU-Mitgliedsstaaten erteilt (14. April 08). Die EU-Mitgliedsstaaten
werden
bei diesen Verhandlungen von der EU-Generaldirektion Außenhandel
vertreten.
Das von
Bürgerrechtsorganisationen kritisierte „Anti-Counterfeiting Trade
Agreement"
(ACTA) soll auf Initiative der USA und Japans einen neuen Standard für die
zivil- und
strafrechtliche Durchsetzung von Rechten an „geistigem Eigentum"
schaffen.
Nichtregierungsorganisationen warnen und kritisieren, insbesondere dass
Entwicklungsländer
von diesen Verhandlungen ausgeschlossenen wurden.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Justiz
nachstehende
Anfrage:
1. Wer hat von österreichischer Seite für
das Mandat der EK für die Verhandlungen eines
„Anti-Counterfeiting Trade
Agreement" mit den USA, Japan und anderen Staaten
gestimmt?
Warum hat Österreich dafür gestimmt?
2.
Wann soll dieses globale Abkommen abgeschlossen werden?
Wie sieht der
Zeitplan aus?
3.
Wer kann auf europäischer Ebene dieses Abkommen abschließen?
Ist es der Art. 133
Ausschuss des Rates?
Wenn nein, wer dann?
4. In welcher Form sind die EU-Mitgliedsstaaten bei diesen Verhandlungen dabei?
5. Durch welche konkreten Maßnahmen sollen
nach diesem Abkommen Produktpiraterie
und Urheberrechtsverletzungen eingedämmt werden?
Welche Entwürfe liegen dazu vor?
6. Welche Entwürfe für dieses Abkommen liegen vor?
Welche
Positionen nimmt zu diesen Entwürfen die österreichische
Bundesregierung ein
(Ersuche um konkrete
Darstellung)?
7. In welcher Form soll nach diesem Abkommen die
strafrechtliche Verfolgung von
Schutzrechtsverletzungen erleichtert werden?
Welche Entwürfe liegen dazu vor?
8. Ist es
richtig, dass nach einem Entwurf dieses Abkommens künftig Zollbeamte die
Inhalte
der von Reisenden mitgeführten Medienträger kontrollieren und auf
mögliche
Rechtsverletzungen überprüfen können?
Welche Entwürfe liegen dazu vor?
9. Welche Maßnahmen werden im Abkommen
vorgeschlagen, um effektiv gegen gefälschte
Waren vorgehen zu können (z.B. Arzneimittel), die unsicher bzw.
gefährlich im Sinne der
Produktsicherheitsrichtlinie etc. sind?
Welche Entwürfe liegen dazu vor?
10.
Warum werden
diese Verhandlungen geheim hinter verschlossenen Türen geführt und
warum wurden die Entwicklungsstaaten von
diesen Verhandlungen ausgeschlossen?
11.
Soll dieser
Entwurf beim Treffen der G 8-Staaten im Juli 2008 in Tokio besprochen
werden?
12. Wenn ja, welche Position wird die EU Kommission dabei einnehmen?