4651/J XXIII. GP

Eingelangt am 25.06.2008
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Antipiraterieabkommen (ACTA) - Verhandlungen durch die Europäische

Kommission (EK)

Nach Medieninformationen haben die Verhandlungen für ein globales Abkommen zur
Pirateriebekämpfung (Internationales Handelsabkommen gegen die Verletzung geistiger
Eigentumsrechte) bereits begonnen. Damit soll international ein möglichst wirksamer Schritt
gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen ergriffen werden. Ein Mandat wurde
der EK von den EU-Mitgliedsstaaten erteilt (14. April 08). Die EU-Mitgliedsstaaten werden
bei diesen Verhandlungen von der EU-Generaldirektion Außenhandel vertreten.

Das von Bürgerrechtsorganisationen kritisierte „Anti-Counterfeiting Trade Agreement"
(ACTA) soll auf Initiative der USA und Japans einen neuen Standard für die zivil- und
strafrechtliche Durchsetzung von Rechten an „geistigem Eigentum" schaffen.
Nichtregierungsorganisationen warnen und kritisieren, insbesondere dass Entwicklungsländer
von diesen Verhandlungen ausgeschlossenen wurden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz
nachstehende

Anfrage:

1.          Wer hat von österreichischer Seite für das Mandat der EK für die Verhandlungen eines
„Anti-Counterfeiting Trade Agreement" mit den USA, Japan und anderen Staaten
gestimmt?

Warum hat Österreich dafür gestimmt?

2.                                       Wann soll dieses globale Abkommen abgeschlossen werden?
Wie sieht der Zeitplan aus?

3.                                       Wer kann auf europäischer Ebene dieses Abkommen abschließen?
Ist es der Art. 133 Ausschuss des Rates?

Wenn nein, wer dann?

4.         In welcher Form sind die EU-Mitgliedsstaaten bei diesen Verhandlungen dabei?


5.          Durch welche konkreten Maßnahmen sollen nach diesem Abkommen Produktpiraterie
und Urheberrechtsverletzungen eingedämmt werden?

Welche Entwürfe liegen dazu vor?

6.          Welche Entwürfe für dieses Abkommen liegen vor?

Welche Positionen nimmt zu diesen Entwürfen die österreichische Bundesregierung ein
(Ersuche um konkrete Darstellung)?

7.          In welcher Form soll nach diesem Abkommen die strafrechtliche Verfolgung von
Schutzrechtsverletzungen erleichtert werden?

Welche Entwürfe liegen dazu vor?

8.          Ist es richtig, dass nach einem Entwurf dieses Abkommens künftig Zollbeamte die Inhalte
der von Reisenden mitgeführten Medienträger kontrollieren und auf mögliche
Rechtsverletzungen überprüfen können?

Welche Entwürfe liegen dazu vor?

9.          Welche Maßnahmen werden im Abkommen vorgeschlagen, um effektiv gegen gefälschte
Waren vorgehen zu können (z.B. Arzneimittel), die unsicher bzw. gefährlich im Sinne der
Produktsicherheitsrichtlinie etc. sind?

Welche Entwürfe liegen dazu vor?

10.                               Warum werden diese Verhandlungen geheim hinter verschlossenen Türen geführt und
warum wurden die Entwicklungsstaaten von diesen Verhandlungen ausgeschlossen?

11.                               Soll dieser Entwurf beim Treffen der G 8-Staaten im Juli 2008 in Tokio besprochen
werden?

12.                               Wenn ja, welche Position wird die EU Kommission dabei einnehmen?