4658/J XXIII. GP

Eingelangt am 26.06.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Landesverteidigung

 

betreffend Verwendung Brigadier Mag. Hans Helmut Moser

 

 

Mit parlamentarischer Anfrage 3097/J XXII. GP vom 7.6.2005 begehrten der unterzeichnende Abgeordnete Dr. Pilz, Freundinnen und Freunde vom damaligen Bundesminister für Landesverteidigung Auskunft über die Aktivitäten von Brigadier Mag. Hans Helmut Moser im möglichen Zusammenhang mit Waffenlieferungen der Firma Scorpion International Services mit Sitz in Wien an kriegsführende Parteien in Ruanda im Jahr 1999/2000. Brigadier Moser stand zu diesem Zeitpunkt als österreichischer Militärattaché in Verwendung.

 

Mit Anfragebeantwortung vom 22.7.2005 3025/AB XXII. GP teilte der Bundesminister für Landesverteidigung mit, dass nach umfassenden Erhebungen Mitteilung an die Staatsanwaltschaft erstattet und ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden sei, welches jedoch bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens unterbrochen sei. Bgdr. Mag. Moser sei von seiner Dienststelle in Berlin zurückberufen worden und werde „bis auf weiteres“ in anderer Funktion in Österreich verwendet. Um jedoch den noch anhängigen Verfahren damals nicht vorzugreifen, wurde von der einzelweisen Beantwortung der Fragen Abstand genommen.

 

Nunmehr wurde in Erfahrung gebracht, dass Bgdr. Mag. Moser neuerlich im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung in Leitungsfunktion eingesetzt wird. 

 

Es besteht daher dringender Aufklärungsbedarf über die seinerzeitigen und allfällige jetzigen Nebentätigkeiten des Herrn Bgdr. Mag. Moser.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

 

 

 

ANFRAGE:

 

1.      Hat Bgdr Hans Helmut Moser rechtzeitig vor Aufnahme seiner Tätigkeit als Waffenhändler im Jahr 1999 diese Tätigkeit dem BMLV gemeldet?

2.      Hat das BMLV diese Nebenbeschäftigung genehmigt?

3.      In welcher Funktion war Moser 1999/2000 für das BMLV im Detail tätig?

4.      Welche Aufgaben erfüllte Moser für das BMLV wann in Griechenland?

5.      Hat die Tätigkeit von Moser zu Waffenlieferungen nach Ruanda geführt?

6.      Hat Moser für seine Vermittlungstätigkeit Provisionen oder sonstige Leistungen erhalten?

7.      Wenn ja, in welcher Höhe?

8.      Am 2.8.1998 begann der militärische Einmarsch Ruandas und Ugandas in de Demokratische Republik Kongo. Dieser Einmarsch und die anschließende Unterstützung der kongolesischen Rebellenbewegung RCD-Goma wurden mit der Bedrohung des Territoriums und der inneren Sicherheit Ruandas begründet. Schwere Gefechte zwischen ruandischen Truppen und aus der DR Kongo eingedrungenen ruandischen Milizen (ExFAR, Interahamwe) haben zuletzt im Mai/Juni 2001 stattgefunden. Musste Bgdr. Mag. Hans Helmut Moser zum Zeitpunk seiner Tätigkeit als Waffenhändler in Ruanda wissen, dass sich Ruanda bereits im Krieg befand?

9.      Hat Bgdr. Mag. Hans Helmut Moser im Jahr 2000 militärische Luftfahrzeuge (Kampfflugzeuge MIG 29, SU 27, Kampfhubschrauber MI 24, Transportflugzeug Iljuschin II-76) zur Airpower nach Österreich gebracht?

10.    Hat er diese Leistung für die Firma Scorpion erbracht?

11.    Hat er diese Nebenbeschäftigung dem BMLV gemeldet?

12.    Wie hoch ist die Provision, die er dafür erhalten hat?

13.    Wurde gegen Bgdr. Mag. Hans Helmut Moser aufgrund der oben erwähnten Vorkommnisse ein Strafverfahren eingeleitet?
Falls ja: Welches Ergebnis hatte das Strafverfahren?

14.    Wurde gegen Bgdr. Mag. Hans Helmut Moser aufgrund der oben erwähnten Vorkommnisse ein Disziplinarverfahren eingeleitet?
Falls ja: Welches Ergebnis hatte das Disziplinarverfahren?
Falls nein: wieso nicht?

15.    In welchen Funktionen wurde Bgdr. Mag. Hans Helmut Moser seit seiner Abberufung als Militärattaché verwendet?

16.    In welcher Funktion wird Bgdr. Mag. Hans Helmut Moser derzeit verwendet?

17.    Hat sich Bgdr. Mag. Hans Helmut Moser seit seiner Abberufung als Militärattaché als Waffenhändler betätigt?
Falls ja: Hat das BMLV diese Nebenbeschäftigung genehmigt?
Falls ja: Wie beurteilt das BMLV die Vereinbarkeit der Verwendung des Bgdr. Mag. Hans Helmut Moser mit seiner Nebenbeschäftigung als Waffenhändler?

18.    Ist Bgdr Mag. Moser noch immer als Waffenhändler tätig?

19.    Verfügte 1999/2000 Bgdr. Mag. Moser über die gewerberechtlichen Voraussetzungen und Berechtigungen für den Handel, die Vermittlung und die Ein- und Ausfuhr von Kriegsmaterial?

20.    Verfügt er heute über diese Berechtigungen?

21.    Verfügte 1999/2000 die Firma Scorpion in 1070 Wien, Schottenfeldgasse 23 über die notwendigen Genehmigungen für den Handel die Vermittlung und die Ein- und Ausfuhr von Kriegsmaterial?

22.    Verfügt sie heute über diese Genehmigungen?