4674/J XXIII. GP

Eingelangt am 02.07.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Ruth Becher

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend Anteilsveräußerungen an der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. (BIG)

Unter der Schlagzeile „BIG bereitet Verkauf der Amtsgebäude vor" berichtete die Tageszeitung „Der Standard" am 24. Juni 2008 über die vortägige Aufsichtsratssitzung der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. (BIG) und beschrieb darin den Plan, die Amtsgebäude der Republik Österreich sowie verschiedene Entwicklungsprojekte in Töchtergesellschaften auszulagern und gemeinsam mit einem Partner zu entwickeln. In dieser Aufsichtsratssitzung wurde demnach vom Vorstand auch ein grobes Strategiekonzept präsentiert, dessen Herzstück die Einbringung von Immobilienvermögen des Bundes im Wert von rund 1 Milliarde Euro in zumindest eine neu zu schaffende Tochtergesellschaft sein soll. Bis zum Herbst 2008 soll dieses Strategiepapier noch einmal verfeinert werden.

Bereits Ende März 2008 berichteten mehrere heimische Medien („Die Presse", „Der Standard", „Wiener Zeitung") von einem bereits vorliegenden Grobkonzept zur Teilprivatisierung der BIG, wobei alle Büro- und Amtsgebäude in eine neu zu gründende Tochtergesellschaft ausgelagert werden sollen. Diese Tochtergesellschaft soll in weiterer Folge zu 49 Prozent an einen Käufer - „internationale Fonds bis heimische Investoren" werden genannt - abgegeben werden.

Die Vielzahl an einschlägigen Medienberichten geben Anlass zur ernsten Sorge, dass der für die Bundesimmobilien zuständige Wirtschaftsminister Dr. Martin Bartenstein mit seinen diesbezüglichen Vorhaben einen weiteren massiven Ausverkauf von Staatseigentum in die Wege leiten möchte.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit nachstehende

 


Anfrage:

1.        Welche Absichten bestehen tatsächlich in Bezug auf die Veräußerung von Anteilen an der    Bundesimmobiliengesellschaft    m.b.H.     (BIG)    bzw.    der    Änderung    ihrer Unternehmensstruktur?

2.        Welche Auswirkungen hätten diese Vorgänge auf das derzeitige Rating (AAA) der BIG?

3.        Werden dem Bund durch den Einmalerlös aus einem Verkauf nachträgliche Einbußen durch den Entfall von regelmäßigen Einnahmen entstehen?

4.        Wird daran gedacht, neben den in Medien genannten Amtsgebäuden noch weitere Bereiche der BIG zu verkaufen, wie z.B. Schulen und Universitäten und wenn ja in welcher Form?

5.        Wie viel Personal wird in dieser neuen Gesellschaft angestellt sein und welche Personalkosten entstehen dadurch?

 

6.         Welche  Steuerungsmöglichkeiten  in  Bezug  auf Investitionen  für  eine  positive Energiepolitik im Sinne einer nachhaltigen Klimaschutzstrategie hat der Bund nach dem geplanten Verkauf der Bundesgebäude?

7.         Wie kann der Bund dringend erforderliche Investitionen an von ihm gemieteten Objekten vornehmen lassen, die überwiegend von der BIG oder einer Tochter bezahlt und vom Investor möglicherweise nicht mitgetragen werden?

8.         Gibt es Entwicklungs- und Verwertungskonzepte für die Objekte, die in eine neue Gesellschaft eingebracht werden?

9.         Wie wird vorgebeugt, dass durch eine zu niedrige Bewertung der Liegenschaften die Immobilien unter dem tatsächlichen Wert verkauft werden und der neue Partner später durch einen weiteren Verkauf daraus Gewinne lukriert?


10.         Wie wird die Bonität des künftigen Anteilsinhabers geprüft?

11.         Welche Auswirkungen hat der geplante Verkauf bzw. die geplante Umstrukturierung auf die derzeit praktizierte „In-House-Vergabe" von Dienstleistungen?

12.         Wird für die neue Gesellschaft das Bundesvergabegesetz gelten und wenn nicht, wie schützt man sich vor eventueller Korruption bzw. diesbezüglicher Verdächtigungen in diesem Bereich?

13.         Wenn es sich „nur“ um einen Teilverkauf handeln sollte: An welche Immobilien ist dabei gedacht und nach welchen Kriterien werden die Liegenschaften für einen solchen Verkauf ausgewählt?

14.         Wie wird sichergestellt, dass dem Bund durch einen allfälligen Verkauf an Dritte und dem   damit   einhergehenden   Mitspracherecht   privater   Investoren   keine   Nachteile erwachsen (z.B. in puncto Sicherheit etc.)?