4683/J XXIII. GP

Eingelangt am 07.07.2008
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Barrierefreier Zugang zu Schnellbahnlinien Matzleinsdorfer Platz, 1050 Wien

 

 

Seit einiger Zeit könnten auch Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung die neuen Schnellbahngarnituren der ÖBB nutzen, wenn nicht das Problem bestünde, dass es, so wie z.B. wie am Matzleinsdorfer Platz, noch immer keinen barrierefreien Zugang zu diesen Schnellbahnlinien der ÖBB gibt.

 

Da es zusätzlich auch noch immer Auffassungsunterschiede gibt, wer tatsächlich für die Sicherstellung der barrierefreien Zugänglichkeit zuständig ist, ist am Beispiel ÖBB und 5. Bezirk evident.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

  1. Wer ist für die Sicherstellung der barrierefreien Zugänglichkeit zu den Schnellbahnlinien am Matzleinsdorfer Platz zuständig und warum?

 

  1. Wenn für die Umsetzung die ÖBB zuständig sein sollten, bis wann wird am Matzleinsdorfer Platz die barrierefreie Zugänglichkeit zu den Schnellbahnlinien sichergestellt?

 

  1. In welchen Stationen ist, abgesehen vom Matzleinsdorfer Platz, die barrierefreie Zugänglichkeit zu den angebotenen 15 Schnellbahn-linienstrecken ebenfalls noch nicht sichergestellt?

                   (Auflistung nach Name der Station,  Nummer der Schnellbahnlinie(n),               Zeitpunkt der Sicherstellung der barrierefreien Zugänglichkeit)