4689/J XXIII. GP

Eingelangt am 07.07.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Strache und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Lebenspartnerschaftsgesetz

In den letzten Jahren ist die Tendenz, homosexuelle Partnerschaften rechtlich zu institutionalisieren, stärker geworden. In Österreich fanden diese Bestrebungen in dem nun vorliegenden Ministerialentwurf eines Lebenspartnerschaftgesetzes (LPartG), der vom Freiheitlichen Parlamentsklub scharf abgelehnt wird, ihren Ausdruck.

Wesentlicher Inhalt dieses Entwurfes, der auf einem gemeinsamen Vortrag der Ministerinnen Dr. Berger und Dr. Kdolsky basiert, sind folgende Punkte:

1.             Die Schaffung eines Rechtsinstituts „Lebenspartnerschaft", das einen rechtlichen Rahmen für das Zusammenleben gleichgeschlechtlicher Paare bieten soll.

2.             Dabei möglichst Angleichung an die Rechtsposition verheirateter Personen;

3.             Eingehen der Partnerschaft vor einem standesamtlichen Organ.

4.             Die Wirkungen der Lebenspartnerschaft sollen im Wesentlichen den Rechten und Pflichten Verheirateter entsprechen.

5.             Übernahme der Regelungen über die Nichtigerklärung, die Aufhebung und die Scheidung sowie die rechtlichen Folgen dieser Rechtsinstitute.

6.             Die Lebenspartnerschaft soll auch im Verhältnis zu Dritten wirksam werden.

7.             Die Grundlagen für weitere Anpassungen, v.a. im Bereich des Sozialversicherungsrechtes, sollen geschaffen werden.

Die FPÖ ist die einzige Partei, die nachweislich keinen Versuch in die Richtung einer rechtlichen Anerkennung homosexueller Partnerschaften unternommen hat, sondern sich immer für den Schutz der Rechtsinstitute der Ehe und der Familie ausgesprochen hat. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode ist das BZÖ durch Vorentwürfe der damaligen BM für Justiz Mag. Gastinger für ein „Bundesgesetz zur Beseitigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften 2006", sowie für ein „Lebensgemeinschaftsgesetz 2006", negativ aufgefallen. Das gleiche gilt für SPÖ und Grüne, die in Form von Initiativanträgen tätig wurden. Letztlich war es aber die ÖVP, die ihren Widerstand aufgab und seit dem Vorliegen der Ergebnisse ihrer Perspektivengruppe, also seit dem  Oktober  des  vergangenen  Jahres,  auch  für die   Einführung  eines  Rechtsinstitutes für homosexuelle Partnerschaften eintritt. Folgende Gründe sind für die ablehnende Haltung der FPÖ maßgeblich:

Der Gleichheitssatz verpflichtet den Gesetzgeber, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu regeln. Wird Ungleiches gleich oder Gleiches ungleich geregelt, ist dies vor diesem verfassungsrechtlichen Hintergrund nur zulässig, wenn eine besondere sachliche Rechtfertigung vorliegt. Eine besondere sachliche Rechtfertigung dafür, homosexuelle Partnerschaften an die Ehe anzugleichen, kann aber nicht erkannt werden. Das Wesen der Ehe besteht nämlich in der Weitergabe des Lebens und damit im rein körperlichen Erhalt der Gesellschaft. Im Vergleich dazu bleibt bei homosexuellen Partnerschaften die Weitergabe des Lebens ausgeschlossen.

Ähnlich hat sich auch der Erzbischof von Wien, mit Schreiben vom 26. Mai 2008, an die Parlamentsklubs gewandt. Unter dem Motto „ Nennt das Runde rund und das Eckige eckig. Oder der Staat geht zugrunde", hat die Stellungnahme der Österreichischen Bischofskonferenz folgenden wesentlichen Inhalt:

„ Wie schon eingangs festgestellt, wird der vorliegende Entwurf des Lebenspartnerschaftsgesetzes seitens des Generalsekretariates der Österreichischen Bischofskonferenz, welches sich mit den Mitgliedern der Österreichischen Bischofskonferenz eins weiß, in vollem Umfang abgelehnt. Darüber hinaus wird dringend die Forderung erhoben, die Ehe und die Familie als Grundzelle der Gesellschaft, und damit des Staates, entsprechend zu schützen und das Institut der Ehe nicht mit anderen Instituten, welche der grundlegenden Aufgabe von Ehe und Familie nicht entsprechen, nicht gleichzusetzen. Dass dies weder rechtlich geboten und notwendig ist, zeigen sowohl die Bestimmungen der EMRK einerseits als auch die Judikatur des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte andererseits.

Jedenfalls muss den anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften ermöglicht werden, auf Grund einer entsprechenden Ausnahme vom Diskriminierungsverbot in den inneren Angelegenheiten weiterhin ihre Gebote und ihr Selbstverständnis leben zu können."

Laut der vom damaligen Präfekten Kardinal Josef Ratzinger im Juni 2003 verfassten und von Papst Johannes Paul II. approbierten Instruktion hinsichtlich der Verhaltensweisen der katholischen Politiker in Bezug auf Gesetzgebungen zu Gunsten homosexueller Lebensgemeinschaften ist folgendes vorgesehen:

„Wird der gesetzgebenden Versammlung zum ersten Mal ein Gesetzesentwurf zu Gunsten der rechtlichen Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften vorgelegt, hat der katholische Parlamentarier die sittliche Pflicht, klar und öffentlich seinen Widerspruch zu äußern und gegen den Gesetzesentwurf zu votieren. Die eigene Stimme einem für das Gemeinwohl der Gesellschaft so schädlichen Gesetzestext zu geben, ist eine schwerwiegende unsittliche Handlung."

Vor dem Hintergrund, dass die allfällige Regierungsvorlage zum Lebenspartnerschaftsgesetz eines einstimmigen Ministerratsbeschlusses bedarf, ergeht folgende

Anfrage:

1.             Werden Sie der Regierungsvorlage zum Lebenspartnerschaftsgesetz zustimmen?

2.             Wenn ja, welche Bedeutung hat die Instruktion der Glaubenskongregation von 3. Juni 2003 für Ihre Vollziehung?

3.             Werden Sie bei Ihrem Abstimmungsverhalten im Ministerrat die allfälligen Gewissensnöte von  Standesbeamten,  die   homosexuelle  „Brautleute"  belehren   und  „trauen"  sollen, berücksichtigen?

4.             Werden Sie bei Ihrem Abstimmungsverhalten berücksichtigen, dass durch die „Homoehe" ein weiterer Zuwanderungsmissbrauch gefördert wird, weil sich der Kreis der potentiellen „Familienachzügler" erweitert?


5.             Werden Sie bei Ihrem Abstimmungsverhalten berücksichtigen, dass für Witwenpensionen          für homosexuelle Paare bis dato keinerlei Beiträge einbezahlt wurden?

6.             Wie wollen Sie verhindern, dass Homosexuelle künftig Kinder adoptieren können?