4698/J XXIII. GP
Eingelangt am 07.07.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Haimbuchner
und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Affäre Abwehramt
In der
Zeitschrift „News" vom 19. Juni 2008 wurde über die behauptete
Aufdeckung eines
Ermittlers
eines Geheimdienstes, gemeint ist wohl der militärische Nachrichtendienst
Abwehramt, durch den
FPÖ Abgeordneten Dr. Haimbuchner berichtet.
„In einer neuen parlamentarischen Anfrage setzt
der...oberösterreichische FP-Abgeordnete
Manfred Haimbuchner einen Schritt, der in dem meisten Ländern des
westlichen Hemisphäre
mit Haft bedroht ist...Haimbuchner outet den vollen Namen eines
Nachrichtendienstlers... "
Im zitierten
Artikel wird des weiteren von einer angeblichen Aufdeckung eines behaupteten
Ermittlers gesprochen.
„ FP outet Ermittler der Abwehr "
Hierbei ist wohl ein Abteilungsleiter des Abwehramts, D1, gemeint,
welcher bereits in der parlamentarischen Anfrage 3507/J namentlich genannt wurde, aufgrund
des Bekanntwerdens einer anonymen Sachverhaltsdarstellung, in welcher Vorwürfe gegen
D1 erhoben wurden. Unter anderem soll er die Vernichtung von Beweismitteln
in der Spionageaffäre Vozhzhov veranlasst haben.
Die
Tageszeitung „Der Standard" berichtete am 26. Jänner 2008
über die Tätigkeiten des
Leiters der elektronischen Abwehr des
Abwehramts Obst d G Walter J. Unger und machte
damit einen Abteilungsleiter des Abwehramts öffentlich bekannt.
Am 13. Juni
2007 erklärte der ehemalige Leiter des Abwehramts, D2, vor dem
Untersuchungsausschuss
betreffend Beschaffung von Kampflugzeugen die Aufgaben des
Abwehramts:
„Die
Aufgaben des Abwehramtes sind die nachrichtendienstliche Abwehr im Rahmen des
militärischen
Eigenschutzes, geregelt in den Paragraphen 20 bis 25
Militärbefugnisgesetz,
die Beratung des Ministers als
Sicherheitsbeauftragten, geregelt durch einen internen Erlass,
wobei hier unter militärischer Sicherheit Gruppen- und
Personalschutz, Geheimschutz und
Objektschutz verstanden wird, Beratung des Ministers als
Informationssicherheitsbeauftragten im Sinne des
Informationssicherheitsgesetzes und der
Informationssicherheitsverordnung.
Das bedeutet in diesem
Zusammenhang, dass das Abwehramt in den Schutz militärischer
Rechtsgüter vor erwartbaren
gerichtlich zu ahndenden Vorsatzdelikten und für sogenannte
Verläßlichkeitsprüfungen
zuständig ist.
Das ist die Überprüfung von Personen, von denen unmittelbar
oder mittelbar eine Gefahr für
die militärische Sicherheit ausgehen könnte, weil diesen Zugang zu
sicherheitssensiblen oder,
wie wir sagen,
klassifizierten Rechtsgütern erlangen könnte oder erlangen sollte.
Die militärische Sicherheit umfasst den
Schutz militärischer Rechtsgüter, das sind im
Wesentlichen Leben und Gesundheit von
Angehörigen des Ressorts, militärische Bereiche,
Heeresbund und militärische
Geheimnisse. "
Aus dieser
Aussage können keine verdeckten Ermittlungen oder andere operative
Geheimdiensttätigkeiten
als Aufgaben des Abwehramts herausgelesen werden, wie sie im
„News"
mittels behaupteter Aufdeckung eines Ermittlers eines militärischen
Inlandsgeheimdienstes behauptet wurden.
Zudem liegt
laut Angaben erfahrener Nachrichtenoffiziere der Unterschied zwischen einem
Geheimdienst
und einem Nachrichtendienst in der Ausführung von Operationen, welche
jedoch
nicht in den Aufgabenbereich eines Nachrichtendienstes wie des Abwehramts
fallen.
„News"
vom 19. Jänner 2008 berichtet weiters über einen geheimen Akt,
welcher in den
Besitz
eines ehemaligen Mitarbeiters des Abwehramts gelangt ist. Das Abwehramt sei nun
auf
der
Suche nach der undichten Stelle, da der neue Leiter des Abwehramts Brig
Wolfgang
Schneider jetzt hart durchgreifen wolle. Von der Suche nach der undichten Stelle,
welche
„News" diesen Sachverhalt bekannt gemacht hat, sowie besagten
geheimen Akt übergeben
hat, wurde jedoch nicht berichtet.
In
diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister
für Landesverteidigung nachstehende
ANFRAGE
1. Führt das Abwehramt geheimdienstliche Operationen durch?
2. Wenn ja, welche?
3. Wenn ja, wer führt diese durch?
4. Wenn ja, fällt dies in den gesetzlich vorgesehenen Aufgabenbereich des Abwehramts?
5. Führt das Abwehramt verdeckte Ermittlungen durch?
6. Wenn ja, welche?
7. Wenn ja, wer führt diese durch?
8. Wenn ja, fällt dies in den gesetzlich vorgesehenen Aufgabenbereich des Abwehramts?
9. Führen Mitarbeiter des Abwehramts verdeckte Ermittlungen durch?
10. Wenn ja, welche?
11. Wenn ja, fällt dies in den gesetzlich vorgesehenen Aufgabenbereich des Abwehramts?
12. Wurde durch
die namentliche Nennung von Obst d G Walter J. Unger in einem
Zeitungsartikel
die militärische Sicherheit der Republik bedroht?
13. Wenn ja, welche Schritte wurden veranlasst?
14. Wurde durch die namentliche Nennung von D1 in
parlamentarischen Anfragen die militärische Sicherheit der Republik bedroht?
15. Wenn ja, welche Schritten wurden veranlasst?
16.
Handelt es
sich bei dem in „News" abgebildeten Geheimakt, um einen Akt des
Abwehramts?
17. Unterliegt dieser Akt der Vertraulichkeit?
18. Welcher Vertraulichkeitsstufe unterliegt dieser Akt?
19. Wie viele Personen hatten Zugang zum Akt?
20.
Welche Schritte wurden eingeleitet um zu klären wie der Akt in den
Besitz von
„News"
gelangt ist?
21. Wurde diesbezüglich das BIA aktiviert?
22.
Welche disziplinarrechtlichen Schritte wurden im Zusammenhang mit der
Weitergabe
des
Akts an „News" eingeleitet?
23. Wann wurden diese Schritte eingeleitet?
24. Gegen wen wurden diese Schritte eingeleitet?
25. Durch wen wurden diese Schritte veranlasst?
26. Warum wurden keine Schritte veranlasst?
27. Hat D1 selbst den Akt an „News" weitergeleitet?