4698/J XXIII. GP

Eingelangt am 07.07.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Haimbuchner

und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Affäre Abwehramt

In der Zeitschrift „News" vom 19. Juni 2008 wurde über die behauptete Aufdeckung eines
Ermittlers eines Geheimdienstes, gemeint ist wohl der militärische Nachrichtendienst
Abwehramt, durch den FPÖ Abgeordneten Dr. Haimbuchner berichtet.

„In einer neuen parlamentarischen Anfrage setzt der...oberösterreichische FP-Abgeordnete
Manfred Haimbuchner einen Schritt, der in dem meisten Ländern des westlichen Hemisphäre
mit Haft bedroht ist...Haimbuchner outet den vollen Namen eines Nachrichtendienstlers... "

Im zitierten Artikel wird des weiteren von einer angeblichen Aufdeckung eines behaupteten
Ermittlers gesprochen.

FP outet Ermittler der Abwehr "

Hierbei ist wohl ein Abteilungsleiter des Abwehramts, D1, gemeint,

welcher bereits in der parlamentarischen Anfrage 3507/J namentlich genannt wurde, aufgrund

des Bekanntwerdens einer anonymen Sachverhaltsdarstellung, in welcher Vorwürfe gegen

D1 erhoben wurden. Unter anderem soll er die Vernichtung von Beweismitteln

in der Spionageaffäre Vozhzhov veranlasst haben.

Die Tageszeitung „Der Standard" berichtete am 26. Jänner 2008 über die Tätigkeiten des
Leiters der elektronischen Abwehr des Abwehramts Obst d G Walter J. Unger und machte
damit einen Abteilungsleiter des Abwehramts öffentlich bekannt.

Am 13. Juni 2007 erklärte der ehemalige Leiter des Abwehramts, D2, vor dem
Untersuchungsausschuss betreffend Beschaffung von Kampflugzeugen die Aufgaben des
Abwehramts:

„Die Aufgaben des Abwehramtes sind die nachrichtendienstliche Abwehr im Rahmen des
militärischen Eigenschutzes, geregelt in den Paragraphen 20 bis 25 Militärbefugnisgesetz,
die Beratung des Ministers als Sicherheitsbeauftragten, geregelt durch einen internen Erlass,
wobei hier unter militärischer Sicherheit Gruppen- und Personalschutz, Geheimschutz und
Objektschutz verstanden wird, Beratung des Ministers als

Informationssicherheitsbeauftragten im Sinne des Informationssicherheitsgesetzes und der
Informationssicherheitsverordnung.


Das bedeutet in diesem Zusammenhang, dass das Abwehramt in den Schutz militärischer
Rechtsgüter vor erwartbaren gerichtlich zu ahndenden Vorsatzdelikten und für sogenannte
Verläßlichkeitsprüfungen zuständig ist.

Das ist die Überprüfung von Personen, von denen unmittelbar oder mittelbar eine Gefahr für
die militärische Sicherheit ausgehen könnte, weil diesen Zugang zu sicherheitssensiblen oder,
wie wir sagen, klassifizierten Rechtsgütern erlangen könnte oder erlangen sollte.
Die militärische Sicherheit umfasst den Schutz militärischer Rechtsgüter, das sind im
Wesentlichen Leben und Gesundheit von Angehörigen des Ressorts, militärische Bereiche,
Heeresbund und militärische Geheimnisse. "

Aus dieser Aussage können keine verdeckten Ermittlungen oder andere operative
Geheimdiensttätigkeiten als Aufgaben des Abwehramts herausgelesen werden, wie sie im
„News" mittels behaupteter Aufdeckung eines Ermittlers eines militärischen
Inlandsgeheimdienstes behauptet wurden.

Zudem liegt laut Angaben erfahrener Nachrichtenoffiziere der Unterschied zwischen einem
Geheimdienst und einem Nachrichtendienst in der Ausführung von Operationen, welche
jedoch nicht in den Aufgabenbereich eines Nachrichtendienstes wie des Abwehramts fallen.

„News" vom 19. Jänner 2008 berichtet weiters über einen geheimen Akt, welcher in den
Besitz eines ehemaligen Mitarbeiters des Abwehramts gelangt ist. Das Abwehramt sei nun auf
der Suche nach der undichten Stelle, da der neue Leiter des Abwehramts Brig Wolfgang
Schneider jetzt hart durchgreifen wolle. Von der Suche nach der undichten Stelle, welche
„News" diesen Sachverhalt bekannt gemacht hat, sowie besagten geheimen Akt übergeben
hat, wurde jedoch nicht berichtet.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für Landesverteidigung nachstehende

ANFRAGE

1.  Führt das Abwehramt geheimdienstliche Operationen durch?

2.             Wenn ja, welche?

3.             Wenn ja, wer führt diese durch?

4.             Wenn ja, fällt dies in den gesetzlich vorgesehenen Aufgabenbereich des Abwehramts?

5.             Führt das Abwehramt verdeckte Ermittlungen durch?

6.             Wenn ja, welche?

7.             Wenn ja, wer führt diese durch?

8.             Wenn ja, fällt dies in den gesetzlich vorgesehenen Aufgabenbereich des Abwehramts?

9.             Führen Mitarbeiter des Abwehramts verdeckte Ermittlungen durch?

10.      Wenn ja, welche?

11.      Wenn ja, fällt dies in den gesetzlich vorgesehenen Aufgabenbereich des Abwehramts?

12. Wurde durch die namentliche Nennung von Obst d G Walter J. Unger in einem
Zeitungsartikel die militärische Sicherheit der Republik bedroht?

13.      Wenn ja, welche Schritte wurden veranlasst?


14.  Wurde durch die namentliche Nennung von D1 in

parlamentarischen Anfragen die militärische Sicherheit der Republik bedroht?

15.       Wenn ja, welche Schritten wurden veranlasst?

16.       Handelt es sich bei dem in „News" abgebildeten Geheimakt, um einen Akt des
Abwehramts?

17.       Unterliegt dieser Akt der Vertraulichkeit?

18.       Welcher Vertraulichkeitsstufe unterliegt dieser Akt?

19.       Wie viele Personen hatten Zugang zum Akt?

20.       Welche Schritte wurden eingeleitet um zu klären wie der Akt in den Besitz von
„News" gelangt ist?

21.       Wurde diesbezüglich das BIA aktiviert?

22.       Welche disziplinarrechtlichen Schritte wurden im Zusammenhang mit der Weitergabe
des Akts an „News" eingeleitet?

23.       Wann wurden diese Schritte eingeleitet?

24.       Gegen wen wurden diese Schritte eingeleitet?

25.       Durch wen wurden diese Schritte veranlasst?

26.       Warum wurden keine Schritte veranlasst?

27.       Hat D1 selbst den Akt an „News" weitergeleitet?