470/J XXIII. GP

Eingelangt am 07.03.2007
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Anfrage

der Abgeordneten Hofer

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend den Anbau gentechnisch veränderter Nutzpflanzen in der Europäischen Union.

Mit 1. Jänner 2007 ist Rumänien der Europäischen Union beigetreten. In Rumänien werden auf einer Fläche von etwa 100.000 Hektar gentechnisch veränderte Sojabohnen angebaut. In der EU ist der Anbau von gentechnisch verändertem Soja allerdings verboten.

Des Weiteren haben die EU-Agrarminister im Dezember 2006 eine neue EU-Bio-Verordnung beschlossen, welche zur Folge hat, dass gentechnische Verunreinigungen in Bio- Lebensmitteln künftig in sehr viel höherem Umfang geduldet werden. Diese Verordnung erlaubt den bislang nur für Verunreinigungen im konventionellen Anbau gültigen Grenzwert von 0,9 Prozent. Das ist eine Verneunfachung gegenüber dem bisher in Österreich festgeschriebenen Grenzwert von 0,1 Prozent für Bio-Produkte.

Das Urteil der WTO über die Klage von USA, Kanada und Argentinien gegen das Gentechnik-Moratorium der EU ist bereits vor einiger Zeit ergangen, der Abschlussbericht wurde im September 2006 veröffentlicht. Von Seiten des Umweltministeriums wurde die österreichische Bevölkerung nicht darüber informiert, welche Auswirkungen das Urteil auf geltendes EU-Recht, insbesondere aber auf die vom Umweltminister proklamierte Gentechnik-Freiheit Österreichs hat.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

Anfrage:

1.  Wie ist der Umgang der EU mit den beträchtlichen, mit gentechnisch verändertem Soja bebauten Flächen in Rumänien und deren Ernte im Beitrittsvertrag reglementiert?

2.              Welche Auswirkungen hat, in diesem Kontext, der EU-Beitritt Rumäniens auf die in Österreich bestehenden Gentechnik-Verbote?

3.              Welche Auswirkungen wird die neue EU-Bio-Verordnung auf die boomende biologische Landwirtschaft in Österreich, auf die Arbeitsbedingungen der Bauern und die Wahlfreiheit/Lebensmittelsicherheit der Konsumenten haben?

4.              Wie wird sich das Urteil der WTO über die Klage von USA, Kanada und Argentinien auf geltendes EU-Recht auswirken?

5.              Wie wird sich das Urteil der WTO über die Klage von USA, Kanada und Argentinien auf die von Ihnen proklamierte Gentechnik-Freiheit Österreichs auswirken?

6.              Wie stehen Sie, im Wissen der vorgenannten Indikatoren einer Verwässerung der Lebensmittelreinheit, zu der innerhalb der EU gültigen Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittelinhaltsstoffe (von der tierische Produkte ausdrücklich ausgenommen sind!)?