4704/J XXIII. GP
Eingelangt am
07.07.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Neubauer
und weiterer Abgeordneter
an die Frau Bundesministerin für Inneres
betreffend Umgehung des BIA-Erlasses
Die Befragung
von Dr. Helmut PRUGGER im Untersuchungsausschuss hat ergeben,
dass
Dr. Prugger Mag. Kreutner als Leiter des BIA eine Generalermächtigung bezüg-
lich Ermittlungen
erteilt hat. (Nachzulesen im Untersuchungsausschussprotokoll
(129/GO) 12. Sitzung, 10. Juni 2008 - öffentlicher Teil)
Der
BIA-Erlass vom 05. März 2003 ist aber klar geregelt, dass es für gewisse
nicht
explizit angeführte Angelegenheiten einer
Auftragserteilung durch den Leiter der
Sektion bedarf:
„(...) 2. Zuständigkeit
BIA ist nach
Maßgabe der
folgenden Bestimmungen insbesondere für die Entgegen-
nahme
und Überprüfung von Anschuldigungen und
Beschwerden, die dem Bereich
der Amtsdelikte (§§ 302-313 StGB) zuzuordnen sind, sowie in
weiteren Angelegen-
heiten nach Auftragserteilung durch den
Leiter der Sektion IV im Einzelfall zuständig.
(...)"
Der Erlass
sieht keine Generalvollmacht vor, wodurch die Vergabe einer General-
vollmacht
ganz eindeutig der Intention des BIA-Erlasses widerspricht.
In diesem Zusammenhang
richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bun-
desministerin
für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1.
War die Erteilung einer Generalvollmacht durch den Leiter der Sektion IV an
das
BIA rechtskonform?
2. Wenn ja, warum, da der Erlass klar regelt wie vorzugehen ist?
3. War Ihnen bekannt, dass es diese Generalvollmacht gibt?
4. Wenn ja, warum haben Sie nichts dagegen unternommen?
5.
Wenn die Erteilung einer Generalvollmacht erwünscht war,
warum wurde dies
nicht in einem neuen Erlass geregelt?
6. Wer kontrolliert die Einhaltung des Erlasses?
7.
Welche disziplinarrechtliche Relevanz hat diese Umgehung des Erlasses für
den Leiter der Sektion IV?
8.
Gibt es weitere Erlässe, welche auf diese Art, gegen die
Intention des Minis-
ters,
ausgelegt und angewandt werden?
9. Wenn ja, welche?