4704/J XXIII. GP

Eingelangt am 07.07.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Neubauer

und weiterer Abgeordneter

an die Frau Bundesministerin für Inneres

betreffend Umgehung des BIA-Erlasses

Die Befragung von Dr. Helmut PRUGGER im Untersuchungsausschuss hat ergeben,
dass Dr. Prugger Mag. Kreutner als Leiter des BIA eine Generalermächtigung bezüg-
lich Ermittlungen erteilt hat. (Nachzulesen im Untersuchungsausschussprotokoll
(129/GO) 12. Sitzung, 10. Juni 2008 -
öffentlicher Teil)

Der BIA-Erlass vom 05. März 2003 ist aber klar geregelt, dass es für gewisse nicht
explizit angeführte Angelegenheiten einer Auftragserteilung durch den Leiter der
Sektion bedarf:

(...) 2. Zuständigkeit

BIA ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen insbesondere für die Entgegen-
nahme und Überprüfung von Anschuldigungen und Beschwerden, die dem Bereich
der Amtsdelikte (§§ 302-313 StGB) zuzuordnen sind, sowie in weiteren Angelegen-
heiten nach Auftragserteilung durch den Leiter der Sektion
IV im Einzelfall zuständig.

(...)"

Der Erlass sieht keine Generalvollmacht vor, wodurch die Vergabe einer General-
vollmacht ganz eindeutig der Intention des BIA-Erlasses widerspricht.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bun-
desministerin für Inneres nachstehende

Anfrage:

1.            War die Erteilung einer Generalvollmacht durch den Leiter der Sektion IV an
das BIA rechtskonform?

2.            Wenn ja, warum, da der Erlass klar regelt wie vorzugehen ist?

3.            War Ihnen bekannt, dass es diese Generalvollmacht gibt?

4.            Wenn ja, warum haben Sie nichts dagegen unternommen?

5.            Wenn die Erteilung einer Generalvollmacht erwünscht war, warum wurde dies
nicht in einem neuen Erlass geregelt?

6.            Wer kontrolliert die Einhaltung des Erlasses?

7.            Welche disziplinarrechtliche Relevanz hat diese Umgehung des Erlasses für
den Leiter der Sektion
IV?

8.            Gibt es weitere Erlässe, welche auf diese Art, gegen die Intention des Minis-
ters, ausgelegt und angewandt werden?

9.     Wenn ja, welche?