4725/J XXIII. GP

Eingelangt am 08.07.2008
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Anfrage

 

der Abgeordneten Schalle, Dolinschek

Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Gesundheit, Jugend und Familie

betreffend Energiesparlampen

 

 

Die EU plant, ab 2009 Glühbirnen als Energieverschwender, die nur fünf Prozent der aufgenommenen Energie in Form von Licht wieder abgeben, aus den Haushalten zu verbannen. Als viel gepriesene Alternative wird die Energiesparlampe genannt. Diese ist zwar teurer, habe aber eine längere Lebensdauer und einen geringeren Stromverbrauch, was sowohl dem Geldbeutel der Verbraucher, als auch der Umwelt zugute komme. Der Pressesprecher des Bundesministers Pröll bestätigte, dass „jeder Schritt Richtung Energiesparlampe zu begrüßen ist“ („Kurier“, 18. Juni 2008).

 

Energiesparlampen haben aber auch Nachteile und bergen Risiken. Zum einen entfalten sie ihre volle Helligkeit erst nach einer Aufwärmphase von 30 Sekunden bis zu einer Minute, zum anderen lohnen sich Energiesparlampen erst ab einer Brenndauer von etwa zwanzig Minuten, da für den Startvorgang eine höherer Verbrauch und Verschleiß erforderlich ist. Für häufiges An- und Ausschalten bzw. Räume, wo nur für kurze Zeit Licht benötigt wird, ist sie nicht zu empfehlen. Zum Thema Umweltfreundlichkeit muss auch erwähnt werden, dass jede Sparlampe toxisches Quecksilber, eines der giftigsten und umweltbelastendsten Schwermetalle, enthält und auf den Sondermüll gehört. Wie viele Verbraucher das berücksichtigen werden, ist fraglich. Landen die Lampen im Hausmüll, gelangt das Quecksilber über Deponien in den Boden und ins Grundwasser. Gesundheitlich gesehen die verhängnisvollste Eigenschaft der Energiesparlampen ist ihr Flimmern, womit das Auge und das Nervensystem stark belastet wird. Hochfrequentes Flimmern wird vom Auge nicht mehr wahrgenommen, die biologische Irritation ist dennoch gegeben. Dadurch können bei Menschen, die zu Epilepsie neigen, ähnliche Symptome wie bei einem Anfall verursacht werden. Generell werden dadurch Beschwerden wie Schwindel, Kopfschmerzen, Übelkeit, neurologische Störungen verursacht. Fallbeispiele zeigen, dass, wenn die Lichtquelle verschwindet, auch die Symptome schlagartig zurückgehen.

 


Abgesehen davon emittieren Energiesparlampen stärkere elektrische und magnetische Felder, sowohl hoch- als auch niederfrequente. Der Grenzwert der PC-Norm TCO für elektrische Felder wird von dem durch die Lampen erzeugten Elektrosmog eindeutig erreicht oder sogar überschritten. Die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zeigen sich durch Befindlichkeitsstörungen wie Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Unruhe, Tinnitus bis hin zu möglichen Schäden am Erbgut und geschwächtem Immunsystem durch die Reduktion der nächtlichen Melatoninhormaonproduktion. Im Licht von Energielampen kommt außerdem zehn- bis zwanzigmal so viel Blau vor wie in Glühbirnen. Da dem Blaulicht schädigende Auswirkungen auf das menschliche Auge zugeschrieben werden könnte dies zu Langzeitschäden der Netzhaut führen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachfolgende

 

 

 

 

Anfrage:

 

1.      Sind Ihnen die möglichen gesundheitsschädlichen Auswirkungen durch die Verwendung von Energiesparlampen bekannt?

2.      Wie beurteilen Sie die bisher vorliegenden Hinweise darauf, dass Energiesparlampen

a.       durch ihr Flimmern Augen und das Nervensystem stark belasten und bei Epileptikern Anfallssymptome auslösen können und Beschwerden wie Schwindel, Kopfschmerzen, Übelkeit, neurologische Störungen verursachen?

b.      stärkere oder zumindest gleich starke elektrische und magnetische Felder (sowohl hoch- als auch niederfrequente) als PCs aussenden und dadurch Befind-lichkeitsstörungen wie Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Unruhe, Tinnitus bis hin zu möglichen Schäden am Erbgut und einem geschwächten Immunsystem durch die Reduktion der nächtlichen Melatoninhormaonproduktion ausgelöst werden?

c.       durch ihren zehn- bis zwanzigmal so hohen Blauanteil im Vergleich mit Glühbirnen Langzeitschäden der Netzhaut bewirken?

  1. Um die Verbraucher zu beruhigen untermauerte das Schweizer Bundesamt für Gesundheit 2004 die Behauptung, dass die Strahlungsgrenze für Computer von den Sparlampen unterschritten werde mit eigenen Messreihen. Diese wurden von Osram und Philips (beides Energiesparlampenerzeuger) unterstützt. Angeblich wurden Messgeräte und -methoden eingesetzt, die nicht TCO-konform sind, was zu niedrigen Ergebnissen führte. Liegen Ihnen Ergebnisse derartiger Messungen vor, die nicht von Energiesparlampenerzeugern unterstützt wurden und TCO-konform sind? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, werden Sie Messungen in Auftrag zu geben?
  2. Wurden die gesundheitlichen Auswirkungen von Energiesparlampen bisher auf EU-Ebene thematisiert? Haben Sie vor, dies in Zukunft zu tun?
  3. Sehen Sie Aufklärungsbedarf bezüglich der gesundheitlichen Auswirkungen der Verwendung von Energiesparlampen in der Bevölkerung? Wenn ja, welche Schritte werden Sie diesbezüglich setzen?