4726/J XXIII. GP
Eingelangt am 08.07.2008
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Anfrage
Die EU plant, ab 2009 Glühbirnen als Energieverschwender, die nur fünf Prozent der aufge-nommenen Energie in Form von Licht wieder abgeben, aus den Haushalten zu verbannen. Als viel gepriesene Alternative wird die Energiesparlampe genannt. Diese ist zwar teurer, habe aber eine längere Lebensdauer und einen geringeren Stromverbrauch, was sowohl dem Geld-beutel der Verbraucher, als auch der Umwelt zugute komme. Der Pressesprecher des Bun-desministers Pröll bestätigte, dass „jeder Schritt Richtung Energiesparlampe zu begrüßen ist" („Kurier", 18. Juni 2008).
Energiesparlampen haben aber auch Nachteile und bergen Risiken. Zum einen entfalten sie ihre volle Helligkeit erst nach einer Aufwärmphase von 30 Sekunden bis zu einer Minute, zum anderen lohnen sich Energiesparlampen erst ab einer Brenndauer von etwa zwanzig Mi-nuten, da für den Startvorgang eine höherer Verbrauch und Verschleiß erforderlich ist. Für häufiges An- und Ausschalten bzw. Räume, wo nur für kurze Zeit Licht benötigt wird, ist sie nicht zu empfehlen. Zum Thema Umweltfreundlichkeit muss auch erwähnt werden, dass jede Sparlampe toxisches Quecksilber, eines der giftigsten und umweltbelastendsten Schwermetal-le, enthält und auf den Sondermüll gehört. Wie viele Verbraucher das berücksichtigen wer-den, ist fraglich. Landen die Lampen im Hausmüll, gelangt das Quecksilber über Deponien in den Boden und ins Grundwasser. Gesundheitlich gesehen die verhängnisvollste Eigenschaft der Energiesparlampen ist ihr Flimmern, womit das Auge und das Nervensystem stark be-lastet wird. Hochfrequentes Flimmern wird vom Auge nicht mehr wahrgenommen, die biolo-gische Irritation ist dennoch gegeben. Dadurch können bei Menschen, die zu Epilepsie neigen, ähnliche Symptome wie bei einem Anfall verursacht werden. Generell werden dadurch Be-schwerden wie Schwindel, Kopfschmerzen, Übelkeit, neurologische Störungen verursacht. Fallbeispiele zeigen, dass, wenn die Lichtquelle verschwindet, auch die Symptome schlagartig zurückgehen.
Abgesehen davon emittieren Energiesparlampen stärkere elektrische und magnetische Felder, sowohl hoch- als auch niederfrequente. Der Grenzwert der PC-Norm TCO für elektrische Felder wird von dem durch die Lampen erzeugten Elektrosmog eindeutig erreicht oder sogar überschritten. Die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zeigen sich durch Befind-lichkeitsstörungen wie Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Unruhe, Tinnitus bis hin zu mögli-chen Schäden am Erbgut und geschwächtem Immunsystem durch die Reduktion der nächtli-chen Melatoninhormaonproduktion. Im Licht von Energielampen kommt außerdem zehn- bis zwanzigmal so viel Blau vor wie in Glühbirnen. Da dem Blaulicht schädigende Auswirkun-gen auf das menschliche Auge zugeschrieben werden könnte dies zu Langzeitschäden der Netzhaut führen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Land-und Forst-wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachfolgende
Anfrage:
1. Sind Ihnen die möglichen gesundheitsschädlichen Auswirkungen durch die Verwen-dung von Energiesparlampen bekannt?
2. Wie wollen Sie sicherstellen, dass Energiesparlampen korrekt entsorgt werden?
3. Ist Ihnen bekannt, dass Energiesparlampen nur dort Energie sparen, wo sie keine Brenndauer von unter 20 Minuten haben?
4. Wie beurteilen Sie unter diesem Aspekt das EU angedachte Verbot konventioneller Glühlampen, die für Kurzzeitanwendungen nach wie vor energiesparender sind?
5. Werden Sie einem Verbot von Glühlampen durch die EU zustimmen, obwohl Ener-giesparlampen bei Kurzdauer-Gebrauch mehr Energie verbrauchen und zudem eine Vielzahl gesundheitlicher Bedenken gegen diese Beleuchtungskörper noch nicht aus-geräumt werden konnten?