4735/J XXIII. GP

Eingelangt am 08.07.2008
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Anfrage

des Abgeordneten Leopold Mayerhofer
und weiterer Abgeordneter
an die Frau Bundesministerin für Justiz
betreffend Vorfälle auf der S1

In der Nacht zum 19. April 2008 stellten Polizisten in Zivilkleidung drei
Rumänen, die sich in den vergangenen Wochen mutmaßlich als falsche
Autobahnpolizisten ausgegeben hatten. Es kam zu einem Schusswechsel, bei
dem einer der drei Rumänen getötet wurde. Die beiden anderen mutmaßlichen
Täter wurden ebenfalls getroffen und konnten nach kurzer Flucht verletzt
gestellt werden.

Am Montag, dem 2. Juni 2008 wurde die Polizeiaktion rekonstruiert. Einer der
beiden tatverdächtigen Rumänen habe sich an jenem Tag als Polizist
ausgegeben, was er auch zugab. Jedoch gibt es widersprüchliche Aussagen über
den Tathergang.

Der zweite der tatverdächtigen Rumänen (Herr Cornel P.) wurde überraschend
aus der Untersuchungshaft entlassen. Ihm konnte, so die Zeitung „Österreich"
vom 3. Juni 2008, im Gegensatz zu seinem Mittäter kein einziger Vorwurf
nachgewiesen werden. Der Staatsanwalt hat Berufung eingelegt: Ohne Grund
wäre dieser Mann wohl nicht im Fluchtauto gesessen.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau
Bundesministerin für Justiz folgende

Anfrage:

1.  Wurde Herr Cornel P. bereits vor dem 19. April 2008 schon einmal wegen
einer strafbaren Handlung verurteilt?

2.            Wenn ja, wann?

3.            Wenn ja, weswegen?

4.            Was veranlasst die Justiz den Mann aus der Untersuchungshaft zu
entlassen?