4752/J XXIII. GP

Eingelangt am 08.07.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Haimbuchner

und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend medizinischer Gutachten zum Gesundheitszustand der Zogajs

Laut der Tageszeitung „Die Presse" vom 21. Juni 2008 wurde dem Innenministerium ein
medizinisches Gutachten der Nervenklinik Wagner-Jauregg in Linz übermittelt.
Dieses soll zu dem Schluss kommen, dass Nurie Zogaj und Arigona Zogaj derzeit nicht
abgeschoben werden können.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Frau
Bundesminister für Inneres nachstehende

ANFRAGE

1.             Welchen Inhalts ist das Gutachten?

2.             Wie hoch waren die Kosten des Gutachtens?

3.             Wer trägt diese Kosten?

4.             Wurde ein zweites Gutachten in Auftrag gegeben?

5.             Wenn ja, bei wem?

6.             Wenn nein, warum nicht?

7.             Würde im Falle einer Aufschiebung der Abschiebung aus medizinischen Gründen, der
Gesundheitszustand laufend evaluiert werden, um zu einem späteren Zeitpunkt die
Abschiebung durchführen zu können?

8.             Wenn ja, durch wen?

9.             Wenn ja, wie oft?

10.      Wenn ja, wie hoch sind die erwartbaren Kosten?

11.      Wenn nein, warum nicht?

12.      Ist der behauptete schlechte Gesundheitszustand von Nurie Zogaj und Arigona Zogaj
auf die drohende Abschiebung zurückzuführen?

13.      Wenn ja, wie soll die Abschiebung jemals durchgeführt werden?

14.      Können behauptete schlechte Gesundheitszustände von Abzuschiebenden, die auf
drohende Abschiebung zurückzuführen sind, de facto zu einem Bleiberecht führen?

15.      Wenn ja, warum?


16.       Wie viele Gutachten zu Gesundheitszuständen von abzuschiebenden Asylwerbern
wurden seit dem Jahre 2000 erstellt, aufgeschlüsselt nach Jahren?

17.       Wer wurde mit den Gutachten beauftragt?

18.       Nach welchen Kriterien erfolgte die Beauftragung?

19.       Wer forderte die Gutachten an?

20.  Wie hoch waren die Kosten, aufgeschlüsselt nach Jahren?

21.  In wie vielen Fällen kamen Gutachten zu den Schluss, dass keine Abschiebung
möglich ist, aufgeschlüsselt nach Jahren?

22.  In wie vielen Fällen wurden zweite Gutachten angefordert, aufgeschlüsselt nach
Jahren?

23.  In wie vielen Fällen erfolgte eine spätere Abschiebung, aufgeschlüsselt nach Jahren?

24.  In wie vielen erfolgte keine Abschiebung, aufgrund medizinischer Gutachten,
aufgeschlüsselt nach Jahren?

25.  Wie viele Gutachten zu Gesundheitszuständen von anderen Abzuschiebenden wurden
seit dem Jahre 2000 erstellt, aufgeschlüsselt nach Jahren?

26.  Wer wurde mit den Gutachten beauftragt?

27.  Nach welchen Kriterien erfolgte die Beauftragung?

28.  Wer forderte die Gutachten an?

29.  Wie hoch waren die Kosten, aufgeschlüsselt nach Jahren?

30.  In wie vielen Fällen kamen Gutachten zu den Schluss, dass keine Abschiebung
möglich ist, aufgeschlüsselt nach Jahren?

31.  In wie vielen Fällen wurden zweite Gutachten angefordert, aufgeschlüsselt nach
Jahren?

32.  In wie vielen Fällen erfolgte eine spätere Abschiebung, aufgeschlüsselt nach Jahren?

33.  In wie vielen erfolgte keine Abschiebung, aufgrund medizinischer Gutachten,
aufgeschlüsselt nach Jahren?

34.       Wie viele Asylwerber erhielten seit 2000 Asyl, aufgrund einer Traumatisierung,
aufgeschlüsselt nach Jahren?


35.  Wie viele abzuschiebende Asylwerber wurden nicht abgeschoben, aufgrund
psychischer Erkrankungen, seit dem Jahre 2000, aufgeschlüsselt nach Jahren?

36.       Wie viele übrige Abzuschiebende wurden nicht abgeschoben, aufgrund psychischer
Erkrankungen, seit dem Jahre 2000, aufgeschlüsselt nach Jahren?