4752/J XXIII. GP
Eingelangt am 08.07.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Haimbuchner
und Kollegen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend medizinischer Gutachten zum Gesundheitszustand der Zogajs
Laut der Tageszeitung „Die
Presse" vom 21. Juni 2008 wurde dem Innenministerium ein
medizinisches Gutachten der Nervenklinik Wagner-Jauregg in Linz
übermittelt.
Dieses soll zu dem Schluss kommen, dass Nurie Zogaj und Arigona Zogaj derzeit
nicht
abgeschoben werden können.
In
diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Frau
Bundesminister
für Inneres nachstehende
ANFRAGE
1. Welchen Inhalts ist das Gutachten?
2. Wie hoch waren die Kosten des Gutachtens?
3. Wer trägt diese Kosten?
4. Wurde ein zweites Gutachten in Auftrag gegeben?
5. Wenn ja, bei wem?
6. Wenn nein, warum nicht?
7.
Würde im Falle einer Aufschiebung der Abschiebung aus
medizinischen Gründen, der
Gesundheitszustand
laufend evaluiert werden, um zu einem späteren Zeitpunkt die
Abschiebung durchführen zu können?
8. Wenn ja, durch wen?
9. Wenn ja, wie oft?
10. Wenn ja, wie hoch sind die erwartbaren Kosten?
11. Wenn nein, warum nicht?
12.
Ist der behauptete schlechte Gesundheitszustand von Nurie Zogaj und
Arigona Zogaj
auf die drohende
Abschiebung zurückzuführen?
13. Wenn ja, wie soll die Abschiebung jemals durchgeführt werden?
14.
Können behauptete schlechte Gesundheitszustände von
Abzuschiebenden, die auf
drohende Abschiebung
zurückzuführen sind, de facto zu einem Bleiberecht führen?
15. Wenn ja, warum?
16.
Wie viele
Gutachten zu Gesundheitszuständen von abzuschiebenden Asylwerbern
wurden seit dem Jahre 2000 erstellt,
aufgeschlüsselt nach Jahren?
17. Wer wurde mit den Gutachten beauftragt?
18. Nach welchen Kriterien erfolgte die Beauftragung?
19. Wer forderte die Gutachten an?
20. Wie hoch waren die Kosten, aufgeschlüsselt nach Jahren?
21. In wie vielen Fällen kamen
Gutachten zu den Schluss, dass keine Abschiebung
möglich ist, aufgeschlüsselt nach
Jahren?
22. In wie vielen Fällen wurden
zweite Gutachten angefordert, aufgeschlüsselt nach
Jahren?
23. In wie vielen Fällen erfolgte eine spätere Abschiebung, aufgeschlüsselt nach Jahren?
24. In wie vielen erfolgte keine
Abschiebung, aufgrund medizinischer Gutachten,
aufgeschlüsselt nach Jahren?
25. Wie viele Gutachten zu
Gesundheitszuständen von anderen Abzuschiebenden wurden
seit dem Jahre 2000 erstellt, aufgeschlüsselt nach Jahren?
26. Wer wurde mit den Gutachten beauftragt?
27. Nach welchen Kriterien erfolgte die Beauftragung?
28. Wer forderte die Gutachten an?
29. Wie hoch waren die Kosten, aufgeschlüsselt nach Jahren?
30. In wie vielen Fällen kamen
Gutachten zu den Schluss, dass keine Abschiebung
möglich ist, aufgeschlüsselt nach
Jahren?
31. In wie vielen Fällen wurden
zweite Gutachten angefordert, aufgeschlüsselt nach
Jahren?
32. In wie vielen Fällen erfolgte eine spätere Abschiebung, aufgeschlüsselt nach Jahren?
33. In wie vielen erfolgte keine
Abschiebung, aufgrund medizinischer Gutachten,
aufgeschlüsselt nach Jahren?
34.
Wie viele
Asylwerber erhielten seit 2000 Asyl, aufgrund einer Traumatisierung,
aufgeschlüsselt nach Jahren?
35. Wie viele
abzuschiebende Asylwerber wurden nicht abgeschoben, aufgrund
psychischer
Erkrankungen, seit dem Jahre 2000, aufgeschlüsselt nach Jahren?
36.
Wie viele
übrige Abzuschiebende wurden nicht abgeschoben, aufgrund psychischer
Erkrankungen, seit dem Jahre 2000,
aufgeschlüsselt nach Jahren?