4756/J XXIII. GP

Eingelangt am 09.07.2008
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „Geldwäsche-Meldestelle: Verdachtsmeldungen“

Nach dem SPG sind durch Behörden der allgemeinen staatlichen Verwaltung aber auch durch
meldepflichtige Unternehmen (z.B. Banken) Verdachtsgründe hinsichtlich der Geldwäsche der
„Austrian Financial Intelligence Unit - A-FIU“ zu melden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres
nachstehende

Anfrage:

1.  Wie viele Meldungen sind in den Jahren 2005, 2006 und 2007 bei dieser Meldestelle
eingelangt?

Von welchen Behörden und Branchen (Wirtschaftsklassen) wurden diese Meldungen erstattet
(Aufschlüsselung auf Jahre)?

2.  Wie viele dieser Meldungen führten zu weiteren polizeilichen bzw. sicherheitsbehördlichen
Ermittlungen (Aufschlüsselung auf Jahre)?

Welche Ergebnisse wurden jeweils erzielt?

3.  Wie viele dieser Ermittlungen führten zu gerichtlichen Strafanzeigen?

Welche Delikte wurden dabei zur Anzeige gebracht (Aufschlüsselung auf Jahre)?


4.         Wie viele dieser Meldungen waren mit einem Auslandsbezug verbunden (Aufschlüsselung auf
Jahre und Staaten)?

5.         Wie viele Konten wurden in diesen beiden Jahren über einstweilige Verfügungen gesperrt
(Aufschlüsselung auf Jahre)?

6.         Welche Geldsummen wurden gesichert (Aufschlüsselung auf Jahre)?

7.         In wie vielen Fällen wurden Safe-Öffnungen gerichtlich angeordnet (Aufschlüsselung auf
Jahre)?

8.         Welche Geldsummen und sonstige Vermögenswerte wurden dabei beschlagnahmt
(Aufschlüsselung auf Jahre und Herkunft der Geldsummen)?