4756/J XXIII. GP
Eingelangt am 09.07.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend „Geldwäsche-Meldestelle: Verdachtsmeldungen“
Nach dem SPG
sind durch Behörden der allgemeinen staatlichen Verwaltung aber auch durch
meldepflichtige Unternehmen (z.B. Banken) Verdachtsgründe hinsichtlich der
Geldwäsche der
„Austrian Financial
Intelligence Unit - A-FIU“ zu melden.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele Meldungen
sind in den Jahren 2005, 2006 und 2007 bei dieser Meldestelle
eingelangt?
Von
welchen Behörden und Branchen (Wirtschaftsklassen) wurden diese Meldungen
erstattet
(Aufschlüsselung
auf Jahre)?
2. Wie viele dieser
Meldungen führten zu weiteren polizeilichen bzw.
sicherheitsbehördlichen
Ermittlungen (Aufschlüsselung auf Jahre)?
Welche Ergebnisse wurden jeweils erzielt?
3. Wie viele dieser Ermittlungen führten zu gerichtlichen Strafanzeigen?
Welche Delikte wurden dabei zur Anzeige gebracht (Aufschlüsselung auf Jahre)?
4.
Wie viele dieser Meldungen waren mit einem Auslandsbezug verbunden
(Aufschlüsselung auf
Jahre
und Staaten)?
5.
Wie viele Konten wurden in diesen beiden Jahren über einstweilige
Verfügungen gesperrt
(Aufschlüsselung
auf Jahre)?
6. Welche Geldsummen wurden gesichert (Aufschlüsselung auf Jahre)?
7.
In wie vielen Fällen wurden Safe-Öffnungen gerichtlich
angeordnet (Aufschlüsselung auf
Jahre)?
8.
Welche Geldsummen und sonstige Vermögenswerte wurden dabei
beschlagnahmt
(Aufschlüsselung
auf Jahre und Herkunft der Geldsummen)?