4772/J XXIII. GP

Eingelangt am 10.07.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Zinggl, Trunk, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend das Finanzdesaster Wörther-See-Bühne

 

 

Im Jahr 2004 versenkte die österreichische Bundesregierung zumindest 1,6 Millionen Euro im Wörther See. Eine Subvention des damals noch für die Kunstförderung zuständigen Bundeskanzleramtes war dazu gedacht, „die Internationalität und Qualität“ der Wörther-See-Festspiele in den Jahren 2004 bis 2008 anzukurbeln. Tatsächlich aber wurde die Förderung, wie Kärntens Landeshauptmann Jörg Haider in einer Presseaussendung vom 20. Jänner 2005 ungeniert verkündete, mit Billigung des damaligen Finanzministers Karl-Heinz Grasser zur Gänze zur Tilgung des durch die  „Tosca“-Produktion aus dem Jahr 2004 entstandenen finanziellen Abganges verwendet.

In Anbetracht der peniblen Abrechnungsbestimmungen, denen lokale Kulturinitiativen und andere Fördernehmer des Bundes unterliegen, erscheint es den unterfertigten Abgeordneten zweifelhaft, dass hierbei von einer widmungsgemäßen Verwendung der Fördermittel gesprochen werden kann. Gerade bei großen Fördernehmern sollten strengere Prüfungen der Mittelverwendung durchgeführt und Beträge gemäß den Bestimmungen des Kunstförderungsgesetzes 1988 zurückgefordert werden, wenn sie zweckentfremdet oder missbräuchlich eingesetzt wurden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

  1. Wann wurde der für Oktober 2005 angekündigte Tätigkeitsbericht über die Verwendung der Fördermittel durch die Cine Culture Carinthia bzw. deren Rechtsnachfolgerin an Ihr Ministerium übermittelt?
  2. Falls kein solcher Bericht erfolgte: Wie reagiert Ihr Ministerium?
  3. Welche Konsequenzen leitete der Fördergeber aus der Tatsache ab, dass die 2004 überwiesene Fördersumme für den Zeitraum 2004–2008 gedacht war und den Zweck verfolgte, dem Festival „Internationalität und Qualität“ zu verleihen, das gesamte Geld jedoch bereits im Jahr 2004 zur Deckung von finanziellen Altlasten verbraucht wurde?
  4. War dadurch oder aus anderen Gründen eine widmungswidrige Verwendung der Fördermittel gegeben?
  5. Hat der Fördergeber aufgrund einer allfälligen widmungswidrigen Verwendung die Rückzahlung der Fördermittel gefordert und wann erfolgte die Rückzahlung durch die Cine Culture Carinthia bzw. deren Rechtsnachfolgerin?
  6. Wurde die Finanzprokuratur über die Sachlage in Kenntnis gesetzt?
  7. Wurde die Finanzprokuratur mit der Rückforderung der Fördermittel betraut?
  8. Sollte die Finanzprokuratur noch nicht eingeschaltet sein: Wird der Fördergeber die Rückzahlung der Fördermittel einfordern?
  9. Wie gedenken Sie den Fall „Fördermittel für die Wörther-See-Bühne“ abzuschließen?