4772/J XXIII. GP
Eingelangt am 10.07.2008
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ANFRAGE
des Abgeordneten Zinggl, Trunk, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend das Finanzdesaster Wörther-See-Bühne
Im Jahr 2004 versenkte die österreichische Bundesregierung zumindest 1,6 Millionen Euro im Wörther See. Eine Subvention des damals noch für die Kunstförderung zuständigen Bundeskanzleramtes war dazu gedacht, „die Internationalität und Qualität“ der Wörther-See-Festspiele in den Jahren 2004 bis 2008 anzukurbeln. Tatsächlich aber wurde die Förderung, wie Kärntens Landeshauptmann Jörg Haider in einer Presseaussendung vom 20. Jänner 2005 ungeniert verkündete, mit Billigung des damaligen Finanzministers Karl-Heinz Grasser zur Gänze zur Tilgung des durch die „Tosca“-Produktion aus dem Jahr 2004 entstandenen finanziellen Abganges verwendet.
In Anbetracht der peniblen Abrechnungsbestimmungen, denen lokale Kulturinitiativen und andere Fördernehmer des Bundes unterliegen, erscheint es den unterfertigten Abgeordneten zweifelhaft, dass hierbei von einer widmungsgemäßen Verwendung der Fördermittel gesprochen werden kann. Gerade bei großen Fördernehmern sollten strengere Prüfungen der Mittelverwendung durchgeführt und Beträge gemäß den Bestimmungen des Kunstförderungsgesetzes 1988 zurückgefordert werden, wenn sie zweckentfremdet oder missbräuchlich eingesetzt wurden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: