4784/J XXIII. GP
Eingelangt am 10.07.2008
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Hannes Jarolim, Dietmar Keck, Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Inneres
Betreffend die Überwachung von Tierschutzvereinen
Wie mittlerweile öffentlich bekannt ist, befinden sich nach wie vor zehn Tierschutzaktivisten in U-Haft, denen die Gründung einer kriminellen Organisation gem § 278a StGB vorgeworfen wird. Konkrete Straftaten werden den Inhaftierten bislang offenbar nicht zur Last gelegt, sondern wird stattdessen nach wie vor bloß ein pauschaler Vorwurf zur Rechtfertigung der Haft ins Treffen geführt.
Neben den Verfahren gegen die zehn U-Häftlinge wird jedoch noch eine Anzahl weiterer Verfahren gegen Tierschutzaktivisten geführt, die nicht in Untersuchungshaft sitzen. Über diese Verfahren ist öffentlich wenig bekannt geworden, genauso wenig über die Ermittlungsarbeit betreffend diese Personen und weitere Personen und Vereine, die im bereich des Tierschutzes tätig sind.
Auf Grund des Umfanges des Aktenmaterials und der langjährigen Dauer der Ermittlungen durch die eingesetzte Sonderkommission („SoKo Pelztier") scheint es jedoch äußerst plausibel, dass eine Vielzahl weiterer Personen und Organisationen ebenfalls Ziel von Ermittlungen waren. Die Unruhe in diesen zivilgesellschaftlichen Organisationen ist dem entsprechend groß, da die bisherigen Aktionen das Vertrauen der Tierschützer in den Rechtsstaat massiv erschüttert haben.
Die gefertigten Abgeordneten stellen daher folgende Fragen:
1) Gegen wie viele Personen insgesamt wurden von der SoKo Pelztier Ermittlungen geführt?
2) Welchen Tierschutzorganisationen gehören diese Personen an bzw für welche dieser Organisationen sind oder waren sie tätig?
3) In wie vielen Fällen kam es nach ihrem Wissen zur Erhebung einer Anklage? Kam es dabei auch zur Verwertung von allfälligen Zufallsfunden, die nicht im Zusammenhang mit den Vorwürfen gegen die aktuell inhaftierten TierschützerInnen stehen?
4) Schildern Sie bitte im Einzelnen (dh bezogen auf Personen und Organisationen sowie unter Nennung der entsprechenden Zeiträume), welche Ermittlungsmaßnahmen und prozessuale Überwachungsmaßnahmen (§§ 149a ff StPO nach altem Recht, §§134 ff StPO idgF) gegen diese Personen durchgeführt wurden!
5) Wurden auch einfache Mitglieder oder UnterstützerInnen bzw SpenderInnen von Tierschutzorganisationen zum Ziel von polizeilichen Ermittlungen?
5) Wurden diese Maßnahmen auf Auftrag der Staatsanwaltschaft durchgeführt oder ohne entsprechenden Auftrag?
6) Wurde auch der Mailverkehr der betroffenen Personen mitgelesen? Wenn ja, auf Grund welcher Rechtsgrundlage und wessen Anordnung?
7) Wurde der Ressortleitung über die Durchführung von Maßnahmen durch die SoKo oder andere Dienststellen berichtet?