4795/J XXIII. GP

Eingelangt am 10.07.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Datenaustausch mit der USA- Verhandlungen durch die Europäische

Union; Datenaustausch zwischen den EU-Mitgliedsstaaten

Nach Medieninformationen gibt es Fortschritte bei den Verhandlungen zwischen der
Europäischen Union und den USA zu einem erweiterten Datenaustausch, das Abkommen soll
kurz vor dem Abschluss stehen. Danach sollen Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden
beiderseits des Atlantiks personenbezogener Daten beispielsweise Daten über Kreditkarten-
Transaktionen, Reisen und Gewohnheiten bei der Internetnutzung austauschen können. Mit
diesem Abkommen soll international ein möglichst wirksamer Schritt gegen Terrorismus und
organisierter Kriminalität ergriffen werden.Auch das FBI soll Einblick in diese Daten
bekommen. In Anbetracht der aktuellen Datenschutzdiskussion in den USA und der
legislativen Maßnahmen (z.B. Abklärgesetz) muss bei einem Datenaustausch die Akzeptanz
und Durchsetzung von europäischen datenschutzrechtlichen Bestimmungen mehr als in Frage
gestellt werden.

Bekannt wurde nun auch, dass Strafverfolger (Polizei und Justiz) der EU-Mitgliedsstaaten
einen massiven Datenaustausch anstreben. Gesprochen wird dabei von 49 Datentypen (z.B.
DNA, Fingerabdrücke, KFZ-Daten, SWIFT-Daten) die angeblich zum Zwecke der
Terrorbekämpfung ausgetauscht werden sollen. Einen Initiative, die auf den deutschen
Innenminister Wolfgang Schäuble zurückgeht. Dieser Datenaustausch soll nach dem Prinzip
der Datenverfügbarkeit erfolgen. Die Österreichische Innenministerin Dr. Maria Fekter hat -
ohne Abstimmung mit dem Nationalrat - diesen Plan von Wolfgang Schäuble bereits begrüßt.


 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres
nachstehende

Anfrage:

1.    Warum hat das Innenministerium unter BMaD Günther Platter auf EU-Ebene diesen
Verhandlungen der Europäischen Union mit den USA zugestimmt?

2.                                      Wann soll dieses Abkommen mit den USA abgeschlossen werden?
Wie sieht der Zeitplan aus?

3.         Wer kann auf EU-Ebene ein derartiges Abkommen mit den USA abschließen?
Ist es der Art. 133 Ausschuss des Rates?

Wenn nein, wer dann?

4.         In welcher Form sind die EU-Mitgliedsstaaten bei diesen Verhandlungen mit den USA
beigezogen?

In welcher Form müssen die EU-Mitgliedsstaaten - so auch Österreich - einem derartigen
Abkommen mit den USA zustimmen?

5.                                     Oder ist es vielmehr richtig, dass weder das europäische Parlament (EP) noch die EU
Mitgliedsstaaten einem derartigen Abkommen mit den USA zutimmen müssen?

6.                                     Auf welche 12 Grundsätze für den Datenschutz haben sich USA und die EU-Kommision
geeinigt ( Ersuche um Darstellung dieser 12 Grundsätze)?

Entsprechen diese der EMRK und der Europäischen Datenschutz Richtlinie?

7.                                     Welche Positionen nimmt zu diesen Grundsätzen bzw. Vorstellungen das Innenresort
bzw. die österreichische Bundesregierung ein (Ersuche um konkrete Darstellung)?

8.                  In welcher Form soll nach diesen Vorstellungen en der Datenaustausch zwischen der EU
und den USA erleichtert werden?


 

9.                                     Sollen aufgrund dieser Vorstellungen auch „sensible Daten" im Sinne der Europäischen
Datenschutzrichtlinie an die USA weitergegeben werden können?

10.                              Bekommen die USA in diesem Zusammenhang auch einen Zugriff auf die
Schengendatenbanken?

Wenn ja, warum?

11.                              In wie weit werden Europäische Bürger die USA im Falle eines Missbrauches
persönlicher Daten, die aufgrund dieses Abkommens den USA übermittelt werden,
gerichtlich belangen können?

12.                              Welche Rechtsschutzgarantien gibt es bei einem Datenaustausch für die europäischen
Bürger?

13.                             Warum haben Sie den Plan des deutschen Innenministers begrüßt, dass nach dem „Prinzip
der Datenverfügbarkeit" - auch höchst sensible - Daten zwischen den Strafverfolgern der
EU-Mitgliedsstaaten ausgetauscht werden sollen?

14.                             War dies Ihre persönliche Meinung, die der ÖVP oder die der Österreichischen
Bundesregierung?

15.                             Was bedeutet das „Prinzip der Datenverfügbarkeit"?

16.                             Wie werden dabei die europäischen Grundrechte und die Grundsätze des europäischen
Datenschutzrechts eingehalten? Welche Rechtsschutzgarantien gibt es?

17.        Was wurde bezüglich diesen Datenaustausches und des Abkommens mit den USA beim
          EU-Ministerrat in Cannes besprochen, vereinbart bzw. beschlossen?