4795/J XXIII. GP
Eingelangt am
10.07.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Datenaustausch mit der USA- Verhandlungen durch die Europäische
Union; Datenaustausch zwischen den EU-Mitgliedsstaaten
Nach
Medieninformationen gibt es Fortschritte bei den Verhandlungen zwischen der
Europäischen
Union und den USA zu einem erweiterten Datenaustausch, das Abkommen soll
kurz
vor dem Abschluss stehen. Danach sollen Strafverfolgungs- und
Sicherheitsbehörden
beiderseits des Atlantiks personenbezogener Daten beispielsweise Daten
über Kreditkarten-
Transaktionen, Reisen und Gewohnheiten bei der Internetnutzung austauschen
können. Mit
diesem Abkommen soll
international ein möglichst wirksamer Schritt gegen Terrorismus und
organisierter Kriminalität ergriffen werden.Auch das FBI soll Einblick in
diese Daten
bekommen. In Anbetracht der aktuellen
Datenschutzdiskussion in den USA und der
legislativen Maßnahmen (z.B. Abklärgesetz) muss bei einem
Datenaustausch die Akzeptanz
und Durchsetzung von europäischen datenschutzrechtlichen
Bestimmungen mehr als in Frage
gestellt werden.
Bekannt
wurde nun auch, dass Strafverfolger (Polizei und Justiz) der
EU-Mitgliedsstaaten
einen massiven
Datenaustausch anstreben. Gesprochen wird dabei von 49 Datentypen (z.B.
DNA, Fingerabdrücke, KFZ-Daten,
SWIFT-Daten) die angeblich zum Zwecke der
Terrorbekämpfung ausgetauscht werden sollen. Einen Initiative, die auf den
deutschen
Innenminister Wolfgang Schäuble zurückgeht. Dieser Datenaustausch
soll nach dem Prinzip
der Datenverfügbarkeit erfolgen. Die Österreichische Innenministerin
Dr. Maria Fekter hat -
ohne Abstimmung mit dem Nationalrat
- diesen Plan von Wolfgang Schäuble bereits begrüßt.
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1.
Warum hat das
Innenministerium unter BMaD Günther Platter auf EU-Ebene diesen
Verhandlungen der Europäischen Union mit den USA zugestimmt?
2.
Wann soll dieses Abkommen mit den USA abgeschlossen werden?
Wie
sieht der Zeitplan aus?
3. Wer kann auf EU-Ebene ein derartiges Abkommen mit
den USA abschließen?
Ist es der Art. 133 Ausschuss des Rates?
Wenn nein, wer dann?
4. In welcher Form
sind die EU-Mitgliedsstaaten bei diesen Verhandlungen mit den USA
beigezogen?
In
welcher Form müssen die EU-Mitgliedsstaaten - so auch Österreich -
einem derartigen
Abkommen mit den USA zustimmen?
5.
Oder ist es vielmehr richtig, dass weder das europäische Parlament
(EP) noch die EU
Mitgliedsstaaten
einem derartigen Abkommen mit den USA zutimmen müssen?
6.
Auf welche 12 Grundsätze für den Datenschutz haben sich USA und
die EU-Kommision
geeinigt ( Ersuche um
Darstellung dieser 12 Grundsätze)?
Entsprechen diese der EMRK und der Europäischen Datenschutz Richtlinie?
7.
Welche
Positionen nimmt zu diesen Grundsätzen bzw. Vorstellungen das Innenresort
bzw. die österreichische
Bundesregierung ein (Ersuche um konkrete Darstellung)?
8.
In welcher
Form soll nach diesen Vorstellungen en der Datenaustausch zwischen der EU
und den USA erleichtert werden?
9.
Sollen
aufgrund dieser Vorstellungen auch „sensible Daten" im Sinne der
Europäischen
Datenschutzrichtlinie an die USA weitergegeben werden können?
10.
Bekommen die
USA in diesem Zusammenhang auch einen Zugriff auf die
Schengendatenbanken?
Wenn ja, warum?
11.
In wie weit werden Europäische Bürger die USA im Falle eines
Missbrauches
persönlicher
Daten, die aufgrund dieses Abkommens den USA übermittelt werden,
gerichtlich belangen können?
12.
Welche
Rechtsschutzgarantien gibt es bei einem Datenaustausch für die
europäischen
Bürger?
13.
Warum haben
Sie den Plan des deutschen Innenministers begrüßt, dass nach dem
„Prinzip
der Datenverfügbarkeit" - auch
höchst sensible - Daten zwischen den Strafverfolgern der
EU-Mitgliedsstaaten ausgetauscht werden sollen?
14.
War dies Ihre
persönliche Meinung, die der ÖVP oder die der Österreichischen
Bundesregierung?
15. Was bedeutet das „Prinzip der Datenverfügbarkeit"?
16.
Wie werden
dabei die europäischen Grundrechte und die Grundsätze des
europäischen
Datenschutzrechts eingehalten? Welche Rechtsschutzgarantien gibt es?
17. Was wurde
bezüglich diesen Datenaustausches und des Abkommens mit den USA beim
EU-Ministerrat in Cannes besprochen, vereinbart bzw. beschlossen?