4816/J XXIII. GP

Eingelangt am 11.07.2008
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ANFRAGE

 

 

 

des Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend Umsetzung europäischer Konventionen gegen Korruption

 

Österreich ist einigen der vom Europarat initiierten Konventionen gegen Korruption beigetreten, etwa der ‚Civil Law Convention on Corruption’ oder einer Konvention gegen Geldwäsche. Damit verbunden ist eine Evaluierung durch GRECO (Group of States against Corruption) mit der der Stand der Umsetzung in den jeweiligen Unterzeichnerländern überprüft wird.

Da Österreich erst relativ spät diese Konventionen ratifiziert hat, fand die erste Evaluierung erst kürzlich statt. Dieser erste Prüfbericht (kombinierter Erstrunden- und Zweitrundenevaluierungsbericht) für Österreich wurde bei der 38. Plenarsitzung von GRECO Anfang Juni 2008 zur Kenntnis genommen. Dem Vernehmen nach wird darin deutliche Kritik an Österreich geübt.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Wurde der Evaluierungsbericht von GRECO Ihnen bzw. der österreichischen Delegation schon zugestellt, und wenn, wann war das?

2.      Wann wird dieser Bericht dem Parlament zur Verfügung gestellt werden?

3.      Was sind die Hauptkritikpunkte dieses Berichts an Österreich?

4.      Was haben Sie unternommen bzw. was werden Sie unternehmen, um den Anlass für diese Kritik zu beseitigen?