4817/J XXIII. GP

Eingelangt am 11.07.2008
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend Umsetzung von OECD Übereinkommen

 

 

Das österreichische Parlament hat im Jahr 1999 den Abschluss eines Staatsvertrages über ein Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr genehmigt. Diese Konvention trat sodann am 19.7.1999 in Kraft.

Die OECD überprüfte seitdem mehrmals die Umsetzung der Konvention in Österreich, zuletzt erstattete sie im Februar 2006 einen Bericht („Austria: Phase 2, Report on the application of the convention...“). Darin wurde gravierende Kritik über die mangelhafte Umsetzung der Anti-Bestechungskonvention geübt. So zeigte sich die Arbeitsgruppe der OECD ernsthaft besorgt darüber, dass in Österreich seit dem Inkrafttreten des gesetzlichen Verbots der Bestechung ausländischer Amtsträger 1998 bis 2005 keine einzige Untersuchung eines Verdachtsfalles stattgefunden hatte („The Working Group is seriously concerned about the absence of any foreign bribery investigations in Austria since the adoption of the foreign bribery legislation in 1998, including with regard to allegations in the public domain..“)

Österreich sagte laut Bericht zu, der OECD binnen zwei Jahren schriftlich über Schritte zu berichten, die es zur Umsetzung der Empfehlungen ergriffen hat.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Hat Österreich den zugesagten schriftlichen Bericht über die Schritte zur Umsetzung der OECD Konvention gegen Bestechung ausländischer Amtsträger abgeliefert?


2.      Wann wurde der Bericht abgeliefert?

3.      Von wem wurde der Bericht abgeliefert?

4.      Was ist der Inhalt des Berichts? (Bitte um Beilage des kompletten Berichts als Teil der Anfragebeantwortung.)