4819/J XXIII. GP

Eingelangt am 11.07.2008
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Ermittlungen im Zusammenhang mit der Beschaffung von Kampfflugzeugen

 

Vor genau einem Jahr fand die letzte Sitzung des Untersuchungsausschusses hinsichtlich der Beschaffung von Kampfflugzeugen statt. Während der Ausschusssitzungen tauchten zahlreiche Hinweise auf mögliche Bestechung und illegale Geldflüsse auf. Diese Hinweise sind auch in den öffentlich aufliegenden Protokollen nachlesbar. Eines der Ergebnisse des Untersuchungsausschusses war, dass anonyme Anzeigen aus dem Jahr 2003 relativ detailliert und über weite Strecken auch den Tatsachen entsprechend einen Geldfluss von EADS an den Luftwaffenchef Wolf beschrieben. Allerdings wurde diesen Hinweisen von den Strafverfolgungsbehörden offenbar nicht ausreichend nachgegangen und die Anzeigen wurden zurückgelegt.

Nun hat es erneut den Anschein, als ob den seit einem Jahr aus dem Untersuchungsausschuss vorliegenden Hinweisen nicht mit allem Nachdruck nachgegangen wird.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Wie viele Anzeigen oder Sachverhaltsdarstellungen wurden im Zusammenhang mit der Beschaffung von Kampfflugzeugen hinsichtlich des Verdachtes der aktiven oder passiven Bestechung und verwandter Delikte (§§ 304 bis 308 StGB) in den letzten beiden Jahren erstattet?

2.      Wie viele dieser Anzeigen oder Sachverhaltsdarstellungen wurden in der Zwischenzeit zurückgelegt bzw. wurde das Verfahren eingestellt?

3.      Wenn Anzeigen oder Sachverhaltsdarstellungen zurückgelegt oder die Verfahren eingestellt wurden, was waren jeweils die Gründe dafür?

4.      In wie vielen Fällen haben die staatsanwaltlichen Strafverfolgungsbehörden von sich aus Ermittlungen im Zusammenhang mit der Beschaffung von Kampfflugzeugen hinsichtlich des Verdachtes der aktiven oder passiven Bestechung und verwandter Delikte (§§ 304 bis 308 StGB) in den letzten beiden Jahren aufgenommen?

5.      Wie viele dieser Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen, wie viele haben zu Strafverfahren geführt und wie viele sind eingestellt worden?

6.      Wenn Ermittlungen eingestellt wurden, was waren jeweils die Gründe dafür?

7.      Wurden Ermittlungen aufgenommen, um die Überweisung von 220.000 Euro am 2.12.2003 durch Erhard P. Steininger an die ungarische Firma Hortobagy Kft zu prüfen?

8.      Wurde ein Amtshilfeersuchen in dieser Sache an ungarische Behörden gerichtet?

9.      Was ist der Stand des Verfahrens in Zusammenhang mit der Überweisung von brutto 87.600 Euro Ende 2002 durch Erhard P. Steininger an die „Creativ Promotion“ (vermutlich gemeint: Creativ Promotion Werbe- und Sportveranstaltungsgesellschaft m.b.H. & Co KG)?

10. Laufen die Ermittlungen noch, und wenn ja, warum dauern sie so lange?

11. Wurde Anklage erhoben?

12. Wurde dieses Verfahren eingestellt, und wenn, mit welcher Begründung?

13. Wurden Ermittlungen aufgenommen, um diverse kleinere Verdachtsfälle aufzuklären, wie Kostenübernahmen bei Feiern oder Golfturnieren durch den Anbieter oder den für diesen aktiven Lobbyisten?

14. Zu welchem Ergebnis haben diese Ermittlungen geführt, und falls sie eingestellt wurden, was waren die Gründe dafür?

15. Wurden Ermittlungen aufgenommen, um den im Raum stehenden Verdacht abzuklären, die Partei des damals amtierenden Verteidigungsministers habe durch überhöhte Rechnungen der Werbeagentur 100% Communications direkt oder indirekt über die mit dieser personell verbundenen Agentur Mediaconnection Werbeagentur GmbH (nun Mediaconnection Immohandel GmbH) geldwerte Vorteile erhalten?

16. Wenn Ermittlungen aufgenommen wurden, zu welchem Ergebnis haben sie geführt?

17. Wenn keine Ermittlungen aufgenommen wurden, wieso nicht?

18. Wenn eingestellt wurde, aus welchem Grund?

19. Am 27.3.2002 überwies eine „Munntown Holding SA“ 1.963.320,90 Euro an die 100% Communications GmbH, ohne dass eine zugrunde liegende Vertragsbeziehung erkennbar gewesen wäre. Wurde diese auffällige Zahlung durch die Strafverfolgungsbehörden untersucht, und wenn nicht, warum nicht?