4827/J XXIII. GP

Eingelangt am 11.07.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend „Ökostromgesetz“

Die Novelle zum Ökostromgesetz 2008 wurde im Juni vom Ausschuss für Wirtschaft und
Industrie verabschiedet und wurde am 08.07.2008 vom Nationalrat beschlossen.
Trotzdem ergeben sich einige Fragen.

Die Förderung von Ökostrom ist ein wichtiges energiepolitisches und vor allem
ökologisches Anliegen dieser Bundesregierung. Allerdings zeichnet sich dieses Gesetz
durch einige verteilungspolitische Schieflagen aus, die auch vor dem umweltpolitischen
Hintergrund schwer zu rechtfertigen sind. Konkret ist das die überproportionale
F
örderung von Biogas- und Biomasse-flüssig-Anlagen bzw die Begrenzung der
Zahlungsverpflichtung gro
ßer Unternehmen.

Aus diesem Grund stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister
für Wirtschaft und Arbeit folgende

Anfrage:

1.                Welchen Beitrag leisten die jeweiligen Erzeugungstechnologien für Ökostrom -
Großwasserkraft, Kleinwasserkraft, mittlere Wasserkraft, Windkraft, Biomasse-fest,
Biogas, Biomasse-flüssig, Photovoltaik) - in den Jahren 2005, 2006, 2007 und
prognostiziert f
ür 2008 zu der CO2-Einsparung?

2.                Wie viel kostet die Einsparung einer Tonne CO2 je nach Ökostromerzeugungsart,
wiederum für die Jahre 2005, 2006, 2007 und prognostiziert für 2008?

3.                Wie viel Biogas- und Biomasse-flüssig-Anlagen gibt es in ganz Österreich (bitte
getrennt ausweisen!)?

4.                Wie viele dieser Anlagen werden mit eigenen bzw. neugekauften Rohstoffen
betrieben? Von wo stammen derzeit Zahlen/Daten
über die Rohstoffverwendung?

5.               Wie errechnet sich der im Gesetz vorgesehene Rohstoffzuschlag als
Pauschalf
örderung? Welche Annahmen (Preisänderungen etc.) werden dazu
getroffen und von wem stammen diese Annahmen?

6.               Welche Förderungen gibt es neben jenen im Gesetz vorgesehenen für die Betreiber
von Biogas und Biomasse-fl
üssig-Anlagen, z.B. aus dem Bereich der Landwirtschaft
(Investitionsförderungen, Nawaros etc.)?

7.               Wie hoch sind diese Förderungen im Jahr 2005, 2006, 2007 ausgefallen und wie
werden sie für 2008 bzw. 2009 eingeschätzt?

8.               Wie viele Anlagen mit welcher Kapazität wurden mit diesen Förderungen im Jahr
2005, 2006 und 2007 finanziert?

9.               Wie viele der mit Hilfe von Förderungen aus dem Bereich Landwirtschaft
(Investitionsf
örderungen, Nawaros) geförderten Anlagen waren 2008 noch in
Betrieb, bzw. welche mussten geschlossen werden?

10.       Welche betriebswirtschaftlichen Prognosen gibt es für Biogas und Biomasse flüssig
Anlagen? Wie entwickelt sich die Eigenkapitalsituation der gef
örderten Anlagen im
Jahr 2008 und 2009 im Vergleich zu den letzten beiden Jahren?

11.       Bei steigendem Marktpreis (für elektrische Grundlastenergie) wird der Förderbedarf
f
ür Ökostrom geringer bzw. besteht in bestimmten Segmenten der Ökostromanlagen
gar kein Förderbedarf mehr (beispielsweise Ökostrom aus Deponie- und Klärgas;
Ökostrom aus Biogas - EPL über 250 bis 500 kW bei anderen als
landwirtschaftlichen Substrateinsatzstoffen etc). Dennoch werden die
Stromverbraucher je nach Netzebene (prozentual am meisten die Privathaushalte)
zur Subventionierung
über das Zählpunktepauschale und die Verrechnungspreise
weiter in gleicher H
öhe herangezogen. Wie hoch ist derzeit der tatsächliche
F
örderbedarf für Ökostromanlagen unter Berücksichtigung des von der E-Control
ver
öffentlichten Marktpreises von 8,74 C/kWh? Wann wird darauf mit einer
Absenkung der Einspeisetarife und des Z
ählpunktepauschales reagiert? Wann wird
der Verrechnungspreis f
ür Stromhändler an den Marktpreis angepasst?

12.       Wie schätzen Sie die Überlebensfähigkeit dieser Anlagen ein, wenn ihnen z.B. nach
2009 bzw. 2010 keine Förderungen mehr gewährt werden?

13.       Wie lange sind Förderungen vorgesehen?

14.       Sind Sie der Meinung, dass die Entlastung der Industrie, die sich - aufsummiert über
den gesetzlich geregelten F
örderzeitraum bis 2015 - auf rund 300 Mio Euro beläuft,
und die vor allem von den Haushalten zusätzlich zu tragen sein wird, von der
Europ
äischen Kommission akzeptiert wird?

15.       Wie begründen Sie diese Annahme aus beihilfenrechtlicher Sicht?