4827/J XXIII. GP
Eingelangt am
11.07.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend „Ökostromgesetz“
Die
Novelle zum Ökostromgesetz 2008 wurde im Juni vom
Ausschuss für Wirtschaft und
Industrie verabschiedet und wurde am 08.07.2008 vom Nationalrat beschlossen.
Trotzdem ergeben sich
einige Fragen.
Die Förderung von Ökostrom ist ein wichtiges
energiepolitisches und vor allem
ökologisches
Anliegen dieser Bundesregierung. Allerdings zeichnet sich dieses Gesetz
durch einige verteilungspolitische Schieflagen aus, die auch vor dem
umweltpolitischen
Hintergrund schwer zu
rechtfertigen sind. Konkret ist das die überproportionale
Förderung von Biogas- und
Biomasse-flüssig-Anlagen bzw die Begrenzung
der
Zahlungsverpflichtung großer
Unternehmen.
Aus diesem
Grund stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister
für Wirtschaft und Arbeit folgende
Anfrage:
1.
Welchen Beitrag leisten die jeweiligen Erzeugungstechnologien für Ökostrom -
Großwasserkraft,
Kleinwasserkraft, mittlere Wasserkraft, Windkraft, Biomasse-fest,
Biogas, Biomasse-flüssig, Photovoltaik) - in den Jahren 2005,
2006, 2007 und
prognostiziert für 2008 zu
der CO2-Einsparung?
2.
Wie viel kostet die Einsparung einer Tonne CO2 je nach Ökostromerzeugungsart,
wiederum für die Jahre 2005, 2006, 2007 und
prognostiziert für 2008?
3.
Wie viel Biogas- und Biomasse-flüssig-Anlagen gibt es
in ganz Österreich (bitte
getrennt ausweisen!)?
4.
Wie viele
dieser Anlagen werden mit eigenen bzw. neugekauften Rohstoffen
betrieben? Von wo stammen derzeit
Zahlen/Daten über die Rohstoffverwendung?
5.
Wie errechnet
sich der im Gesetz vorgesehene Rohstoffzuschlag als
Pauschalförderung?
Welche Annahmen (Preisänderungen etc.) werden dazu
getroffen und von wem
stammen diese Annahmen?
6.
Welche Förderungen gibt es neben jenen im Gesetz
vorgesehenen für die Betreiber
von Biogas und Biomasse-flüssig-Anlagen, z.B. aus dem Bereich
der Landwirtschaft
(Investitionsförderungen, Nawaros etc.)?
7.
Wie hoch sind diese Förderungen im Jahr 2005, 2006, 2007
ausgefallen und wie
werden sie für 2008 bzw. 2009 eingeschätzt?
8.
Wie viele Anlagen mit welcher Kapazität wurden mit
diesen Förderungen im Jahr
2005, 2006 und 2007
finanziert?
9.
Wie viele der
mit Hilfe von Förderungen aus dem Bereich
Landwirtschaft
(Investitionsförderungen,
Nawaros) geförderten Anlagen waren 2008 noch in
Betrieb, bzw. welche mussten geschlossen werden?
10.
Welche betriebswirtschaftlichen Prognosen gibt es für Biogas und
Biomasse flüssig
Anlagen? Wie entwickelt sich die Eigenkapitalsituation der geförderten
Anlagen im
Jahr 2008 und 2009 im
Vergleich zu den letzten beiden Jahren?
11.
Bei steigendem Marktpreis (für elektrische Grundlastenergie) wird
der Förderbedarf
für Ökostrom
geringer bzw. besteht in bestimmten Segmenten der Ökostromanlagen
gar kein Förderbedarf mehr (beispielsweise Ökostrom aus Deponie- und Klärgas;
Ökostrom aus Biogas - EPL über 250 bis 500 kW bei anderen als
landwirtschaftlichen Substrateinsatzstoffen
etc). Dennoch werden die
Stromverbraucher je nach Netzebene (prozentual am meisten die
Privathaushalte)
zur Subventionierung über das Zählpunktepauschale und die
Verrechnungspreise
weiter in gleicher Höhe herangezogen. Wie hoch ist
derzeit der tatsächliche
Förderbedarf für Ökostromanlagen unter Berücksichtigung des von der E-Control
veröffentlichten Marktpreises von 8,74
C/kWh? Wann wird darauf mit einer
Absenkung der Einspeisetarife und des Zählpunktepauschales reagiert? Wann wird
der Verrechnungspreis für Stromhändler an den Marktpreis angepasst?
12.
Wie schätzen Sie die Überlebensfähigkeit
dieser Anlagen ein, wenn ihnen z.B. nach
2009 bzw. 2010 keine
Förderungen mehr gewährt werden?
13. Wie lange sind Förderungen vorgesehen?
14.
Sind Sie der Meinung, dass die Entlastung der Industrie, die
sich - aufsummiert über
den gesetzlich geregelten Förderzeitraum bis 2015 - auf rund 300
Mio Euro beläuft,
und die vor allem von
den Haushalten zusätzlich zu tragen sein wird, von
der
Europäischen Kommission akzeptiert wird?
15. Wie begründen Sie diese Annahme aus beihilfenrechtlicher Sicht?