4830/J XXIII. GP
Eingelangt am 11.07.2008
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Haimbuchner
und Kollegen
an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend Restitution durch die Republik Kroatien
Lange Zeit
wurden vertriebene Donauschwaben und deren Nachkommen, welche die
österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, durch die Republik
Kroatien benachteiligt, da das
kroatische
Restitutionsgesetz von 1996 lediglich eine Möglichkeit der Antragsstellung
auf
Entschädigung für kroatische
Staatsbürger vorgesehen hat.
Dies stellte laut kroatischem
Verfassungsgerichtshof eine Verletzung der Gleichbehandlung
dar, weswegen ein bilaterales Abkommen
zwischen der Republik Österreich und der Republik
Kroatien am 22. November 2005 abgeschlossen wurde, welches die
Anspruchsberechtigung
österreichischer Staatsbürger vorsah. Durch die Einflussnahme des
kroatischen
Staatspräsidenten Mesic fand das
Abkommen keine Mehrheit im kroatischen Parlament.
Unter dem
kroatischen Ministerpräsidenten Sanader wurde eine Novellierung des
Restitutions-
und Entschädigungsgesetzes angedacht, welches vorsah, dass die Punkte des
bilateralen
Abkommen in das neue Gesetz einfließen.
m diesem Zusammenhang richten die
unterfertigenden Abgeordneten an die Frau
Bundesministerin für europäische
und internationale Angelegenheiten nachstehende
ANFRAGE
1.
In welchem Stadium der Umsetzung befindet sich derzeit das bilaterale
Abkommen
zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien?
2.
In welchem Stadium der Umsetzung befindet sich derzeit die Novellierung
des
kroatischen
Restitutions- und Entschädigungsgesetzes?
3.
Nach welcher Grundlage können österreichische
Staatsbürger derzeit Anträge auf
Restitution bzw. Entschädigung in der Republik Kroatien stellen?
4. Wie viele Anträge wurden bisher gestellt?
5. Wie viele Anträge wurden bisher positiv behandelt?
6. Wie hoch ist die Summe der bisherigen Auszahlungen durch die Republik Kroatien?
7. Wie viele Anträge konnten bisher aufgrund juristischer Hürden nicht gestellt werden?
8.
Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um diese Frage einer
endgültigen Lösung
im
Sinne der österreichischen Bürger zuzuführen?