4830/J XXIII. GP

Eingelangt am 11.07.2008
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Haimbuchner

und Kollegen

an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Restitution durch die Republik Kroatien

Lange Zeit wurden vertriebene Donauschwaben und deren Nachkommen, welche die
österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, durch die Republik Kroatien benachteiligt, da das
kroatische Restitutionsgesetz von 1996 lediglich eine Möglichkeit der Antragsstellung auf
Entschädigung für kroatische Staatsbürger vorgesehen hat.

Dies stellte laut kroatischem Verfassungsgerichtshof eine Verletzung der Gleichbehandlung
dar, weswegen ein bilaterales Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik
Kroatien am 22. November 2005 abgeschlossen wurde, welches die Anspruchsberechtigung
österreichischer Staatsbürger vorsah. Durch die Einflussnahme des kroatischen
Staatspräsidenten Mesic fand das Abkommen keine Mehrheit im kroatischen Parlament.

Unter dem kroatischen Ministerpräsidenten Sanader wurde eine Novellierung des
Restitutions- und Entschädigungsgesetzes angedacht, welches vorsah, dass die Punkte des
bilateralen Abkommen in das neue Gesetz einfließen.

m diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Frau
Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten nachstehende

ANFRAGE

1.             In welchem Stadium der Umsetzung befindet sich derzeit das bilaterale Abkommen
zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien?

2.             In welchem Stadium der Umsetzung befindet sich derzeit die Novellierung des
kroatischen Restitutions- und Entschädigungsgesetzes?

3.             Nach welcher Grundlage können österreichische Staatsbürger derzeit Anträge auf
Restitution bzw. Entschädigung in der Republik Kroatien stellen?

4.             Wie viele Anträge wurden bisher gestellt?

5.             Wie viele Anträge wurden bisher positiv behandelt?

6.             Wie hoch ist die Summe der bisherigen Auszahlungen durch die Republik Kroatien?

7.             Wie viele Anträge konnten bisher aufgrund juristischer Hürden nicht gestellt werden?

8.             Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um diese Frage einer endgültigen Lösung
im Sinne der österreichischen Bürger zuzuführen?