4832/J XXIII. GP

Eingelangt am 11.07.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Kurzmann

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend der Sachbeschädigung an Nummerntafeln von Grazer Taxis.

In der Österreichischen Taxizeitung, Nummer 1/2008, wurde auf Seite 12 ein Artikel publiziert, in dem von einem Glaubenskrieg auf der Nummerntafel gesprochen wird. Bei einigen Grazer Taxis wurde am Kennzeichen das Kreuz am Landeswappen weggekratzt. Innerhalb einer Woche waren bei der Polizei 18 Fälle bekannt, die meisten davon waren am Grazer Flughafen aufgetaucht. In zumindest 16 Fällen haben Fahrzeugbesitzer und Lenker einen muslimischen Hintergrund.“

Die Fahrzeughalter wurden von der Polizei aufgefordert, die Kennzeichen umzutauschen, da diese durch die Sachbeschädigung ungültig sind.

In   diesem   Zusammenhang   richten   die   unterfertigten   Abgeordneten   an   die Bundesministerin für Inneres folgende

Anfrage:

1.  Handelt es sich in diesen Fällen um Sachbeschädigung nach §125 des Strafgesetzbuches (StGB)?

2.             Wenn nein, warum nicht?

3.             Wenn ja, mit welchen Konsequenzen müssen die Verursacher rechnen?

4.             Wurde Anzeige nach §125 des StGB erstattet?

5.             Wenn ja, gibt es dahingehend schon ein Verfahren?

6.             Wenn nein, warum nicht?

7.             Wurde das Steirische Landeswappengesetz verletzt?

8.             Wenn ja, mit welchen Konsequenzen können die Verursacher rechnen?