4835/J XXIII. GP

Eingelangt am 11.07.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Dr. Fichtenbauer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Reorganisation der Strafvollzugsverwaltung

Sie haben auf der Grundlage der Ergebnisse einer außerordentlichen Revision eine
Projektgruppe eingesetzt und diese mit der Reorganisation der Strafvollzugsverwal-
tung beauftragt.

Die Eckpunkte dieser Organisationsänderung sind einerseits auf Ebene der Zentral-
stelle die Einrichtung einer einheitlichen zentralen Steuerungsebene als oberste
Dienst- und Vollzugsbeh
örde in einer "Generaldirektion für den Strafvollzug", ande-
rerseits die Einrichtung der Justizanstalten als Dienstbeh
örden erster Instanz.

Nun soll die erst seit 1.1.2007 bestehende Vollzugsdirektion zur Servicestelle der
Justizanstalten degradiert und von den strategisch-operativen Aufgaben entbunden
werden. Eine Vollzugsdirektion, die Sie noch nie pers
önlich besucht haben.

Beginnend ab 1.1.2009 sollen die Justizanstalten als Dienstbehörde I. Instanz einge-
richtet werden, obwohl diese qualitativ und quantitativ nicht in der Lage sind, erstin-
stanzliche Personalangelegenheiten zu bearbeiten. Die Einrichtung der Vollzugsdi-
rektion als Servicestelle widerspricht dem eigentlichen Grundgedanken des Geset-
zes, eine eigene Dienstbeh
örde für den Strafvollzug einzurichten.

Die beabsichtigte Vorgangsweise erstaunt insofern, als die Revision gute Ergebnisse
bescheinigt hat und vielmehr die Vollzugsdirektion bzw., die Nachbesetzung der vie-
len noch unbesetzten Stellen angeregt hat.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bun-
desministerin Justiz nachstehende

Anfrage:

1.            Warum sollen der Vollzugsdirektion, trotz des für die Vollzugsdirektion positi-
ven Revisionsergebnisses, die strategisch-operativen Aufgaben weggenom-
men werden und sie somit zu einer Servicestelle der Justizanstalten degra-
diert werden?

2.            Warum haben Sie nach nur 10 Monaten seit Einrichtung der Vollzugsdirektion
eine Revision zur Evaluierung der Vollzugsdirektion in Auftrag gegeben?

3.            Welches genaue Ergebnis brachte dieser Revisionsbericht?

4.            Können Sie diesen Revisionsbericht dem Parlament zur Verfügung stellen?
(Bitte als Anhang zur Anfragebeantwortung.)

5.            Soll im Bundesministerium für Justiz eine neue Sektion V geschaffen werden?

6.            Wenn ja, soll Dr. Schnattler oder Dr. Dotter-Schiller diese Sektion bekommen?

7.            Soll die Stabsstelle Strafvollzug zur Sektion V werden?

8.            Wie viele Planstellen hat die Stabsstelle Strafvollzug?

9.            Wie viele Planstellen soll die neue Sektion V bekommen?

10. Warum ist in der Vollzugsdirektion bis jetzt die Abteilung VD3-Sicherheit un-
 
besetzt?

11. Gab es diesbezüglich von ihrer Vorgängerin keinen Vorschlag zur Besetzung?

12. Wurde diesbezüglich von ihrer Vorgängerin jemand zur Besetzung dieser Ab-
 
teilung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung und somit zur Bestellung
 vorgelegt?

13. Wenn doch, warum kam es zu keiner Besetzung?

14. Haben Sie sich jemals vor Ort bei der Vollzugsdirektion über die dort geleiste-
 
te Arbeit informiert?

15. Wenn ja, wann?

16. Wird es im Zuge der Reorganisation zur Einrichtung von 29 neuen Dienstbe-
 h
örden erster Instanz kommen?

17. Kommt es im Zuge der Reorganisation zu einem „Knowhow"-Verlust?

18. Wird versucht die entstehenden Wissenslücken durch kurze Schulungen zu
 schlie
ßen?

19. Wie lange sollen diese Schulungen dauern?

20. Verfügen die zur Zeit in der Vollzugsdirektion tätigen Mitarbeiter über eine pro-
 
funde Ausbildung und Praxis in allen für den Bereich der Personalverwaltung
 erster Instanz ma
ßgeblichen Fachbereichen?

21. Ist es gewünscht, dass durch die Ausschaltung der Vollzugsdirektion als erste
 Instanz es zu einer unterschiedlichen Spruchpraxis im Bereich der Gew
ährung
 
von Geldaushilfen, Bezugsvorschüssen, etc. kommen wird?

22. Sind die Justizanstalten qualitativ in der Lage die dienstbehördlichen Agenden
zu übernehmen?

23. Sind die Justizanstalten quantitativ in der Lage die dienstbehördlichen Agen-
den zu
übernehmen?

24. Wird es bei den Justizanstalten in diesem Zusammenhang Neueinstellungen
geben?

25. Wenn ja, wie viele?

26. Oder wird es zu einem Etikettenschwindel kommen, wo die Justizanstalten
 zwar Dienstbeh
örden erster Instanz werden, die Arbeit aber selbst bei den jet-
 
zigen Mitarbeitern der Vollzugsdirektion verbleibt?

27. Wenn ja, was macht dies für einen Sinn?

28. Wird es im Rahmen der Degradierung der Vollzugsdirektion zu einer Abwer-
tung der Arbeitsplätze in der Vollzugsdirektion kommen?

29.Werden die Arbeitsplätze der Anstaltsleiter mit dem Hinweis auf die gestiege-
ne Verantwortung einer Aufwertung unterzogen?

30. Wer wird für die Justizwache Ansprechpartner, wenn durch die Degradierung
der Vollzugsdirektion auch die Abteilung Sicherheit nicht mehr existiert?

31.Wie werden die einheitlichen Betreuungsstandards nach der Degradierung der
 
Vollzugsdirektion gewährleistet werden?

32.Wie werden Sie die Objektivität der unabhängigen Dienstbehörde, jetzt der
 
Vollzugsdirektion, in Zukunft gewährleisten?

33. Wird nach der geplanten Reorganisation der Strafvollzugsverwaltung die bis-
herige Interdisziplinarität weiterhin gegeben sein?

34. Haben sich die Anstaltsleiter im genannten Revisionsbericht gegen die Ein-
richtung als Dienstbeh
örde erster Instanz ausgesprochen?

35. Wenn ja, warum kommt es trotzdem zu dieser Reorganisation?

36. Ist die die dritte Reorganisation der Starfvollzugsverwaltung innerhalb von
sechs Jahren für die Motivation der Mitarbeiter zweckdienlich?