4835/J XXIII. GP
Eingelangt am 11.07.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Dr. Fichtenbauer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Reorganisation der Strafvollzugsverwaltung
Sie haben auf der Grundlage der Ergebnisse einer außerordentlichen
Revision eine
Projektgruppe eingesetzt und diese mit der Reorganisation der Strafvollzugsverwal-
tung beauftragt.
Die
Eckpunkte dieser Organisationsänderung sind einerseits auf Ebene der
Zentral-
stelle die
Einrichtung einer einheitlichen zentralen Steuerungsebene als oberste
Dienst- und Vollzugsbehörde in einer
"Generaldirektion für den Strafvollzug", ande-
rerseits die Einrichtung der Justizanstalten als Dienstbehörden erster
Instanz.
Nun soll die erst seit 1.1.2007
bestehende Vollzugsdirektion zur Servicestelle der
Justizanstalten degradiert und von den
strategisch-operativen Aufgaben entbunden
werden. Eine Vollzugsdirektion, die Sie noch nie persönlich besucht haben.
Beginnend ab
1.1.2009 sollen die Justizanstalten als Dienstbehörde I. Instanz
einge-
richtet werden,
obwohl diese qualitativ und quantitativ nicht in der Lage sind, erstin-
stanzliche Personalangelegenheiten zu bearbeiten. Die Einrichtung der
Vollzugsdi-
rektion als Servicestelle widerspricht dem eigentlichen Grundgedanken des
Geset-
zes, eine eigene Dienstbehörde für den
Strafvollzug einzurichten.
Die
beabsichtigte Vorgangsweise erstaunt insofern, als die Revision gute Ergebnisse
bescheinigt
hat und vielmehr die Vollzugsdirektion bzw., die Nachbesetzung der vie-
len noch unbesetzten Stellen angeregt hat.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten
Abgeordneten an die Frau Bun-
desministerin
Justiz nachstehende
Anfrage:
1.
Warum sollen der Vollzugsdirektion, trotz des für die
Vollzugsdirektion positi-
ven Revisionsergebnisses, die strategisch-operativen Aufgaben weggenom-
men werden und sie
somit zu einer Servicestelle der Justizanstalten degra-
diert werden?
2.
Warum haben Sie nach nur 10 Monaten seit Einrichtung der
Vollzugsdirektion
eine Revision zur
Evaluierung der Vollzugsdirektion in Auftrag gegeben?
3. Welches genaue Ergebnis brachte dieser Revisionsbericht?
4.
Können Sie diesen Revisionsbericht dem Parlament zur Verfügung stellen?
(Bitte
als Anhang zur Anfragebeantwortung.)
5. Soll im Bundesministerium für Justiz eine neue Sektion V geschaffen werden?
6. Wenn ja, soll Dr. Schnattler oder Dr. Dotter-Schiller diese Sektion bekommen?
7. Soll die Stabsstelle Strafvollzug zur Sektion V werden?
8. Wie viele Planstellen hat die Stabsstelle Strafvollzug?
9. Wie viele Planstellen soll die neue Sektion V bekommen?
10. Warum ist in der Vollzugsdirektion
bis jetzt die Abteilung VD3-Sicherheit un-
besetzt?
11. Gab es diesbezüglich von ihrer Vorgängerin keinen Vorschlag zur Besetzung?
12. Wurde diesbezüglich von
ihrer Vorgängerin jemand zur Besetzung dieser Ab-
teilung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung und somit
zur Bestellung
vorgelegt?
13. Wenn doch, warum kam es zu keiner Besetzung?
14. Haben Sie sich jemals vor Ort bei
der Vollzugsdirektion über die dort geleiste-
te Arbeit
informiert?
15. Wenn ja, wann?
16. Wird es im Zuge der
Reorganisation zur Einrichtung von 29 neuen Dienstbe-
hörden erster Instanz kommen?
17. Kommt es im Zuge der Reorganisation zu einem „Knowhow"-Verlust?
18. Wird versucht die entstehenden
Wissenslücken durch kurze Schulungen zu
schließen?
19. Wie lange sollen diese Schulungen dauern?
20. Verfügen die zur Zeit in der
Vollzugsdirektion tätigen Mitarbeiter über eine pro-
funde
Ausbildung und Praxis in allen für
den Bereich der Personalverwaltung
erster Instanz maßgeblichen Fachbereichen?
21. Ist es gewünscht, dass durch die Ausschaltung der
Vollzugsdirektion als erste
Instanz es zu einer unterschiedlichen Spruchpraxis im Bereich der Gewährung
von Geldaushilfen, Bezugsvorschüssen, etc. kommen
wird?
22. Sind die Justizanstalten qualitativ in der
Lage die dienstbehördlichen Agenden
zu übernehmen?
23. Sind die Justizanstalten quantitativ in der
Lage die dienstbehördlichen Agen-
den zu übernehmen?
24. Wird es bei den Justizanstalten in diesem
Zusammenhang Neueinstellungen
geben?
25. Wenn ja, wie viele?
26.
Oder wird es zu einem Etikettenschwindel kommen, wo die Justizanstalten
zwar Dienstbehörden erster
Instanz werden, die Arbeit aber selbst bei den jet-
zigen
Mitarbeitern der Vollzugsdirektion verbleibt?
27. Wenn ja, was macht dies für einen Sinn?
28. Wird es im Rahmen der Degradierung der
Vollzugsdirektion zu einer Abwer-
tung der Arbeitsplätze in der Vollzugsdirektion kommen?
29.Werden die Arbeitsplätze der
Anstaltsleiter mit dem Hinweis auf die gestiege-
ne Verantwortung einer Aufwertung unterzogen?
30. Wer wird für die
Justizwache Ansprechpartner, wenn durch die Degradierung
der Vollzugsdirektion
auch die Abteilung Sicherheit nicht mehr existiert?
31.Wie werden die einheitlichen Betreuungsstandards nach
der Degradierung der
Vollzugsdirektion
gewährleistet werden?
32.Wie werden Sie die Objektivität der
unabhängigen Dienstbehörde, jetzt der
Vollzugsdirektion,
in Zukunft gewährleisten?
33. Wird nach der geplanten Reorganisation der
Strafvollzugsverwaltung die bis-
herige
Interdisziplinarität weiterhin gegeben sein?
34. Haben sich die Anstaltsleiter
im genannten Revisionsbericht gegen die Ein-
richtung als Dienstbehörde erster Instanz ausgesprochen?
35. Wenn ja, warum kommt es trotzdem zu dieser Reorganisation?
36. Ist die die dritte Reorganisation der
Starfvollzugsverwaltung innerhalb von
sechs Jahren für die Motivation der Mitarbeiter
zweckdienlich?