4862/J XXIII. GP
Eingelangt am
17.07.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend „Heizöl und Treibstoffe (Benzin und Diesel) - Betrug an Tankstellen und bei
Heizöllieferungen?"
Mit der AB
3714/XXII.GP vom 08.03.2006 wurden die Fragen des Fragestellers zu
„Eichrecht:
Betrug an Deutschlands Tanksäulen?
Auch in Österreich geplant?" beantwortet. Offen blieb aber
die Frage, ob es sich bei den zitierten „Toleranzen"
(Fehlergrenzen) nicht um eine versteckte
Preiserhöhung handelt.
Aus
systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die
aktuellen
Informationen und
Zahlen für die Jahre 2007 und 2008 zu erhalten.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Wirtschaft
und Arbeit
nachstehende
Anfrage:
1. Sind die in der AB 3714/XXII.GP bekannt gegebenen
Toleranzen in Österreich bei der
Abgabe von Heizöl eichrechtlich
weiterhin zulässig?
Wenn
ja, wie werden diese Toleranzen (z.B. Verkehrsfehlergrenzen) berechnet und wie
sieht
dies konkret bei der Lieferung bzw. Abgabe von 3.000 l Heizöl
für ein
Zweifamilienhaus aus?
2.
Welche Toleranzen (Fehlergrenzen) sind derzeit in Österreich bei
der Abgabe von
Treibstoff
(Benzin, Diesel, etc.) an den Tankstellen eichrechtlich zulässig?
3.
Wie werden diese Toleranzen (Fehlergrenzen) berechnet und wie sieht dies
konkret bei der
Abgabe
von 50 1 Treibstoff (Benzin, Diesel) an Tankstellen aus?
4.
Wie oft wurden 2006, 2007 und 2008 (30.06.2008) die Messgeräte bei
Tankstellen sowohl
für
die Abgabe von Treibstoffen als auch für Heizöl eichrechtlich
überprüft
(Aufschlüsselung auf Jahre)?
5.
Bei wie vielen dieser überprüften Messgeräten war in
diesen Jahren die
Eichgültigkeitsdauer
von 2 Jahren nicht mehr gegeben?
6.
Bei wie vielen Messgeräten wurde in diesen Jahren jeweils die
Fehlergrenze von -0,5 %
überschritten
(Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
7.
Wie viele Messgeräte haben in diesen Jahren die
Verkehrsfehlergrenze von -1 %
überschritten
(Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
8.
Welche behördlichen Maßnahmen wurden in diesen Fällen
durch die Eichämter ergriffen?
In welcher Form
wurden die Probleme beseitigt?
Wie viele Messgeräte durften nicht mehr verwendet werden?
9.
Wie oft wurden 2006, 2007 und 2008 (30.06.2008) die Messgeräte bei
Heizöltankwägen
eichrechtlich
überprüft?
10.
Bei wie vielen Messgeräten wurde in diesen Jahren jeweils die
Fehlergrenze von -0,5 %
überschritten
(Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
11.
Wie viele Messgeräte haben in diesen Jahren die
Verkehrsfehlergrenze von -1 %
überschritten
(Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
12.
Welche behördlichen Maßnahmen wurden in diesen Fällen
durch die Eichämter ergriffen?
In welcher Form
wurden die Probleme beseitigt?
Wie viele durften nicht mehr verwendet werden?
13.
Wie viele Beschwerden bzw. Missbrauchsfälle über zu geringe
Tankfüllungen oder
Heizöllieferungen wurden Ihnen bzw. dem Eichamt 2006, 2007 und 2008
bekannt?
14.
Welche konkreten Maßnahmen werden Sie noch 2008 ergreifen, um
diesbezügliche
Missbräuche beim
Tanken und bei Heizöllieferungen zu verhindern?