4862/J XXIII. GP

Eingelangt am 17.07.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend „Heizöl und Treibstoffe (Benzin und Diesel) - Betrug an Tankstellen und bei

Heizöllieferungen?"

Mit der AB 3714/XXII.GP vom 08.03.2006 wurden die Fragen des Fragestellers zu „Eichrecht:
Betrug an Deutschlands Tanksäulen? Auch in Österreich geplant?" beantwortet. Offen blieb aber
die Frage, ob es sich bei den zitierten „Toleranzen" (Fehlergrenzen) nicht um eine versteckte
Preiserhöhung handelt.

Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen
Informationen und Zahlen für die Jahre 2007 und 2008 zu erhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
nachstehende

Anfrage:

1.         Sind die in der AB 3714/XXII.GP bekannt gegebenen Toleranzen in Österreich bei der
Abgabe von Heizöl eichrechtlich weiterhin zulässig?

Wenn ja, wie werden diese Toleranzen (z.B. Verkehrsfehlergrenzen) berechnet und wie
sieht dies konkret bei der Lieferung bzw. Abgabe von 3.000 l Heizöl für ein
Zweifamilienhaus aus?

2.                                Welche Toleranzen (Fehlergrenzen) sind derzeit in Österreich bei der Abgabe von
Treibstoff (Benzin, Diesel, etc.) an den Tankstellen eichrechtlich zulässig?

3.                                Wie werden diese Toleranzen (Fehlergrenzen) berechnet und wie sieht dies konkret bei der
Abgabe von 50 1 Treibstoff (Benzin, Diesel) an Tankstellen aus?


4.                               Wie oft wurden 2006, 2007 und 2008 (30.06.2008) die Messgeräte bei Tankstellen sowohl
für die Abgabe von Treibstoffen als auch für Heizöl eichrechtlich überprüft
(Aufschlüsselung auf Jahre)?

5.                               Bei wie vielen dieser überprüften Messgeräten war in diesen Jahren die
Eichgültigkeitsdauer von 2 Jahren nicht mehr gegeben?

6.                               Bei wie vielen Messgeräten wurde in diesen Jahren jeweils die Fehlergrenze von -0,5 %
überschritten (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

7.                               Wie viele Messgeräte haben in diesen Jahren die Verkehrsfehlergrenze von -1 %
überschritten (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

8.                               Welche behördlichen Maßnahmen wurden in diesen Fällen durch die Eichämter ergriffen?
In welcher Form wurden die Probleme beseitigt?

Wie viele Messgeräte durften nicht mehr verwendet werden?

9.                               Wie oft wurden 2006, 2007 und 2008 (30.06.2008) die Messgeräte bei Heizöltankwägen
eichrechtlich überprüft?

10.   Bei wie vielen Messgeräten wurde in diesen Jahren jeweils die Fehlergrenze von -0,5 %
überschritten (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

11.                        Wie viele Messgeräte haben in diesen Jahren die Verkehrsfehlergrenze von -1 %
überschritten (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

12.                        Welche behördlichen Maßnahmen wurden in diesen Fällen durch die Eichämter ergriffen?
In welcher Form wurden die Probleme beseitigt?

Wie viele durften nicht mehr verwendet werden?


13.                        Wie viele Beschwerden bzw. Missbrauchsfälle über zu geringe Tankfüllungen oder
Heizöllieferungen wurden Ihnen bzw. dem Eichamt 2006, 2007 und 2008 bekannt?

14.                        Welche konkreten Maßnahmen werden Sie noch 2008 ergreifen, um diesbezügliche
Missbräuche beim Tanken und bei Heizöllieferungen zu verhindern?