4886/J XXIII. GP

Eingelangt am 17.07.2008
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Zwerschitz, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend

 

betreffend die Aushungerung der Bundesjugendvertretung

 

 

 

Die Bundesjugendvertretung (BJV), die gesetzlich verankerte unabhängige Interessenvertretung von mehr als 40 österreichischen Kinder- und Jugendorganisationen, steht den unlängst publik gewordenen Plänen Ihres Ministeriums zufolge vor dem möglichen Ende.

Die finanzielle Unterstützung durch das Ministerium soll massiv reduziert werden; eine weitere Förderung der Basisarbeit ist nach Informationen des Ministeriums ab 2009 nicht mehr möglich. Diese Änderung der Förderpraxis ist nicht erklärbar, zumal sich die rechtlichen Grundlagen zur Förderung seit 2001 nicht geändert haben.

Hinter diesem Vorgehen steckt daher ganz offensichtlich die Absicht, die BJV an der sehr kurzen Leine zu halten, ihr die Durchführung autonomer Projekte zu verunmöglichen und so eine Institution nachhaltig zu schwächen, die sich in den vergangenen Jahren dezidiert und unmissverständlich gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, gegen Rechtsextremismus, für Geschlechtergerechtigkeit und Kinderrechte engagiert und erfolgreich Lobbyarbeit für Österreichs Jugend betrieben hat.

Die jugendpolitische Bilanz Ihres Ministeriums ist, kurz gesagt, eine Tragikomödie.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

  1. Welche kinder- und jugendpolitischen Maßnahmen sind seitens Ihres Ministeriums in den kommenden Monaten geplant?
  2. Welche Jugendorganisationen erhalten im Jahr 2008 in welcher Höhe Basis- und Projektförderungen aus Ihrem Ministerium? Wir ersuchen um detaillierte Aufschlüsselung.

3.      Inwiefern wird bei der Gewährung von Fördermitteln an Jugendorganisationen und ‑einrichtungen dem Kriterium der Barrierefreiheit Rechnung getragen?

  1. Wie ist die Barrierefreiheit in Ihrem Ministerium umgesetzt?
  2. Ist es zutreffend, dass die Bundesjugendvertretung (BJV) im Jahr 2008 weniger Fördermittel Ihres Ministeriums erhält als in den vorangegangenen Jahren?
  3. Wenn ja, warum wurden die Fördermittel an die BJV gekürzt?
  4. Auf welche Summe belaufen sich die Fördermittel für die BJV im Jahr 2008?
  5. Aus welchen Gründen wird das Projekt „Genderize“, das die BJV seit dem Jahr 2004 mit großem Erfolg durchführt, seitens Ihres Ministerium nicht länger zur Gänze gefördert?

9.      Wann und aus welchen Gründen gab Ihr Ministerium ein Rechtsgutachten in Auftrag, welches das Bundesjugendförderungs-Gesetz und die damit zusammenhängende Förderpraxis analysiert?

  1. Wer war der Auftragnehmer dieses Rechtsgutachtens?
  2. Was sind die grundlegenden Erkenntnisse dieses Rechtsgutachtens?
  3. Welche Rolle spielt dieses Gutachten bei der geplanten Änderung der Förderpraxis?
  4. Welche Folgen sind aus der geplanten Änderung der Förderpraxis für Österreichs Jugendeinrichtungen und ‑organisationen zu erwarten?
  5. Ist es zutreffend, dass ab dem Jahr 2009 an die Österreichische Kinder- und Jugendvertretung, die Geschäftsstelle der BJV, keine direkten Förderungen zur Finanzierung der Geschäftsstelle mehr ausgezahlt werden können?
  6. Wenn ja, auf welcher Grundlage beruht dieses Förderungsverbot?
  7. Ist es zutreffend, dass in Zukunft die Tätigkeit der Geschäftsstelle der BJV über Werkverträge finanziert werden soll?
  8. Inwieweit sollen die Förderungs-Rahmenrichtlinien geändert werden und welche Überlegungen liegen diesen Änderungen zugrunde?
  9. Wird der Ring Freiheitlicher Jugend (RFJ) auch in den kommenden Jahren Fördermittel auf Grundlage des Bundesjugendförderungs-Gesetzes erhalten?
  10. Existiert eine Stellungnahme der BJV an Ihr Ministerium, in der ein Stopp der Vergabe von Fördermitteln an den RFJ gefordert wird?
  11. Wenn ja, was sind die wesentlichen Argumente der BJV?
  12. Wie hat Ihr Ministerium auf diese Stellungnahme der BJV reagiert?