Eingelangt am 17.07.2008
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ANFRAGE
der Abgeordneten Zwerschitz,
Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für
Gesundheit, Familie und Jugend
betreffend die Aushungerung der
Bundesjugendvertretung
Die Bundesjugendvertretung
(BJV), die gesetzlich verankerte unabhängige Interessenvertretung von mehr
als 40 österreichischen Kinder- und Jugendorganisationen, steht den
unlängst publik gewordenen Plänen Ihres Ministeriums zufolge vor dem
möglichen Ende.
Die finanzielle Unterstützung durch das Ministerium
soll massiv reduziert werden; eine weitere Förderung der Basisarbeit ist
nach Informationen des Ministeriums ab 2009 nicht mehr möglich. Diese
Änderung der Förderpraxis ist nicht erklärbar, zumal sich die
rechtlichen Grundlagen zur Förderung seit 2001 nicht geändert haben.
Hinter diesem Vorgehen steckt daher ganz offensichtlich die
Absicht, die BJV an der sehr kurzen Leine zu halten, ihr die Durchführung
autonomer Projekte zu verunmöglichen und so eine Institution nachhaltig zu
schwächen, die sich in den vergangenen Jahren dezidiert und unmissverständlich
gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, gegen Rechtsextremismus, für
Geschlechtergerechtigkeit und Kinderrechte engagiert und erfolgreich
Lobbyarbeit für Österreichs Jugend betrieben hat.
Die jugendpolitische Bilanz Ihres Ministeriums ist, kurz
gesagt, eine Tragikomödie.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
- Welche kinder- und jugendpolitischen Maßnahmen sind
seitens Ihres Ministeriums in den kommenden Monaten geplant?
- Welche Jugendorganisationen erhalten im Jahr 2008 in
welcher Höhe Basis- und Projektförderungen aus Ihrem
Ministerium? Wir ersuchen um detaillierte Aufschlüsselung.
3.
Inwiefern wird bei der
Gewährung von Fördermitteln an Jugendorganisationen und ‑einrichtungen
dem Kriterium der Barrierefreiheit Rechnung getragen?
- Wie ist die Barrierefreiheit in Ihrem Ministerium
umgesetzt?
- Ist es zutreffend, dass die Bundesjugendvertretung (BJV)
im Jahr 2008 weniger Fördermittel Ihres Ministeriums erhält als
in den vorangegangenen Jahren?
- Wenn ja, warum wurden die Fördermittel an die BJV
gekürzt?
- Auf welche Summe belaufen sich die Fördermittel
für die BJV im Jahr 2008?
- Aus welchen Gründen wird das Projekt
„Genderize“, das die BJV seit dem Jahr 2004 mit großem
Erfolg durchführt, seitens Ihres Ministerium nicht länger zur
Gänze gefördert?
9.
Wann und aus welchen Gründen
gab Ihr Ministerium ein Rechtsgutachten in Auftrag, welches das
Bundesjugendförderungs-Gesetz und die damit zusammenhängende
Förderpraxis analysiert?
- Wer war der Auftragnehmer dieses Rechtsgutachtens?
- Was sind die grundlegenden Erkenntnisse dieses
Rechtsgutachtens?
- Welche Rolle spielt dieses Gutachten bei der geplanten
Änderung der Förderpraxis?
- Welche Folgen sind aus der geplanten Änderung der
Förderpraxis für Österreichs Jugendeinrichtungen und ‑organisationen
zu erwarten?
- Ist es zutreffend, dass ab dem Jahr 2009 an die
Österreichische Kinder- und Jugendvertretung, die
Geschäftsstelle der BJV, keine direkten Förderungen zur
Finanzierung der Geschäftsstelle mehr ausgezahlt werden können?
- Wenn ja, auf welcher Grundlage beruht dieses
Förderungsverbot?
- Ist es zutreffend, dass in Zukunft die Tätigkeit der
Geschäftsstelle der BJV über Werkverträge finanziert werden
soll?
- Inwieweit sollen die Förderungs-Rahmenrichtlinien
geändert werden und welche Überlegungen liegen diesen
Änderungen zugrunde?
- Wird der Ring Freiheitlicher Jugend (RFJ) auch in den
kommenden Jahren Fördermittel auf Grundlage des
Bundesjugendförderungs-Gesetzes erhalten?
- Existiert eine Stellungnahme der BJV an Ihr Ministerium,
in der ein Stopp der Vergabe von Fördermitteln an den RFJ gefordert
wird?
- Wenn ja, was sind die wesentlichen Argumente der BJV?
- Wie hat Ihr Ministerium auf diese Stellungnahme der BJV
reagiert?