4888/J XXIII. GP

Eingelangt am 17.07.2008
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend Verhalten der Polizei im Fall der Familie F.

 

 

Anlässlich der parlamentarischen Enquete „Medienrecht und Opferschutz“ am 3. Juli 2008 erhob Eva Plaz, Anwältin von Elisabeth F., im Zusammenhang mit der Berichterstattung im Fall der Familie F. aus Amstetten schwere Vorwürfe. So wurden demnach sämtliche Details der Vernehmung von Elisabeth F. öffentlich preisgegeben. Der einzige Satz aus dem Vernehmungsprotokoll, der nicht an die Öffentlichkeit gelangte, wurde von Eva Plaz, mit Einverständnis von Elisabeth F. bei der Enquete vorgelesen: „Ich verlange, dass keine Daten oder Gesprächsinhalte an irgendwelche Medien weitergegeben werden.“

 

Das Gegenteil war der Fall:

 

So heißt es beispielsweise in einer Meldung der APA vom 27.4.: „Elisabeth F. machte laut Polizei bei ihrer Befragung einen äußerst verstörten psychischen Eindruck und sei in schlechter körperlicher Verfassung gewesen. Erst nach einem längeren Gespräch und der Zusicherung, dass es zu keinem Kontakt mit dem Vater mehr kommt und auch für ihre Kinder gesorgt wird, war sie zu einer umfassenden Aussage bereit, in der sie den 73-Jährigen "massiver Verbrechen" beschuldigt hat.
Was die Frau angab, ist in der österreichischen Kriminalgeschichte einzigartig: Bereits ab dem elften Lebensjahr sei sie vom Vater wiederholt sexuell missbraucht worden. Am 28. August 1984 habe Josef F. seine Tochter in den Keller gelockt, betäubt und sie mit Handschellen gefesselt in einen Raum eingesperrt.
In der 24-jährigen Gefangenschaft ist sie ihrer Aussage zufolge "laufend von ihrem Vater missbraucht worden".“ (APA 0272/27.04). Berichterstatter: Oberst Franz Polzer, Leiter des Landeskriminalamtes Niederösterreich (LKNÖ).

 


Auch in der ORF-Sendung „Niederösterreich heute“ am 29.4. antwortet beispielsweise Franz Polzer, Leiter des Landeskriminalamtes Niederösterreich im Studio-Interview auf die Frage nach der Rolle der Frau des Täters – deren Name er in voller Länge im Interview mit der Zeitschrift „Österreich“ am selben Tag genannt hatte: „(...) Es ist auch sehr schwer vorstellbar, dass eine Frau, die mit einem Mann sieben Kinder hat, es dulden würde, dass dieser im Keller mit ihrer Tochter neuerlich sieben Kinder zeugt. Es ist unvorstellbar, dass sich so jemand so etwas gefallen lässt. (...)“

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Welche Informationen, insbesondere aus dem Vernehmungsprotokoll der Elisabeth F.  wurden seitens der Polizei im Fall der Familie F. aus Amstetten an Medienvertreter weitergegeben?

 

  1. Wer hat diese Informationen weitergegeben?

 

  1. Warum wurden diese Informationen weitergegeben?

 

  1. Durch welche Gesetzesbestimmung war die Weitergabe dieser Informationen an Medienvertreter gedeckt?

 

  1. Wie beurteilen Sie die Informationsweitergabe aus Sicht des Opferschutzes?

 

  1. Werden Sie behördeninterne Untersuchungen bezüglich der Informationsweitergabe durch Polizeivertreter an die Medien im Fall der Familie F. aus Amstetten einleiten?

 

  1. Ist es richtig, dass das Spital in dem sich die Familie F. nach ihrer Befreiung aufgehalten hat vor Ort durchgehend lediglich von einem Polizisten wegen der aufdringlichen Fotografen bewacht wurde und auch dieser mit Beginn der Fußball-Europameisterschaft abgezogen wurde?

 

  1. Wenn nein, wie viele Polizisten waren zu welchem Zeitpunkt für die Bewachung des Spitals eingesetzt?