4891/J XXIII. GP
Eingelangt am 17.07.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend strafrechtlicher Relevanz des Vorgehens der Behörden im Fall der Familie F.
Anlässlich der parlamentarischen Enquete „Medienrecht und Opferschutz“ am 3. Juli 2008 erhob Eva Plaz, Anwältin von Elisabeth F., im Zusammenhang mit der Berichterstattung im Fall der Familie F. aus Amstetten schwere Vorwürfe. So wurden demnach sämtliche Details der Vernehmung von Elisabeth F. öffentlich preisgegeben. Der einzige Satz aus dem Vernehmungsprotokoll, der nicht an die Öffentlichkeit gelangte, wurde von Eva Plaz, mit Einverständnis von Elisabeth F. bei der Enquete vorgelesen: „Ich verlange, dass keine Daten oder Gesprächsinhalte an irgendwelche Medien weitergegeben werden.“
Das Gegenteil war der Fall:
In einer Meldung
der APA vom 27.4. heißt es: „Elisabeth F. machte laut Polizei bei
ihrer Befragung einen äußerst verstörten psychischen Eindruck
und sei in schlechter körperlicher Verfassung gewesen. Erst nach einem
längeren Gespräch und der Zusicherung, dass es zu keinem Kontakt mit
dem Vater mehr kommt und auch für ihre Kinder gesorgt wird, war sie zu
einer umfassenden Aussage bereit, in der sie den 73-Jährigen
"massiver Verbrechen" beschuldigt hat.
Was die Frau angab, ist in der österreichischen Kriminalgeschichte
einzigartig: Bereits ab dem elften Lebensjahr sei sie vom Vater wiederholt
sexuell missbraucht worden. Am 28. August 1984 habe Josef F. seine Tochter in
den Keller gelockt, betäubt und sie mit Handschellen gefesselt in einen
Raum eingesperrt.
In der 24-jährigen Gefangenschaft ist sie ihrer Aussage zufolge
"laufend von ihrem Vater missbraucht worden".“ (APA
0272/27.04). Berichterstatter: Oberst Franz Polzer, Leiter des
Landeskriminalamtes Niederösterreich (LKNÖ).
Am Abend des 27.4. führt der Bezirkshauptmann von Amstetten, Hans-Heinz Lenze, in der ORF-Sendung „Im Zentrum“ aus: „(...)Sie können davon ausgehen die Mutter hat uns geschildert, dass sie bereits elfjährig die Mutter von jenen Kindern, die im Verlies waren, also bereits elfjährig von ihrem Vater missbraucht worden ist. Das war also bereits im Jahr 1977.
Und die aufliegenden Aufzeichnungen, die bei uns liegen, sagen ja aus, dass das Kind damals nicht einmal weggelaufen ist, sondern mehrmals weggelaufen ist. Das wollte offensichtlich diesen furchtbaren Zuständen in der Familie entfliehen und letzten Endes hat der Vater, als er vielleicht vermutet hat, dass das Kind einmal wo plaudern könnte dem Kind Handschellen angelegt, in das Verlies gestoßen und in diesem Verlies gibt es sogar noch eine Gummizelle, die geschlossen wird, damit also allfällig renitente Personen sich hier austoben können, unter Anführungszeichen. Es ist so schrecklich, dass man sich das gar nicht ausmalen kann, was in diesem Verlies durch Jahrzehnte geschehen ist.“
In der ORF-Sendung „Runder Tisch“ am 28.4. erklärt Bezirkshauptmann Lenze: „Also, ich glaube, mit den Ermittlungsergebnissen, die bisher vorliegen, kann aufgrund der Täterstruktur, davon ausgehen, dass er, wie wir schon erwähnt haben, ein perfektes Doppelleben geführt hat (...) Man weiß aus Aussagen der Kinder, dass das was der Papa gesagt hat, ganz einfach gegolten hat, da wurde nicht nachgefragt. (...).“
In der ORF-Sendung „Niederösterreich heute“ am 29.4. antwortet Franz Polzer, Leiter des Landeskriminalamtes Niederösterreich im Studio-Interview auf die Frage nach der Rolle der Frau des Täters – deren Name er in voller Länge im Interview mit der Zeitschrift „Österreich“ am selben Tag genannt hatte: „(...) Es ist auch sehr schwer vorstellbar, dass eine Frau, die mit einem Mann sieben Kinder hat, es dulden würde, dass dieser im Keller mit ihrer Tochter neuerlich sieben Kinder zeugt. Es ist unvorstellbar, dass sich so jemand so etwas gefallen lässt. (...)“
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Pölten, Gerhard Sedlacek, hält die Veröffentlichung der Fotos des mutmaßlichen Täters und der Aufenthaltsorte im „Kellerverlies“ für zulässig (Der Standard, 3.5.2008).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: